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Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 13 "Textplanänderung" Umstellung von "Geschäftsgebiet" (G) zu "Kerngebiet" (MK) Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Fachamt SL) beabsichtigt nunmehr, den Bebauungsplanentwurf Hammerbrook 13 öffentlich auszulegen. Zur Information werden der Verordnungstext und die Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan in der jeweiligen abgestimmten Entwurfsfassung als Anlagen beigefügt. Im Übrigen wird auf die laufende Berichterstattung des Fachamtes SL im Stadtplanungsausschuss verwiesen.

 

Das Plangebiet befindet sich im Zentrum von Hammerbrook zwischen Hammerbrookstraße und Heidenkampsweg bzw. Hochwasserbassin sowie zwischen Nordkanalstraße und Grüner Deich. Es hat eine Größe von circa 37 ha. Davon sind circa 20 ha Geschäftsgebiete (bzw. andere Ausweisungen nach BPVO), die in Kerngebiete geändert werden.

 

Anlass der Textplanänderung sind die wohnungspolitischen Zielsetzungen des Senats, das bezirkliche Wohnungsbauprogramm und das bezirkliche Entwicklungskonzept Hammerbrook 2020+. Im Kontext des 2013 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung entwickelten Rahmenkonzepts für Hammerbrook vollzieht sich derzeit eine bedeutende Neuorientierung in dem in der Vergangenheit stark monofunktional und durch diverse städtebauliche Brüche geprägten Stadtteil. Insbesondere die Realisierung der durch das Rahmenkonzept Hammerbrook 2020+ in Aussicht gestellten bis zu 2.000 neuen Wohnungen, aber auch wichtige Vorhaben im Büro- und Hotelbereich nehmen fortlaufend Gestalt an bzw. werden im Zuge von Bebauungsplanverfahren und Einzelvorhaben weiter konkretisiert und umgesetzt (Bebauungspläne Hammerbrook 10, 11 und 12). Ausdrücklich ohne die vorhandenen Qualitäten des Bürostandorts „City-Süd“ zu beeinträchtigen, soll auch im zentralen Teil von Hammerbrook ganz gezielt eine zukunftsfähige Nutzungsmischung etabliert werden und der derzeit stark auf das Bürosegment ausgerichtete Gebäudebesatz durch ergänzenden Wohnungsbau auf hierfür geeigneten Teilflächen erweitert werden.

 

Der Bebauungsplan Hammerbrook 13 soll einen zentralen Beitrag zu einem lebendigen und durchmischten innenstadtnahen Stadtteil leisten, der insbesondere durch die Entwicklung von unterschiedlichen Wohnungstypen für verschiedene Haushalte und Zielgruppen mit der dazugehörigen Infrastruktur zukünftig nicht nur tagsüber belebt ist. Zusammen mit den in den westlich angrenzenden Plangebieten Hammerbrook 10, 11 und 12 entstehenden neuen Wohnungen und dem Wohnungsneubau südlich des Mittelkanals am Nagelsweg 24 stellt diese städtebauliche Neuordnung einen wichtigen Schritt zur weiteren Qualifizierung des Stadtteils als gemischter Arbeits- und Wohnstandort dar.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen zeitnah die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Wohnnutzungen in Teilbereichen von Hammerbrook geschaffen werden, die in übergeleiteten Bebauungsplänen als Geschäftsgebiete festgesetzt sind und in denen aufgrund von Vorschriften der Baupolizeiverordnung von 1938 (BPVO) das Wohnen zurzeit noch ausgeschlossen ist.

 

In dem angrenzenden Bebauungsplan Hammerbrook 7 / Klostertor 8 wurde für die westlichen Teile des Stadtteils in einer 1. Änderung von 1996 der Ausschluss des Wohnens im Kerngebiet mit der gleichen Zielsetzung bereits aufgehoben.

 

Derzeit ist der gesamte Bereich des Plangebiets Hammerbrook 13 überwiegend geprägt durch 6 bis 8 geschossige Bürogebäude. Entlang des Heidenkampswegs gibt es einzelne noch höhere, repräsentative Bürobauten. Einige rückwärtige Bereiche sind untergenutzt und beherbergen Flachbauten, Lagerhallen und großflächig versiegelte Stellplatzanlagen. Entlang der Hammerbrookstraße gibt es im Erdgeschoss zum Teil Gastronomie- und kleinteilige Einzelhandelsangebote.

 

In der Wendenstraße ist eine Privatschule mit einer Kindertagestätte vorhanden, eine zweite Kindertagestätte gibt es in der Friesenstraße. An der Straße Grüner Deich sind drei größere Wohngebäude vorhanden, die zwischen 1950 und 1960 – zum Teil als Wiederaufbau – entstanden sind. Im westlichen Bereich der Hammerbrookstraße außerhalb des Plangebietes befindet sich ein Studentenwohnheim (Fertigstellung Ende 2012). Südlich angrenzend an die Straße Grüner Deich besteht eine große Fabrikanlage zur Herstellung von Stärke. Hier wurde 2013 eine neue Produktionsanlage in Betrieb genommen.

