21-4357

Bebauungsplan-Entwurf Hamm 2 "Wohnen am Pröbenweg" - Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Das Plangebiet liegt im mittleren Hamm südlich der Hammer Landstraße. Begrenzt wird es im Süden durch den Pröbenweg, im Westen durch den Luisenweg, im Norden verläuft die Abgrenzung mittig durch den betreffenden Baublock und im Osten parallel zur Straße Kentzlerdamm rückwärtig zur straßenseitigen Bebauung. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 521, 1271, 1475, 1522, 1523 und den südlichen Grundstücksteil des Flurstücks 1524. Es beinhaltet eine Gesamtfläche von etwa 11.600 m².

Der Stadtteil Hamm ist aufgrund seiner zentralen Lage, der guten Erreichbarkeit zur City und der Nähe zu öffentlichen Grünflächen inzwischen ein attraktiver Wohn- und nachgeordnet auch Geschäfts- und Gewerbestandort. Städtebaulich dominieren im Umfeld des Plangebiets primär Zeilenbauten mit offener Ausrichtung zu den Straßenräumen. Zum Teil sind auch geschlossene Blockstrukturen vorhanden.

Vor dem Hintergrund der wohnungspolitischen Ziele des Bezirks Hamburg-Mitte und des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms und im Kontext der Leitplanung „Stromaufwärts an Elbe und Bille“soll die Urbanität im Stadtteil perspektivisch erhöht und dabei qualifizierte Nachbarschaften zwischen Wohn- und Gewerbenutzungen erreicht werden.

Die hier in Rede stehende städtebauliche Neuordnung wird auf bisher primär gewerblich genutzten Flächen verfolgt. Dementsprechend soll für das Plangebiet die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit Wohn- und Gewerbenutzungen in verträglicher Nachbarschaft realisiert werden.

Die im näheren Umfeld vorhandene Wohnbebauung soll durch neue Wohnnutzungen mit rund 250 Wohneinheiten (davon 1/3 öffentlich geförderter Mietwohnungsbau) im östlichen Bereich des Plangebiets ergänzt und gestärkt werden. Im westlichen Bereich sollen die bestehenden Gewerbeflächen zusammenhängend und komprimiert neu geordnet werden. Das Plangebiet ist aufgrund des bestehenden Wohnumfeldes gut zum Wohnen geeignet. Im näheren Umfeld sind unterschiedliche Schulen und Kinderbetreungseinrichtungen sowie weitere soziale Einrichtungen und vereinzelt gastronomische Angebote vorhanden. Außerdem sind Einzelhandelsangebote zur Deckung des täglichen Bedarfs im Stadtteil an der Hammer Landstraße vorhanden und in direkter Nachbarschaft nördlich des Plangebietes ein Lebensmittelvollsortimenter. Ein Drogeriemarkt soll in das Vorhaben integriert werden.

Es besteht eine gute ÖPNV-Anbindung an das Busnetz (Hammer Landstraße) und die U-Bahn-Station Hammer Kirche ist innerhalb von 10-15 Minuten fußläufig erreichbar. Das Gebiet ist über die nahegelegene Eiffestraße (B 5) ebenfalls gut an den überörtlichen Verkehr angebunden. Eine kleine nahegelegene öffentliche Grünfläche mit Spielplatz befindet sich südlich des Pröbenwegs. Der regional bedeutsame Hammer Park ist fußläufig zu erreichen.

Das Plangebiet wird heute überwiegend gewerblich genutzt. Aktuell sind insgesamt rund 5.350 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Gewerbeflächen im Bestand vorhanden. Davon entfallen auf eine handwerkliche Nutzung rund 2.400 m² BGF, auf Büronutzungen rund 1.500 m² BGF und auf Großhandels- und Lagerflächen rund 1.450 m² BGF. Die Grundstücke im Plangebiet sind auf mehrere Eigentümer verteilt. Die Vorhabenträgerin hat einen Teil der Grundstücke bereits erworben und steht in fortgeschrittenen Ankaufverhandlungen mit anderen Eigentümern. Mit zwei Grundeigentümern, die ihre Grundstücke nicht veräußern möchten, wurde bereits eine gemein­same Entwicklung gemäß den Zielsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs vereinbart. Ein weiterer betroffener Eigentümer hat sich mit der Entwicklung einverstanden erklärt, behält sich jedoch vor, das Vorhaben erst zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren. Insofern besteht ein Grundkonsens zwischen den betroffenen Akteuren und Eigentümern, der im weiteren Verfahren zu konkretisieren und belastbar zu regeln sein wird.

In 2017/2018 wurde ein kooperatives städtebauliches Werkstattverfahren mit drei teilnehmenden Büros in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation  und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Dem voangegangen waren intensive Gespräche im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit den vorgenannten Fachbehörden, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung und Vorhabenträger zur Sicherung der gewerbepolitischen Zielsetzungen und zur Frage, wie belastbare Nachbarschaften von Wohnen und Gewerbe erreicht werden können.

