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Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 112 "Dudenweg" - Modernisierung und maßvolle Nachverdichtung des Wohnquartiers Dudenweg - Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.12.2018
Sachverhalt

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Fachamt SL) beabsichtigt nunmehr, den Bebauungsplanentwurf Billstedt 112 öffentlich auszulegen. Zur Information werden die Planzeichnung, der Verordnungstext und der Funktionsplan in der jeweiligen abgestimmten Entwurfsfassung als Anlagen beigefügt. Im Übrigen wird auf die laufende Berichterstattung des Fachamtes SL im Stadtentwicklungs- bzw. vormals Stadtplanungsausschuss verwiesen.

 

Das Plangebiet befindet sich zentral im Stadtteil Billstedt. Es liegt zwischen den Straßen Merkenstraße, Tabulatorweg, Öjendorfer Steinkamp und Möllner Landstraße sowie südlich des Hauses der Jugend. Das Gebiet hat eine Größe von etwa 8,49 Hektar und ist überwiegend im Eigentum einer Baugenossenschaft. Die zweite Privateigentümerin, eine Kirchengemeinde, verfügt über die Grundstücke mit kirchenbezogener Nutzung – Kirche, Kindertagesstätte, Mehrgenerationshaus, Gemeindehaus mit Büro und Pastorat – sowie Wohnbau- und Grünflächen, die an die Baugenossenschaft verpachtet sind.

 

Anlass der Planung ist die Absicht der Baugenossenschaft, ihren Wohnungsbestand am Dudenweg in Billstedt zum Teil zu modernisieren und zum Teil durch Neubauten zu ersetzen bzw. zu ergänzen. In enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) wurden diese Maßnahmen in einem Quartiersentwicklungsprozess, welcher die Siedlung städtebaulich neu ordnen und für die zukünftigen Bedürfnisse qualifizieren soll, eingebettet. Neben der baulichen Modernisierung ist auch eine qualitativ hochwertige Grün- und Freiflächengestaltung zur Aufwertung des Wohnumfelds geplant.

 

Durch das Vorhaben sollen die stadtteilentwicklungspolitischen und wohnungspolitischen Ziele des Bezirks und Hamburgs – insbesondere im Kontext der strategischen Ziele des Entwicklungsraumes Billstedt-Horn und des bezirklichen Wohnungsbauprogramms in seiner Fortschreibung 2018 sowie des „Vertrags für Hamburg“ aus dem Jahr 2011 (fortgeschrieben im Jahr 2016) – maßgeblich unterstützt werden. Ziel ist unter anderem eine behutsame Nachverdichtung und die Mobilisierung von zusätzlichen Flächenpotenzialen für den Wohnungsbau. Diese Zielsetzung findet sich auch in der gesamtstädtischen Strategie „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ wieder.

 

Für das Plangebiet liegt auf Basis eines 2015 durchgeführten Workshopverfahrens ein detailliert durchgearbeitetes städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept vor. Basierend auf dem städtebaulichen Konzept lässt der Bebauungsplan perspektivisch etwa 615 Wohnungen im Bereich der Genossenschaft und zusätzlich 10 bis 20 Wohnungen auf dem Kirchengrundstück zu. Zielsetzung ist es, eine Mischung verschiedener Bautypen zu erreichen, um unterschiedliche Wohnformen anbieten zu können, wobei der Schwerpunkt auf Geschosswohnungen liegen soll.

 

Derzeit gilt im Plangebiet der Bebauungsplan Billstedt 9 vom 25. September 1964 (HmbGVbl. S.209), der den seinerzeit bereits überwiegend vorhandenen baulichen Bestand, einschließlich der siebengeschossigen Gebäude im Osten planungsrechtlich absichert. Für den überwiegenden Teil des Plangebiets ist „Reines Wohngebiet“ mit einer bestandsorientierten Festsetzung von Geschossen (im Wesentlichen zwischen I und IV) ausgewiesen. Das Eckgrundstück Möllner Landstraße/Merkenstraße ist seiner damaligen und heutigen Nutzung entsprechend als „Baugrundstück für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kirche, Pastorat, Gemeindehaus (Ev.-Luth. Kirchengemeinde Öjendorf)“ ausgewiesen. Im Bereich der Tiefgarage an der Möllner Landstraße ist ein „Sondergebiet Läden“ festgesetzt, welches nicht realisiert wurde. Entlang des Dudenwegs, am Öjendorfer Steinkamp und der Möllner Landstraße sind Flächen für Stellplätze mit ihren Einfahrten festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB als Angebotsplan aufgestellt. Aufgrund der überbaubaren Grundfläche (ca. 21.000m²) wurde die Prüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und ein § 13a-Verfahren durchgeführt werden kann. Somit ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Umweltbericht nicht erforderlich.

