Baustelle darf nicht zur Bußgeldfalle werden - Parkregelung für Anwohner (Antrag der CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 17.06.2025 Regionalausschuss Billstedt Ö 5.1
Seit Mitte September 2024 wird die Billstedter Hauptstraße im Abschnitt zwischen der Straße Am Alten Zoll und bis kurz vor der Reclamstraße im Rahmen der Veloroutenplanung und des Sanierungsprogramms RISE grundlegend umgebaut. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende 2025 an und verursachen erhebliche Einschränkungen für Anwohner undGewerbetreibende. Zahlreiche Parkplätze sind weggefallen oder durch Baufahrzeuge und Absperrungen blockiert. Zugänge zu Grundstücken sind teilweise nicht möglich, dennoch bleiben Parkscheinautomaten aktiv und werden regelmäßig kontrolliert. Die Folge: Anwohner erhalten trotz fehlender Alternativen regelmäßig Strafzettel oder müssen auf kostenpflichtige Zonen ausweichen.
Die derzeitige Situation stellt eine erhebliche Belastung für die Anwohnerschaft dar. Trotz baustellenbedingt stark eingeschränkter oder entfallener Parkmöglichkeiten besteht weiterhin eine strikte Kontrolle durch das Ordnungsamt bzw. die Polizei. Eine Doppeltbelastung durch weggefallene Einfahrten sowie Strafzettel oder kostenpflichtige Ausweichparkplätze ist unzumutbar. Zudem verliert dasBewohnerparken seine Funktion, wenn in der Zone faktisch keine Parkplätze vorhanden sind.
Beschluss:
Der Regionalausschuss Billstedt möge beschließen:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird gebeten,
a) Dies sollte in erster Linie für die Anwohner gelten.
a) Eine transparente Kommunikation an die Anwohner über diese Maßnahmen.
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