In der Jurysitzung am 23.01.2018 wurde der Entwurf des Hamburger Büros Coido architects, Cordsen Ipach + Döll GmbH prämiert. In der Folgezeit wurde der Siegerentwurf aufgrund der Jury-Empfehlungen in enger Abstimmung mit den Verfassern, dem Eigentümer und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung weiterentwickelt und optimiert Auf dieser Basis wurden vier Varianten erarbeitet, am 31.05.2018 im Fachamt SL präsentiert und unter Beteiligung der Fraktionen von SPD, CDU und Die Grünen erörtert. Im Ergebnis wurde empfohlen, dem anstehenden Bebauungsplanverfahren zunächst zwei Varianten (Variante 3 und 4) zugrunde zu legen und vertieft zu bearbeiten, wobei aus städtebaulichen und stadtgestalterischen Gründen am Pröbenweg eine 5-geschossige Bebauung seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und der Fraktionen favorisiert wird.

Das aktuelle städtebauliche Konzept sieht Geschosswohnungsbau mit bis zu 5- sowie alternativ 6-geschossigen Wohngebäuden in Anlehnung an die Bebauungsstruktur der nördlich angrenzenden Wohngebäude in Zeilenbauweise vor. Für die gewerblichen Nutzungen ist gegenüber dem Wettbewerbsergebnis unverändert eine 4- bis 6-geschossige Bebauung vorgesehen. Die besondere Herausforderung dieser städtebaulichen Neuordnung besteht in der Anordnung und der Absicherung der gewerblichen Nutzungen zu dem neu zu erstellenden Wohnbereich. Das Plangebiet soll vom Luisenweg vom Westen her mit einer rein gewerblichen Nutzung für Handwerk, Büros und einem Hotel als Gewerbegebiets-Festsetzung hin zu einer Wohnnutzung im zentralen und östlichen Bereich des Projektgebietes mit einer Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet zoniert werden. Dabei sind insbesondere Nutzungskonflikte mit der nördlich angrenzenden Wohnbebauung zu vermeiden.

Beide oben erwähnten Varianten entsprechen der Jury-Empfehlung nach einer Erhöhung der BGF für die Wohnnutzung. In beiden Varianten ist der nördliche Gebäudeteil, der in den beiden unteren Geschossen einen Drogeriemarkt aufnehmen soll maximal 5-geschossig ausgebildet. In Variante 3 springt das sechste Geschoss weit vom Straßenraum des Pröbenweg zurück, so dass es von dort nicht mehr visuell wahrnehmbar ist. In Variante 4 sind die Wohngebäude vollständig 6-geschossig ausgebildet, mit einer minimalen Rückstaffelung im obersten Geschoss zum Straßenraum Pröbenweg hin. Gegenüber dem Wettbewerbsergebnis (BGF Wohnen 16.183 m²) wurde der BGF-Anteil für Wohnen in Variante 3 auf 19.902 m² und in Variante 4 auf 21.540 m² erhöht. Die Stellplätze für die Neubauten sollen jeweils in Tiefgaragen untergebracht werden.

Der B-Plan-Entwurf sieht für die westlich angeordnete gewerbliche Nutzung die Ausweisung „Gewerbegebiet“ (GE) vor. Für die östlich gelegene Wohnnutzung soll die Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) lauten. Im anliegenden aktuellen B-Plan-Entwurf ist für die südliche Blockrandbebauung für die Kernnutzung Wohnen die Geschossigkeit auf fünf Vollgeschosse festgesetzt worden. Zwischen Pröbenweg und der sich an den geplanten Drogeriemarkt anschließenden kleinen Platzfläche soll eine öffentliche Wegeverbindung hergestellt werden. Die öffentliche Zugänglichkeit soll vertraglich gesichert werden.

Für das Plangebiet gilt derzeit der Durchführungsplan D 58 von 1958 mit der Festsetzung als Geschäftsgebiet und Garagen nach Baupolizeiverordnung (BPVO). Für die Änderung des bisher geltenden Planrechts soll ein Angebotsbebauungsplan mit der Bezeichnung Hamm 2 aufgestellt werden. Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB sind gegeben, da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient, die festgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung weniger als 20.000 m2 beträgt, durch den Bebauungsplan keine Vorhaben begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter, also der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, bestehen.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet „Wohnbauflächen“ bzw. am süd­lichen Rand „Grünflächen“ dar. Im Landschaftsprogramm sind „Etagenwohnungen mit dem zusätzlichen Entwicklungsziel der Grünqualität, parkartig“ dargestellt. Unmittelbar nördlich des Plangebietes befindet sich die ost-west-ausgerichtete Landschaftsachse „Horner Geest“, die sich vom Hauptbahnhof bis zum Öjendorfer Park erstreckt. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms ist voraussichtlich nicht erforderlich.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis der Vorlage und des Funktionsplan- sowie des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Hamm 2 gebeten.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Funktionsplan-Entwurf (Anlage 1)

Bebauungsplan-Entwurf (Anlage 2)

 

 

Anhänge