Bau-Turbo (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher
Am 17. Oktober 2025 hat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (der sogenannte „Bau-Turbo“) den Bundesrat passiert. Ziel des Gesetzes ist es, den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Das Gesetz ermöglicht es, Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zuzulassen, vorausgesetzt, das Vorhaben steht im Einklang mit öffentlichen Belangen und wahrt die Interessen der Nachbarschaft. Darüber hinaus erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen.
Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten können künftig Ausnahmen von der Vorgabe zugelassen werden, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Hierfür ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Bleibt eine Reaktion innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung aus, gilt die Zustimmung automatisch als erteilt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
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