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Bebauungsplan-Entwürfe Wilhelmsburg 99 und 100 "Südliches + Nördliches Elbinselquartier" - Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Das Projektgebiet befindet sich im nördlichen Bereich des Hamburger Stadtteils Wilhelmsburg. Es handelt sich um eine circa 49 ha große Fläche, die im Norden durch den Ernst-August-Kanal und den südlich des Gewerbe- und Industriegebiets Stenzelring verlaufenden Schiffsgraben, im Osten durch die Bahnanlagen, den Jaffe-Davids-Kanal und die Rubbertstraße, im Süden durch die Rotenhäuser Straße und im Westen durch den Aßmannkanal sowie die Zeidlerstraße begrenzt wird. Das Projektgebiet wird in Bezug auf seine heutigen Nutzungen durch den noch existierenden Verlauf der Wilhelmsburger Reichsstraße und den Ernst-August-Kanal in drei Teilbereiche gegliedert. Der Bereich nördlich des Ernst-August-Kanals wird durch Kleingartenanlagen und Grünflächen geprägt. Südlich davon, östlich der Wilhelmsburger Reichsstraße dominieren gewerbliche und zum Teil industrielle Nutzungen die Bestandssituation, während der westlich der Wilhelmsburger Reichsstraße gelegene Teilbereich vorwiegend durch Kleingartenanlagen und Sportanlagen bestimmt wird.

 

Das Projektgebiet Elbinselquartier ist zentraler Teil der im Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe – Zukunftsbild 2013+“ enthaltenen Mittelachse, welche vom Wilhelmsburger Inselpark im Süden bis zum Spreehafen im Norden, vom Veringkanal im Westen bis zur verlegten, neuen Trasse der Wilhelmsburger Reichsstraße im Osten reicht. Damit stellt sie räumlich wie inhaltlich den mit Abstand bedeutendsten städtebaulichen Entwicklungsbereich auf der Elbinsel dar, mit dem die zukünftige städtebauliche Entwicklung maßgeblich gestaltet werden soll. Aufgrund der zentralen Lage in Wilhelmsburg und dessen Nähe zum Zentrum Wilhelmsburg sind gute Bedingungen für die Entwicklung eines vielfältigen Stadtraums gegeben.

 

Durch die aktuell in der Umsetzung befindliche Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße auf einer Länge von 4,6 Kilometern an die im Osten bestehende Trasse der Bahnlinie ergeben sich neue Entwicklungspotenziale insbesondere für den Wohnungsbau mit etwa bis zu 2.500 neuen Wohneinheiten und moderne Arbeitsstätten. Ende 2019 soll die neue Trasse im östlich gelegenen Bahnkorridor in Betrieb genommen und die derzeitige Trasse nach der Stilllegung zurückgebaut werden. Die neu errichteten Lärmschutzwände entlang der neuen Trasse werden große Bereiche von Wilhelmsburg deutlich von den Lärmimmissionen durch Straßen- und Schienenlärm entlasten.

 

Im Planungsgebiet befinden sich heute neben der Straßentrasse Wilhelmsburger Reichsstraße Gewerbe- und Industriebetriebe, Sport- und Kleingartenvereine, ein Gastronomiebetrieb mit Bootsverleih sowie Grünanlagen.

 

Die Gewerbe- und Industriegebiete beinhalten verschiedenen Logistik- und Handelsunternehmen, produzierendes Gewerbe und einem sogenannten Störfallbetrieb. Bereits heute ist in Teilbereichen eine kleinteilige Nutzungsstruktur mit klassischen und kreativen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben vorhanden. Östlich der Jaffe-straße befindet sich mitten im Plangebiet mit dem „Puhst-Hof“ ein denkmalgeschütztes Ensemble aus zwei Fabrikgebäuden der ehemaligen Palmin-Fabrik. Im Zuge der Umsetzung des innovativen Projekts „Jaffe 12“ stehen hier ca. 7.000 m² BGF für wohnverträgliche Produktion, Handwerk und Gewerbeateliers zur Verfügung. Das Ensemble stellt einen identitätsstiftenden Ort im Projektgebiet und dem durch den Strukturwandel geprägten Gewerbe- und Industriegebiet dar. Für das Projektgebiet ergeben sich hierdurch Anknüpfungspunkte für eine zukünftige Entwicklung zu einem innovativen, durchmischten Quartier, in dem Arbeiten und Wohnen verträglich nebeneinander realisiert werden sollen.