 

Aufbauend auf dem Workshopergebnis sieht das Bebauungskonzept den Erhalt der großflächigen Grünfläche vor, deren Lage, Form und beabsichtigte Funktion an einen Dorfanger erinnert. Um diese Fläche herum wird eine Neubebauung aus fünf Mehrfamilienhäusern mit Geschosswohnungen im Norden (s. Planzeichnung Gebäude „(B)“) und sechs Mehrfamilienhäusern mit Reihenhauscharakter im Süden (s. Planzeichnung Gebäude „(A)“) entstehen, welche die bestehenden Strukturen leicht verdichtet, sie jedoch in ihrer Anordnung und Ausprägung nachempfindet. In den fünf östlichen - mit „(B)“ bezeichneten - Mehrfamilienhäusern im Norden sind 74 Geschosswohnungen vorgesehen. Die sechs mit „(A)“ bezeichneten Mehrfamilienhäuser im Süden erhalten jeweils sechs nebeneinanderliegende Wohnungen mit eigenem Eingang. Die Wohnungen erstrecken sich reihenhausartig über zwei Geschosse und erhalten eine Ausbaureserve im Satteldach, sodass die äußere Anmutung Reihenhäusern entspricht, jedoch seitlich lediglich durch eine einfache Hauswand abgetrennt sind. Insgesamt sind 36 dieser reihenhausartigen Wohnungen geplant.

 

Weitere 36 Wohnungen sollen perspektivisch am Öjendorfer Steinkamp in drei zwei- bis viergeschossig gestaffelten Punkthäusern ergänzt werden, die in der Planzeichnung mit „(C)“ bezeichnet werden. Hinzu kommen perspektivisch sechs Wohnungen in einem kleinen Mehrfamilienhaus am Tabulatorweg. Im Einmündungsbereich Merkenstraße/Dudenweg soll anstelle des Pastorats ein in der Planzeichnung mit „(E)“ bezeichnetes Mehrfamilienhaus mit 10 bis 20 Wohnungen entstehen. Somit sind 185 bis 195 neue Wohnungen und damit langfristig ein Wohnungsbestand von insgesamt etwa 615 bei der Genossenschaft zzgl. 10 bis 20 Wohnungen bei der Kirche geplant.

 

Neben der baulichen Modernisierung und Ergänzung soll auch eine qualitativ hochwertige Grün-, Frei- Verkehr- und Spielflächengestaltung das Wohnumfeld aufwerten. Die Siedlung ist heute durch einen Mangel an öffentlichen Freiflächen geprägt. Daher sollen die verkehrliche Erschließung und die Stell- und Parkplätze im Plangebiet neu organisiert werden.

 

Das Hauptaugenmerk liegt auf den verkehrsberuhigenden Maßnahmen: Der ruhende Verkehr soll fast ausschließlich in vier neuen und einer bestehenden Tiefgaragen untergebracht werden. Der derzeit als Durchgangsstraße ausgebaute Dudenweg soll zur Sackgasse umgebaut und im Übrigen als verkehrsberuhigte Mischfläche ausgebaut werden. Der nordöstliche Bereich der heutigen Straße Dudenweg - zwischen Wendekehre und Tabulatorweg - wird als Fuß- und Radwegeverbindung ausgebaut. Nur Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge können diese zusätzlich nutzen. Die Besucherparkplätze sollen so angeordnet werden, dass Parksuchverkehre im Inneren des Quartiers unterbunden werden.

