Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 15 "Bürostandort Spaldingstraße / Albertstraße" Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion
Letzte Beratung: 30.06.2022 Stadtplanungsausschuss Ö 4
Vorbemerkung
Das in Rede stehende Bebauungsplan-Verfahren Hammerbrook 15 ist dem Stadtplanungsausschuss am 28. April 2022 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausführlich im Kontext des B-Plan-Prozesses vorgestellt worden. Es wird auf die ausführliche Erläuterung in der Sitzung und die Drucksache 22-2913 des Fachamtes verwiesen (siehe Anlage 3).
Lage und Umfang des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Norden des Stadtteils Hammerbrook, unmittelbar an den Magistralen Spaldingstraße und Nordkanalstraße. Es wird im Nordwesten von der Spaldingstraße, im Nordosten von der Hammerbrookstraße und im Südosten von der Albertstraße begrenzt. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hammerbrook im Bezirk Hamburg-Mitte (Ortsteil 116).
Durch die zwischenzeitlich vorgenommene Erweiterung des Plangebietes im Südwesten (Einbindung der aktuell projektierten Multifunktionshalle einschließlich Teilen des angrenzenden Bestandsgebäudes, siehe folgende) ist das Plangebiet um ca. 700 m² auf eine Größe von jetzt insgesamt ca. 9.300 m² erweitert worden.
Zwischenzeitliche Anpassungen in der Funktionsplanung
Der südliche Baukörper zwischen Nordkanalstraße und Albertstraße beinhaltet im Sockelbereich u.a. eine Multifunktionshalle, die im Planungsstand April 2022 noch anteilig auf benachbartem, nicht im Plangebiet erfasstem Grundstück der Firma HELM realisiert und im Anschluss vornehmlich durch diese genutzt werden sollte. Aus planungs- und bauordnungsrechtlichen Erwägungen ist die Multifunktionshalle einschließlich einem 5 m tiefen Streifen des Bestandsgebäudes der Firma HELM zwischenzeitlich in das Plangebiet mit aufgenommen worden (vgl. Anlage 1). Anlass hierfür waren die Regelung und Abwägung der Abstandsflächen zwischen den Gebäuden einschließlich für die Abstandsflächen und Belichtungsrechte erforderlicher Baulasten sowie die Relevanz der Multifunktionshalle für den parallel zum Bebauungsplanverfahren noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag.
Im Zuge der am 09. Mai 2022 stattgefundenen Grobabstimmung sind mehrere Themen erörtert worden, deren weitere Prüfung absehbar eine Anpassung in der Funktionsplanung zur Folge haben wird. Dies betrifft u.a. die Gestaltung des öffentlichen Straßenraums (Kiss & Ride-Flächen und Überfahrten für Tiefgaragenzufahrten und Anlieferung) und des abgesenkten Platzbereichs (Treppenanlagen zum abgesenkten Platz), aber auch das sog. „Stadtregal“ (avisierter Verzicht auf über den öffentlichen Straßenraum auskragende Bauteile).
Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 15 „Bürostandort Spaldingstraße / Albertstraße“
Aus den zuvor genannten Gründen ist auch der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs gegenüber dem im April 2022 präsentierten Stand im Südwesten erweitert worden (vgl. Anlage 2). Die Multifunktionshalle ist jetzt vollumfänglich als 1-geschossiger Neubau erfasst. Ebenso wie ein 5 m tiefer Streifen des 2- bis 11-geschossigen Bestandsgebäudes der Firma HELM. Sowohl für den abgesenkten Platz (Baufenster wird auch den Platz als Bauwerk i.S. der HBauO erfassen) als auch für das Stadtregal (Verzicht auf über den öffentlichen Straßenraum auskragende Bauteile) werden Anpassungen im Bebauungsplan-Entwurf erforderlich.
Gutachten / Untersuchungen
Im Ergebnis der am 09. Mai 2022 stattgefundenen Grobabstimmung wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ein umfangreicher Bedarf an folgenden Gutachten festgestellt:
Verkehrstechnische Stellungnahme
Mobilitätskonzept
Baugrunduntersuchung
Gutachten zu Erschütterungen und sekundärem Luftschall
Altlastenuntersuchung
Verschattungs- bzw. Belichtungsuntersuchung
Entwässerungsgutachten inkl. Überflutungsnachweis, Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung
Lärmtechnische Untersuchung
Luftschadstoffgutachten
Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVVP)
CO2-Bilanzierung
Windkomfortstudie
Vogelschlag
Artenschutz.
Zum Umfang der Gutachten und deren Beauftragung erfolgt aktuell eine Abstimmung zwischen den Vorhabenträgern und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.
Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens
- 28. April 2022 – Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Einleitung des
B-Plan-Verfahrens auf Basis der Drucksache des Fachamtes
Stadt- und Landschaftsplanung
- 09. Mai 2022 – Grobabstimmung des B-Plan-Entwurfs
- 30. Juni 2022 – Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Durchführung
der Öffentlichen Plandiskussion
Die vorläufige Zeitplanung ab dem 2. Halbjahr 2022:
- 3. Quartal 2022 – Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion
- 4. Quartal 2022 – Verschickung an die Träger öffentlicher Belange
- 1. Quartal 2023 – Arbeitskreis I
- 2. Quartal 2023 – Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zwischen dem
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den Vorhaben-
trägern
- 2. Quartal 2023 – Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Durchführung
der Öffentlichen Auslegung
- 3. Quartal 2023 – Öffentliche Auslegung des B-Plan-Entwurfs
- 4. Quartal 2023 – Arbeitskreis II
- 1. Quartal 2024 – Stadtplanungsausschuss: Empfehlung zum Beschluss der
Vorweggenehmigungsreife
- 1. Quartal 2024 – Bezirksversammlung: Beschluss Vorweggenehmigungs-
reife.
Auf Basis der Drucksache und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplanverfahrens Hammerbrook 15 („Bürostandort Spaldingstraße / Albertstraße“) gebeten.
Die ÖPD soll nach den Hamburger Sommerferien, also ab September 2022 durchgeführt werden. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird den konkreten Termin zu gegebenem Zeitpunkt mit dem zuständigen Stadtplanungsausschuss abstimmen.
gez. Michael Mathe
Anlagen:
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.