 

Westlich der Wilhelmsburger Reichsstraße befinden sich die Kleingartenanlagen der drei Kleingartenvereine 711 „Kolonie der Gartenfreunde“, 715 „Sommerfreude“ und 716 „Unsere Scholle“, die öffentliche Sportanlage Vogelhüttendeich mit Vereinseinrichtungen des SV Wilhelmsburg, das Vereinsgelände des Wilhelmsburger Ruderclub (Vogelhüttendeich 120), ein Biergarten mit Bootsverleih am Ufer des Ernst-August-Kanals und Freianlagen. Nördlich des Ernst-August-Kanals werden die Flächen des Kleingartenvereins 712 „Op Schulzens Eck“ durch das Plangebiet erfasst.

 

Von Anfang April bis Mitte Juli 2016 führte die IBA Hamburg GmbH im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL), den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb „Auf gute Nachbarschaft - Wohnen und Arbeiten zwischen den Kanälen“ durch. Parallel dazu erfolgte eine breit angelegte Bürgerbeteiligung. Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde anschließend in einem Workshop-Verfahren weiter qualifiziert. Darüber hinaus wurden im Rahmen des europäischen Ideenwettbewerbs „Europan 14“ fokussierend auf einen 2,2 ha großen zentralen Teilbereich im Projektgebiet Ideen für eine zukunftsfähige Nutzungsmischung von Gewerbe und Wohnen erarbeitet. 

 

Auf Grundlage dieser Planungsergebnisse wurde der Funktionsplansentwurf für das Elbinselquartier durch eine interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft von Fachplanern für Städtebau, Landschaftsplanung, Umwelt, Verkehr, Entwässerung und Immissionen erarbeitet und intensiv mit den zuständigen Fachämtern des Bezirksamtes und der BSW abgestimmt. Zudem wurde die Planung im Rahmen von insgesamt 3 öffentlichen Veranstaltungen im Wettbewerbsverfahren 2016 sowie eines Projektdialogs zur Funktionsplanung im März 2017 im Bürgerhaus Wilhelmsburg den Bürgern vorgestellt und mit ihnen diskutiert.

 

Das neue Quartier zwischen den Kanälen knüpft im Nordwesten an das Reiherstiegviertel und im Süden an das Wilhelmsburger Rathausviertel an. Darüber hinaus stellt es eine bedeutende Verbindung zum nordwestlich geplanten Spreehafenviertel dar. Im Übergang zu dem westlich benachbarten Reiherstiegviertel entsteht im nördlichen Teilbereich des Plangebietes ein neuer zentraler Park mit Quartierszentrum, der sich zum Grünzug entlang des Aßmannkanals hin aufweitet. Dieser Grünzug wird unter Einbeziehung bestehender und neuer Kleingartenflächen Bestandteil einer in Nord-Süd-Richtung geplanten Landschaftsachse. Der Park bildet mit dem Quartiersplatz die Mitte des neuen Quartiers und soll eine entsprechend besondere landschaftliche Qualität erhalten. In Verlängerung der Quartiersachse Mannesallee, mit Blick zur Emmauskirche, wird eine neue Brückenverbindung für Fußgänger und Radfahrer geschaffen. Sie mündet im neuen Quartier direkt südlich der geplanten Stadtteil- und Grundschule im Park am Aßmannkanal und führt weiter zum Quartierszentrum und von dort weiter zum sogenannten „Baumpark“ am Jaffe-Davids-Kanal. Somit entsteht eine neue Fuß- und Radwegachse, die die öffentlichen Nutzungen und zentralen Orte des Stadtteils in einer vielfältigen Raumabfolge verbindet.

 

Die städtebauliche Struktur des neuen Quartiers lehnt sich an den Blockrandstrukturen des Reiherstiegviertels an, ist in diesen aber stärker in Einzelgebäude differenziert und bietet daher einen klaren, gut erschlossenen Rahmen für eine Vielzahl von Gebäudetypologien und entsprechender Entwicklungsmöglichkeiten: Wohn- und Geschäftshäuser im Blockrand, Mehrfamilienhäuser, Häuser für Baugruppen, Stadthäuser zum Eigenheimerwerb, aber auch hohe Häuser mit gewerblich genutzten Sockel-geschossen werden in gemischten Blockrändern zusammengefasst. Hierdurch werden im Sinne des Wettbewerbsergebnisses abwechslungsreiche, in Maßstab und Höhe wechselnde Fassaden und Freiräume geschaffen, die Vielfältigkeit und eine soziale Durchmischung ermöglichen und garantieren sollen.