 

Auf den Freiflächen sollen sechs Spielbereiche für Kinder und nachbarschaftliche Treffpunkte geschaffen werden. Auch hierdurch wird eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Nutzbarkeit der öffentlichen Räume insbesondere für Kinder angestrebt. Es sind sechs öffentlich nutzbare Spielplätze für Kinder bis einschließlich des Grundschulalters geplant, da diese Kinder über einen eingeschränkten Aktionsradius verfügen und die nächsten öffentlichen Spielplätze sich in zu großer Entfernung (etwa 500 m) zum Plangebiet befinden. Die zusätzlichen Wohnungen erhöhen den Handlungsbedarf zur Schaffung von öffentlich nutzbaren und vielfältig für alle Altersgruppen ausgestatteten attraktiven Spielflächen.

 

Das Entwässerungskonzept gibt den Rahmen für die dezentrale Oberflächenentwässerung der neu geplanten Gebäude „(A)“, „(B“), „(C)“, „(E)“ sowie nördlich des Tabulatorwegs vor. Es basiert auf einer Kombination aus Elementen zur Rückhaltung und Versickerung von Regenwasser wie Dachbegrünung, Mulden, unterschiedlichen Rigolen, Drainageschichten, Wasserretentionsboxen und Stauraumkanälen. Gemäß der vorhandenen Baugrunduntersuchung liegen in den westlichen und zentral gelegenen Teilgebieten gute bis mittlere Versickerungseigenschaften vor, in den östlichen Teilgebieten sind hingegen eher schlechte Versickerungseigenschaften vorhanden.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf weist für die Wohnungsbauflächen „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) aus. Die Kirche wird als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kirche und soziale Einrichtungen“ festgesetzt. Weiter werden der Dorfanger als „Private Grünfläche“ sowie die Straßen als „Straßenverkehrsfläche“ gesichert. Flächen für Tiefgaragen und Stellplätze werden ausgewiesen, um den vorhandenen Baumbestand soweit wie möglich zu schützen. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Baukörperfestsetzungen mit Baugrenzen und Angabe der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß bestimmt. Die zulässige Grundflächenzahl für die Allgemeinen Wohngebiete beträgt 0,4 und für die Gemeinbedarfsfläche 0,6. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse beträgt II bzw. III um den Dorfanger und III bis maximal VII Geschossen (winkelförmige Gebäude) in den äußeren Bereichen des Plangebietes. Dies entspricht den Zielsetzungen der geplanten Neubauentwicklung und Modernisierung, wobei sich die Hochpunkte am Bestand orientieren.

 

Begleitend zum Bebauungsplan soll am 22.01.2019 ein städtebaulicher Vertrag inklusive Erschließungsteil zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den Bauherren geschlossen werden. Dieser enthält im Wesentlichen Verpflichtungen zur Umsetzung des Vorhabens, zur Gestaltung und zu Nutzungen der Gebäude sowie der Frei- und Spielflächen (insbesondere zur Ausstattung der Spielplätze, zur Lage und Ausgestaltung des Quartiersplatzes, zur Funktion und Gestaltung des Angers), zu Stellplätzen, zur Kostenübernahme, zur Abtretung von öffentlichen Flächen an die FHH, zum öffentlich-geförderten Wohnungsbau, zu Herstellungsfristen, zu Erschließungsmaßnahmen, zum Entwässerungskonzept, zum Artenschutz (z.B. Nistkästen), zu Lärmschutzmaßnahmen und zur beabsichtigten Städtebauförderung (RISE).

 

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2016 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einstimmig zugestimmt. Der Bebauungsplanentwurf wurde am 13.02.2017 behördenintern grobabgestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) hat am 12.07.2017 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Durchführung des behördlichen Arbeitskreises am 12.02.2018 abgeschlossen und eine anschließende Verschickung zur Kenntnisnahme am 04.06.2018 durchgeführt. 

 

Vor dem Hintergrund des nunmehr erreichten Planungsstandes wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt, die öffentliche Auslegung im Februar 2019 durchzuführen und die Vorweggenehmigungsreife im 3. Quartal 2019 (oder evtl. noch im 2. Quartal 2019) zu erreichen.

 

Der abzuschließende städtebauliche Vertrag inklusive des Erschließungsteils ist zwischen den Vertragsparteien (Baugenossenschaft, Kirchengemeinde und Fachamt SL) einvernehmlich abgestimmt. Der Termin zur Vertragsunterzeichnung kann aus organisatorischen Gründen erst nach dem 12.12.2018 stattfinden.

 

 

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