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Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 115 "Geesthang" - Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 12.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss Ost Ö 5

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Zentrum des Stadtteils Billstedt östlich Moorfleeter Brücke/Schiffbeker Weg zwischen der Billstedter Hauptstraße und der Bergedorfer Straße (B 5). Es ist circa 4,0 ha groß und ist Bestandteil des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets Billstedt-Zentrum.

Grundlage für die Entwicklung in diesem Bereich bilden der Rahmenplan Billstedt-Zentrum 2020+ / 2030+ des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) und das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2018, in denen die Zielsetzungen für die zukünftige Entwicklung für diesen Bereich definiert sind. Mit dem Bebauungsplan sollen zeitnah die planungsrechtlichen Grundlagen für neuen Wohnungsbau im rückwärtigen Bereich der Billstedter Hauptstraße und die in Rede stehende städtebauliche Neuordnung des Gesamtareals geschaffen werden.

Auf den derzeitigen öffentlichen Parkplatzflächen und einer im Osten angrenzenden Brachfläche südlich der Straße Geesthang soll neuer attraktiver Geschosswohnungsbau in fünf- bis sechsgeschossiger Bauweise entstehen. Die heute hier vorhandene Nutzung als öffentliche Parkplatzfläche für das Zentrum-Billstedt kann nach aktuellen Erhebungen aufgegeben werden. Im Rahmen des laufenden Sanierungsverfahrens wird derzeit für den gesamten Zentrumsbereich ein Parkraumbewirtschaftungskonzept erstellt, so dass eine Kompensation für die wegfallenden Parkplätze erfolgen kann. Der im Bereich der Stellplatzfläche erhaltenswerte Baumbestand soll im Zuge der Neubauplanung soweit wie möglich berücksichtigt werden.

An der Billstedter Hauptstraße und der Moorfleeter Brücke/Schiffbeker Weg soll die hier erforderliche städtebauliche Neuordnung und zukünftige Neubebauung im Kontext des Umbaus der Billstedter Hauptstraße in 2019 gezielt unterstützt werden. Derzeit ist der überwiegende Bereich entlang der Billstedter Hauptstraße durch eine drei- bis siebengeschossige Straßenrandbebauung mit Wohnnutzungen und im Erdgeschoss überwiegend Laden- und Gewerbenutzungen geprägt. Die hier befindliche Bestandsbebauung aus den 1970er/1980er Jahren weist durch mehrere Versprünge in der straßenseitigen Gebäudeflucht zum Teil sehr problematische Räume in den Vorbereichen der Gebäude auf. Hinzu kommt, dass die Gebäude und insbesondere deren Sockelbereiche zum großen Teil einen sanierungsbedürftigen Zustand aufzeigen. An der Ecke Billstedter Hauptstraße/Moorfleeter Brücke ist ein bis zu neungeschossiges Hotel vorhanden, für das mittel- bis langfristig Erneuerungsbedarf gesehen wird.

Der gesamte Blockrand ist aus städtebaulichen und stadtgestalterischen Gründen insbesondere auch mit Blick auf die eingeleitete Revitalisierung des Zentrumsbereiches problematisch.

Entlang der Billstedter Hauptstraße ist eine straßenbegleitende Wohnbebauung mit einem standortgerechten Mix aus Gewerbe-, und Laden- und Dienstleistungsnutzungen im Erdgeschossbereich geplant. Dabei soll zur gestalterischen Verbesserung und Aufwertung eine geradlinig verlaufende, durchgehend geschlossene Raumkante mit einer bis zu sechsgeschossigen Bebauung zuzüglich Staffelgeschoss ausgebildet werden. Das dient dem Ziel, den Straßenraum eindeutig zu fassen und einen klaren öffentlichen Raum unter Berücksichtigung der Umgestaltung der Billstedter Hauptstraße zu definieren.

Die bestehende Hotel- und Büronutzung im Westen soll ebenso mittel- bis langfristig erneuert und damit zukunftsfähig aufgestellt werden. Auch hier ist eine städtebauliche Neuordnung geplant, indem die Ausbildung eines städtebaulichen Hochpunktes auf bis zu 12 Vollgeschosse in Höhe des Kreuzungsbereiches und zusätzliche Bauflächen im Süden festgesetzt werden sollen.