 

Die geplanten Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen konzentrieren sich im nördlichen Plangebiet (Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 100) auf die Sockelgeschosse entlang der geplanten Verlängerung der Jaffestraße und sollen hier einen kontinuierlichen Raum mit öffentlicherem Charakter bilden. Im südlichen Plangebiet (Bebauungsplangebiet Wilhelmsburg 99) nimmt die gewerbliche Prägung entlang der Jaffestraße entsprechend der Bestandssituation zu, wobei auch hier perspektivisch eine Nutzungsmischung mit Wohnanteilen angestrebt wird. Die gewerblich genutzten Sockelgeschosse weisen in der Regel eine größere Gebäudetiefe auf als die Obergeschosse, um entsprechend flexibel nutzbar zu sein. Die gewerbliche / industrielle Nutzung östlich des Jaffe-Davids-Kanals soll bestandsorientiert auch künftig planungsrechtlich als Gewerbe- und Industriegebiet gesichert werden.

 

Die im nördlichen Plangebiet vorgesehene Stadtteil- und Grundschule ist an exponierter Stelle in direkter Nähe zum Quartierszentrum und der hier geplanten Parkanlage verortet; als Bildungseinrichtung wird ihr so eine zentrale Rolle bei der Neuentwicklung des Quartiers zugewiesen. Die Schule bildet mit dem Quartierszentrum und der Parkanlage den östlichen Endpunkt der Quartiersachse Mannesallee und liegt  mit ihren drei bis vier Vollgeschossen sowie dem fünfgeschossigen Hochpunkt markant in deren Blickachse. Von Süden gesehen schiebt sie sich prominent in die geplante Landschaftsachse. Im Projektgebiet sind zudem insgesamt fünf gleichmäßig über das Gebiet verteilte Kindertagesstätten geplant. Dabei wurden die Kitas direkt angrenzend an öffentliche Spielplätze gelegt, damit diese von den Kindern im Elementarbereich (mit-)genutzt und ungefährlich erreicht werden können.

 

Die im Plangebiet betroffenen KGV-Flächen der o.g. Vereine werden unter der Berücksichtigung des sog. 10.000er Vertrages zwischen der FHH und dem Landesbund der Gartenfreunde umstrukturiert, in der heute vorliegenden Anzahl aber auch zukünftig innerhalb des Plangebietes nachgewiesen. Während der Ruderverein mit seiner Anlage am Aßmannkanal verbleibt, wird die Überplanung der heute am Vogelhüttendeich befindlichen Sportplatzflächen des SV Wilhelmsburg durch die Neuerrichtung bzw. den Ausbau der Sportanlagen an der Dratelnstraße und am Karl-Arnold-Ring in Kirchdorf-Süd kompensiert. Die Sportanlage am Vogelhüttendeich wird in jedem Fall erst aufgegeben, wenn die beiden anderen Anlagen fertiggestellt sind. Der Gastronomiebetrieb „Zum Anleger“ am Ernst-August-Kanal soll auch mit dem neuen Planungsrecht gesichert werden.

 

