Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 73 Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 16.07.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 7
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 73 ist im Zeitraum von Oktober bis November 2025 vorgesehen.
Das Bebauungsplanverfahren wurde 2018 eingeleitet und mit einem privaten Eigentümer als vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt. Im Jahr 2022 hat der private Eigentümer aus wirtschaftlichen Gründen das Bauvorhaben aufgegeben. Im Jahr 2023 hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) das Grundstück zur Förderung einer wohnbaulichen Entwicklung gekauft und anschließend mit dem Bezirksamt Altona den Bebauungsplanim Normalverfahren fortgeführt. Im März 2025 wurde im Rahmen der Dispositionsrunde Wohnen unter Beteiligung der Hamburger Fachbehörden sowie des Bezirksamtes Altona entschieden, dass das im Bebauungsplanentwurf Bahrenfeld 73 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Baugrundstück für eine Direktvergabe im Erbbaurecht an F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) vorgesehen ist. Für die planungsrechtlich vorgesehene Erweiterung der öffentlichen Parkanlage werden Grundstücksteile an den Bezirk Altona übergehen. Die Buchwerterstattung sowie die Kosten für die Herrichtung der Parkanlage wurden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Aussicht gestellt.
Zum Bebauungsplan wird mit der Vorhabenträgerin F&W ein Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB geschlossen. Der städtebauliche Vertrag wird im Vorgriff auf die durch den LIG avisierte Grundstücksvergabe im Erbbaurecht (Erbbaurechtsvertrag) geschlossen. Der städtebauliche Vertrag wird ergänzend zu dem Erbbaurechtsvertrag geschlossen. Im Erbbaurechtsvertrag wird auf den städtebaulichen Vertrag Bezug genommen. Der städtebauliche Vertrag enthält unter anderem folgende Regelungen:
Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg sollen in einem Parallelverfahren geändert werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden folgende Gutachten angefertigt, welche im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter transparenz.hamburg.de ab dem 15.07.2025 eingesehen werden können:
Dem Stadtentwicklungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:
Der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 73 wird zugestimmt.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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