 

Eine öffentliche Zuwegung zu den Kanälen ist im Plangebiet nicht möglich. Die Freiraumqualität in den historisch bedingt schlanken Straßenraumprofilen ist mangels Stadtgrüns stark eingeschränkt. Das Gebiet wird geprägt durch den starken Verkehr. Westlich ist die S-Bahntrasse in Hochlage mit der parallel geführten Hammerbrookstraße, östlich der Heidenkampsweg (mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 55.000 Kfz/24h in 2016) und nördlich die Nordkanalstraße vorhanden.

 

Eine nahegelegene Freiraumversorgung ist durch die in Entwicklung befindliche Grünfläche als Teil des Alster-Bille-Elbe-Grünzugs östlich des Hochwasserbassins  (hierfür wird das Fachamt SL im 2. Halbjahr 2018 das Bebauungsplanverfahren Hammerbrook 9 fortführen) und die zukünftige öffentlich nutzbare Grünfläche im Plangebiet Hammerbrook 12 (ehemals Sharp-Gelände) gegeben.

 

Für das Plangebiet gilt derzeit der Durchführungsplan D 83 von 1953. Dieser setzt überwiegend Geschäftsgebiet in viergeschossiger Bauweise (G 4), entlang des Heidenkampsweg (G 5) und an der Straße Grüner Deich Mischgebiet (M 4g) fest. Außerdem sind eine Fläche für besondere Zwecke und zwei kleinere Grünflächen an der Wendenstraße ausgewiesen. Die Viergeschossigkeit als Höchstgrenze in der Festsetzung G4 ist nach einem OVG-Urteil von 2013 obsolet.

 

Um in Zukunft Wohnungsbau zu ermöglichen, sollen die Ausweisungen nach BPVO in die Ausweisung „Kerngebiet“ (MK) nach BauNVO geändert werden, damit Wohnen als Ausnahme im Kerngebiet entsprechend § 7 (3) BauNVO möglich wird. Für die im Anhang mit (A) gekennzeichneten Teilbereiche südlich Süderstraße, beiderseits des Heidenkampswegs sowie südlich der Nordkanalstraße soll das Wohnen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Hier sind aufgrund der Immissionen durch Verkehr und Gewerbe keine geschützten Bereiche für den Wohnungsbau vorhanden. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche an der Wendenstraße erhält die dort vorhandene Tankstelle mit Werkstatt erweiterten Bestandsschutz.

 

Im Kerngebiet werden Spielhallen, Wettbüros sowie Bordelle ausgeschlossen. Weiterhin sind Einkaufszentren und großflächiger Einzelhandel unzulässig, Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment wird ebenfalls ausgeschlossen. Aufgrund einer vorliegenden lärmtechnischen Untersuchung werden Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen. Schlafräume müssen zur lärmabgewandten Gebäudeseite orientiert sein oder es muss ein Innenraumpegel < 30 dB(A) nachts bei teilgeöffnetem Fenster gewährleistet werden. Auch ein Tagespegel < 65 dB(A) für einen Außenraum einer Wohnung wird festgesetzt, um hier gesundes Wohnen sicherzustellen. Außerdem müssen Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen zur lärmabgewandten Gebäudeseite orientiert sein. Vorgeschrieben ist auch eine kontrollierte Belüftung für Aufenthaltsräume, wenn die Höchstgrenzen für NO2 nicht eingehalten werden.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen. Das Maß der baulichen Nutzung ist entsprechend § 34 BauGB zu bestimmen.

 

 

Im Flächennutzungsplan werden für das Plangebiet überwiegend gemischte Bauflächen dargestellt. Der Bereich nördlich Grüner Deich und südlich Süderstraße ist als gewerbliche Baufläche dargestellt. Gewerbliche Bauflächen schließen die Festsetzung eines Kerngebietes in der verbindlichen Bauleitplanung aus. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, erfolgt keine parallele Änderung des Flächennutzungsplans, sondern der Flächennutzungsplan wird im Rahmen einer Berichtigung angepasst. Die Darstellung im Landschaftsprogramm lautet „verdichteter Stadtraum“ sowie „Gewässerlandschaft“. Hier ist keine Anpassung erforderlich.

 

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einstimmig zugestimmt. Der Bebauungsplanentwurf wurde am 22.04.2016 behördenintern grobabgestimmt. Der Stadtplanungsausschuss hat am 21.09.2016 zugestimmt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) zu verzichten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Durchführung des behördlichen Arbeitskreises am 11.12.2017 abgeschlossen.

 

Vor dem Hintergrund des nunmehr erreichten Planungsstandes wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt, die öffentliche Auslegung im Juni / Juli 2018 durchzuführen, um die Vorweggenehmigungsreife möglichst noch im 2. Halbjahr 2018 zu erreichen.

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis der Vorlage und des B-Plan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanverfahrens Hammerbrook 13 gebeten.

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

Anlagen:

  • HB 13 Entwurf Verordnungstext (Anlage 1)
  • HB 13 Geltungsbereich (Anlage 2)

 

 

Anhänge