Das neue Planungsrecht wird im Bereich des nördlichen Elbinselquartiers (Wilhelmsburg 100) westlich des Aßmannkanals „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) mit an der Bestandsbebauung entlang der Zeidlerstraße orientierten bzw. für die kanalseitig davon geplante Neubebauung differenzierten Baufenstern mit IV bis VI Vollgeschossen festsetzen. Unmittelbar westlich wie auch östlich des Aßmannkanals wird auch weiterhin „Private Grünfläche – Dauerkleingärten“ festgesetzt. Auch nördlich des Ernst-August-Kanals wird „Private Grünfläche – Dauerkleingärten“ festgesetzt, wobei für den Nahbereich entlang der hier befindlichen Hochspannungsleitung eine öffentliche Grünfläche „Parkanlage (FHH)“ vorgesehen ist. Die zentrale Parkanlage wird als öffentliche Grünfläche „Parkanlage (FHH)“ sowie als „Spielplatz (FHH)“ festgesetzt, wobei auch hier eingestreute Teilbereiche als „Private Grünfläche – Dauerkleingärten“ vorgesehen werden. Nördlich daran angrenzend befinden sich die  „Fläche für Sport- und Spielanlagen – Ruderclub“ sowie die „Fläche für den Gemeinbedarf – Schule“ mit einer III- bis V-geschossigen Blockrandbebauung. Auch für die sonstigen Baublöcke im zentralen Bereich des nördlichen Elbinselquartiers ist eine differenzierte, im Wesentlichen V- bis VI-geschossige Blockrandbebauung festgesetzt. Entlang der Planstraßen 2a-b, des Vogelhüttendeichs und des Jaffe-Davids-Kanals werden „Urbane Gebiete“ (MU) festgesetzt, um hier eine anteilig höhere und in ihrem Spektrum breiter gefasste gewerbliche Nutzung in den Baublöcken zu ermöglichen. In den straßenabgewandten Lagen im Nordosten sowie südlich des Parks und westlich der Planstraße 2c wird WA mit III- bis V-geschossiger Blockrandbebauung festgesetzt. In vielen Baublöcken sind zwecks Differenzierung der städtebaulichen Körnung und Akzentsetzungen in Eckbereichen einzelne höhere Gebäudeteile und Hochpunkte festgesetzt. Für die Baufelder im MU zwischen Planstraße 2c und Jaffe-Davids-Kanal wird eine differenziertere Festsetzung sowohl der überbaubaren Flächen als auch der Geschossigkeiten noch geprüft und später konkretisiert.

 

Dies gilt insbesondere auch für die Festsetzung der überbaubaren Flächen und Geschossigkeiten in den derzeit dargestellten MU entlang der Jaffestraße im südlichen Elbinselquartier (Wilhelmsburg 99). Hier erfolgt aktuell noch eine Bestandsaufnahme der vorhandenen gewerblichen Nutzungen, auf deren Grundlage dann über die künftige Festsetzung der Art der baulichen Nutzung (MU oder auch eingeschränkte „Gewerbegebiete“ (GE)), der überbaubaren Flächen sowie der Geschossigkeiten entschieden werden kann. Geprüft wird in diesem Zusammenhang für Einzelfälle auch die Anwendung bedingter Festsetzungen gemäß § 9 (2) BauGB. Das bedeutet, dass in bestimmten Bereichen Wohnnutzungen nur dann realisiert werden können, wenn dies mit der jeweiligen Immissionslage kompatibel ist. Für einzelne Gewerbebetriebe östlich der Jaffestraße wird bereits eine Festsetzung als GE vorgesehen. Auch für die im Süden entlang des Aßmannkanals befindlichen Flächen wird „Private Grünfläche – Dauerkleingärten“ festgesetzt. Zwischen diesen Flächen und der auf der Fläche der ehemaligen Wilhelmsburger Reichsstraße geplanten Planstraße 2f sind die einzelnen Baublöcke als WA mit sich nach Westen öffnenden Baufeldern und im Wesentlichen IV- bis VI-geschossiger Bebauung festgesetzt. Eine städtebauliche Akzentuierung erfolgt durch nach Westen und zur Rotenhäuser Straße orientierten, zwingend VIII- bzw. maximal XII-geschossigen Hochpunkten.      

 

Die städtebauliche Neuordnung des gesamten Plangebietes stellt angesichts der komplexen Rahmenbedingungen - insbesondere der heute durch Gewerbe, Industrie und Verkehrsflächen und deren Emissionen dominierten Prägung - eine besondere Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund sind im Verlauf der vorangegangenen Planungen bereits folgende Fachgutachten erstellt worden:

 