Im Vergleich zum heutigen Bestand wird insgesamt eine maßvolle und städtebaulich verträgliche Arrondierung des Gesamtbereiches ermöglicht und gleichzeitig die Aufwertung des Billstedter Zentrums hierdurch gezielt unterstützt.

Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm der südlich gelegenen Bergedorfer Straße    (B 5), der Billstedter Hauptstraße und durch Gewerbelärm aus dem südlich der Bergedorfer Straße gelegenen Industriegebiet vorbelastet. Eine erste lärmtechnische Untersuchung zeigt im Ergebnis, dass durch unterschiedliche Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. Lückenschluss zwischen den Gebäuden südlich Geesthang, lärmabgewandte Wohn- und Schlafräume etc. eine gute Wohnqualität geschaffen werden kann.

Zwischen den einzelnen Gebäuden sollen transparente Lärmschutzwände errichtet werden, um geschützte Wohnbereiche auszubilden.

Die Fläche selbst verfügt über eine bewegte Topografie und zum Teil umfangreichen Baumbestand im südlichen Randbereich des Plangebietes zur Bergedorfer Straße sowie zwischen den einzelnen Parkplätzen im Verlauf der Geländesprünge, der zum Teil erhaltenswert ist. Die Erschließung soll überwiegend von der Billstedter Hauptstraße aus über die vorhandenen Straßen Geesttwiete und Geesthang erfolgen. Die vorhandene Wendekehre in der Straße Geesthang soll zugunsten des Hotel-Grund-stücks weiter nach Osten verlegt werden. Ziel ist eine Reduzierung der Ziel- und Quellverkehre im Plangebiet selbst.

Nördlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich das Zentrum Billstedt mit zentralen Nutzungen wie dem Billstedt-Center mit der Fußgängerzone, Möllner Landstraße, dem Billstedter Marktplatz sowie Gemeinbedarfs-, Wohn- und Gewerbenutzungen. Nahversorgungsmöglichkeiten und ein vielfältiges Einzelhandelsangebot sind im Billstedt-Center sowie im näheren Umfeld vorhanden. Der ÖPNV ist aus dem Plangebiet mit der U-Bahn-Haltestelle und dem Busbahnhof Billstedt sehr gut fußläufig erreichbar. Schulen unterschiedlicher Ausrichtung und Kitas sind in der Nachbarschaft vorhanden. Die Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz (Bundesstraße B 5 und Bundesautobahn A 24) für den motorisierten Individualverkehr ist ebenfalls sehr gut.

Die im Plangebiet vorhandenen Flächenpotenziale für Wohnungsneubau bieten wichtige Anknüpfungspunkte für eine Belebung des Zentrums durch neue Haushalte und unterschiedliche Wohnformen. Das bedeutet auch ein Fortführen der Zielsetzungen und Entwicklungsansätze aus dem IEK Billstedt-Horn 2016, den Sanierungszielen für das Sanierungsgebiet Billstedt Zentrum und dem Rahmenplan 2020+ / 2013+, dem Bezirklichen Wohnungsbauprogramm 2018 sowie der Leitplanung „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ aus 2014.

Für das Plangebiet soll entsprechend der vorhandenen und der angestrebten Nutzung entlang der Billstedter Hauptstraße „Urbanes Gebiet“ (MU) und im Eckbereich Moorfleeter Brücke/Billstedter Hauptstraße Kerngebiet festgesetzt werden. Im rückwärtigen Bereich des Baublocks, südlich Geesthang ist „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) vorgesehen. Die Baugrenzen orientieren sich als baukörperbezogene Festsetzungen an den Zielsetzungen des aktuellen Funktionsplanentwurfs. Im Zuge der weiteren hochbaulichen Konkretisierung kann eine Anpassung der Baugrenzen im Verfahren erforderlich werden. Die Geschossigkeiten werden entsprechend dem Funktionsplan festgesetzt.

