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Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 73 Zustimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 16.07.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 7

Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 73 ist im Zeitraum von Oktober bis November 2025 vorgesehen.

Das Bebauungsplanverfahren wurde 2018 eingeleitet und mit einem privaten Eigentümer als vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt. Im Jahr 2022 hat der private Eigentümer aus wirtschaftlichen Gründen das Bauvorhaben aufgegeben. Im Jahr 2023 hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) das Grundstück zur Förderung einer wohnbaulichen Entwicklung gekauft und anschließend mit dem Bezirksamt Altona den Bebauungsplanim Normalverfahren fortgeführt. Im März 2025 wurde im Rahmen der Dispositionsrunde Wohnen unter Beteiligung der Hamburger Fachbehörden sowie des Bezirksamtes Altona entschieden, dass das im Bebauungsplanentwurf Bahrenfeld 73 als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Baugrundstück für eine Direktvergabe im Erbbaurecht an F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) vorgesehen ist. Für die planungsrechtlich vorgesehene Erweiterung der öffentlichen Parkanlage werden Grundstücksteile an den Bezirk Altona übergehen. Die Buchwerterstattung sowie die Kosten für die Herrichtung der Parkanlage wurden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Aussicht gestellt.

Zum Bebauungsplan wird mit der Vorhabenträgerin F&W ein Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB geschlossen. Der städtebauliche Vertrag wird im Vorgriff auf die durch den LIG avisierte Grundstücksvergabe im Erbbaurecht (Erbbaurechtsvertrag) geschlossen. Der städtebauliche Vertrag wird ergänzend zu dem Erbbaurechtsvertrag geschlossen. Im Erbbaurechtsvertrag wird auf den städtebaulichen Vertrag Bezug genommen. Der städtebauliche Vertrag enthält unter anderem folgende Regelungen:

  • Schaffung von rund 60 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Mietwohnungsneubau mit entsprechenden Mietpreis- und Belegungsbindungen.
  • Von den öffentlich geförderten Mietwohnungen werden 100 Prozent der zu errichtenden Wohneinheiten für vordringlich wohnungssuchende Haushalte gemäß den Richtlinien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) bereitgestellt (sogenannte WA-Bindung), davon 50 Prozent im 1. Förderweg plus mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung über 100 Jahre.
  • Nachweis von sechs Besucherstellplätzen im öffentlichen Raum (Von-Hutten-Straße) sowie zwölf für das Bauvorhaben nutzbare KfZ-Stellplätze innerhalb oder außerhalb der Vorhabenfläche
  • Umsetzung von Ersatzmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen
  • Unterhaltung von Anlagen zur Oberflächenentwässerung
  • Abstimmungserfordernis zur Gestaltung von Hochbau und Freiflächen

Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg sollen in einem Parallelverfahren geändert werden.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden folgende Gutachten angefertigt, welche im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter transparenz.hamburg.de ab dem 15.07.2025 eingesehen werden können:

  • Schalltechnische Untersuchung
  • Verkehrstechnische Untersuchung
  • Entwässerungskonzept
  • Bodenschadstoff- und Kampfmitteluntersuchung
  • Untersuchung Sicherheitsabstand zum Störfallbetrieb
  • Biotoptypenkartierung
  • Baumbestandsaufnahme und Bewertung
  • Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzuntersuchung

Dem Stadtentwicklungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

Der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 73 wird zugestimmt.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Anlage 1: Planzeichnung

Anlage 2: Verordnung

Anlage 3: Begründung

Lokalisation Beta
Lise-Meitner-Park Bahrenfeld Von-Hutten-Straße Hamburg

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