  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Fachbeitrag Tiere und Pflanzen und Artenschutzbeitrag im Rahmen der Planfeststellung Verlegung der B4/75 Wilhelmsburger Reichsstraße (Stand: Juni 2013)
  • Konzept Kampfmittelräumung für das Projektgebiet Nord-Süd-Achse (Stand: 11.09.2014)
  • Baumgutachten mit Zusammenfassung des Baumbestands für den Bereich zwischen Rotenhäuser Straße, Vogelhüttendeich, Jaffe-Davids-Kanal und Aßmannkanal (Stand: 13.10.2015)
  • Vorab-Eingriffsbilanzierung zur Abschätzung des naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfs u.a. für das Projektgebiet Elbinselquartier (Stand: 11.07.2016)
  • Schalltechnische Untersuchung zu den Bebauungsplänen Wilhelmsburg 99 und Wilhelmsburg 100 (Stand 25.04.2017)
  • Luftschadstoff-Gutachten u.a. für das Projektgebiet Elbinselquartier (Stand: 10.05.2017)
  • Geruchsgutachten u.a. für das Projektgebiet Elbinselquartier (Stand: 24.05.2017)
  • Orientierende Baugrund-, Altlasten- und Schadstoffuntersuchung für das Projektgebiet Elbinselquartier (08.06.2017)
  • Wasserwirtschaftlicher Funktionsplan und Bericht zur Oberflächenentwässerung und Schmutzwasserentsorgung (Stand: Juni 2017)
  • Bericht zur Verkehrsplanung im Funktionsplan (Stand: Juni 2017)
  • Kartierung der Biotoptypen im Plangebiet des Bebauungsplanes Wilhelmsburg 99 (Stand: 2016/2017)

 

Der Umgang mit den im Plangebiet vorhandenen und gutachterlich ermittelten Geruchsimmissionen sowie den Gewerbelärmimmissionen aus dem Gebiet und von außerhalb werden aktuell mit hoher Priorität auf Senatsebene behandelt.

 

Das für das Plangebiet derzeit geltende Planungsrecht wird durch mehrere einfache sowie qualifizierte Bebauungspläne gemäß § 30 BauGB festgesetzt. Überwiegend gilt für das Plangebiet der Baustufenplan Wilhelmsburg vom 06.01.1956. Dieser setzt für große Teile des Plangebietes westlich der heutigen Trasse Wilhelmsburger Reichsstraße sowie nördlich des Ernst-August-Kanals Dauerkleingärten fest, östlich der Trasse Industriegebiet. In Teilbereichen gelten der Teilbebauungsplan 108 vom 22.10.1954 (im Südwesten des Plangebietes; „Straßenverkehrsflächen“ mit begleitenden Grünflächen), der Teilbebauungsplan 975 vom 18.10.1960 (entlang Vogelhüttendeich; „neue öffentliche Park- und Grünanlagen“), der Bebauungsplan Wilhelmsburg 32 vom 04.12.1990 (östlich Rubbertstraße; „Straßenverkehrsflächen“) sowie der Bebauungsplan Wilhelmsburg 28 - Kleiner Grasbrook 1 vom 11.12.1968 (im Norden des Plangebietes; „Straßenverkehrsflächen“). Zur Umsetzung der Gesamtplanung ist neues Planungsrecht erforderlich. Nach derzeitigem Stand wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die Aufstellung zweier Bebauungspläne verfolgt; Wilhelmsburg 99 für den südlichen Teilbereich und Wilhelmsburg 100 für den nördlichen Teilbereich. Dadurch ist sichergestellt, dass die Verfahren beim Auftreten von Zielkonflikten zeitlich voneinander entkoppelt betrieben werden können.

 

Im Flächennutzungsplan sind überwiegend „Grünflächen“ und „Gewerbliche Bauflächen“ dargestellt. Im Landschaftsprogramm findet sich die Darstellung „Naturnahe Landschaft“ (Entwicklungsbereich Naturhaushalt), „Kleingärten“ (Schutz des Landschaftsbildes), „Parkanlage“ auf der Trasse der ehemaligen Reichsstraße und eine „Landschaftsachse“ südlich und nördlich des Ernst-August-Kanals. Sowohl der Flächennutzungsplan wie auch das Landschaftsprogramm müssen parallel geändert werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis der Vorlage und der Bebauungsplan-Entwürfe des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Einleitung der Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 99 (Elbinselquartier Süd) und 100 (Elbinselquartier Nord) gebeten.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

  • Funktionsplan-Entwurf Elbinselquartier (Stand: 25.05.2018, Anlage 1)
  • Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 99 (Stand: 07.03.2018, Anlage 2)
  • Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 100 (Stand: 04.04.2018, Anlage 3)

 

 

 

 

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