Die Stellplätze für die Neubauten sollen jeweils in Tiefgaragen untergebracht werden. Für die Bestandsbauten werden die jeweiligen Stellplätze auf den eigenen Grundstücken nachgewiesen. Eine zentrale Zielsetzung besteht darin, den Blockinnenbereich insgesamt stärker für das Wohnen und seine Nutzer zu entwickeln und Ziel- / Quellverkehre zu begrenzen.

Im Nachgang zur behördlichen Grobabstimmung vom 12. November 2018 gab Hamburg Wasser eine Stellungnahme ab, in der dargestellt wurde, dass über das westliche Baufeld im Allgemeinen Wohngebiet je zwei Regenwasser- und Abwasserleitungen verlaufen. Die große Regenwasserleitung hat einen Durchmesser von 1,0 m, die anderen Leitungen haben Durchmesser zwischen 0,25 und 0,5 m. Die Leitungen sollen laut Stellungnahme von Hamburg Wasser frei zugänglich und von Überbauung frei gehalten werden. Dadurch bedingt könnte das westliche Baufeld in der bisherigen städtebaulichen Form nicht realisiert werden. Das Fachamt SL hat daher um zeitnahe Prüfung gebeten, inwiefern eine Verlegung der Leitungen vorgenommen werden kann.

Für das Plangebiet gelten derzeit die Bebauungspläne Billstedt 23 vom 14. März 1972, der Bebauungsplan Billstedt 91 (Textplan) vom 13. Juni 1989, der Bebauungsplan Billstedt 108/Horn 48 (Textplan) vom 07. März 2017, der Teilbebauungsplan TB 98 vom 06. Mai 1958 sowie der Baustufenplan Billstedt (Teil 1) vom 14. Januar 1955.

Der heutige Bebauungsplan Billstedt 23 aus dem Jahr 1972 setzt an der Billstedter Hauptstraße Kerngebiet VI g bzw. am Schiffbeker Weg Kerngebiet VIII g fest. Im südöstlichen Bereich des Plangebietes ist eine kleine Fläche als Gewerbefläche mit der Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen ausgewiesen. Westlich und südlich daran angrenzend ist ein schmaler Streifen als „Grünfläche Parkanlage (FHH)“ festgesetzt. Östlich Geesttwiete/Geest-hang ist Kerngebiet bzw. Mischgebiet in bis zu dreigeschossiger Bauweise festgesetzt. Im Übrigen werden bestandsgemäß Verkehrsflächen und Parkplatzflächen festgesetzt.  Die Bebauungspläne Billstedt 91 sowie    Billstedt 108/Horn 48 dienen im Wesentlichen dem Ausschluss von Vergnügungsstätten, Wettbüros sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben.

Für die Änderung des Planrechts verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die Aufstellung eines sog. Angebotsbebauungsplanes mit Abschluss von städtebaulichen Verträgen für einzelne Baufelder. Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) sind gegeben, da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient, die festgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung weniger als 20.000 m² beträgt, durch den Bebauungsplan keine Vorhaben begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, also der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, bestehen.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet „Gemischte Bauflächen“ bzw. am südlichen Rand „Grünflächen“ dar, im Landschaftsprogramm ist „Verdichteter Stadtraum“ bzw. „Grünanlage“ und „Verbessern der Freiraumversorgung“ dargestellt. Da die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans eine Abweichung vom geltenden Flächennutzungsplan und dem Lapro beinhalten, ist eine Berichtigung beider Pläne notwendig.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss Ost hat in seiner Sitzung am 27.06.2018 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auf der Basis der laufenden Planung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung einstimmig zugestimmt Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 12.11.2018 behördlich grobabgestimmt. Termin für die öffentliche Plandiskussion ist nun Donnerstag, der 28. Februar 2019 (Beginn 19:30 Uhr). Ein geeigneter Veranstaltungsort wird derzeit durch das Fachamt SL geprüft.

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis des anliegenden Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und dieser Vorlage wird der Stadtentwicklungsausschuss Ost um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion gebeten.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Funktionsplan-Entwurf, Fachamt SL (Stand 19.10.2018, Anlage 1)

Bebauungsplan-Entwurf, Fachamt (Stand Oktober 2018, Anlage 2)

 

 

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