23-1196

Bau-Turbo (Anfrage der CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher

Am 17. Oktober 2025 hat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (der sogenannte „Bau-Turbo“) den Bundesrat passiert. Ziel des Gesetzes ist es, den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Das Gesetz ermöglicht es, Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zuzulassen, vorausgesetzt, das Vorhaben steht im Einklang mit öffentlichen Belangen und wahrt die Interessen der Nachbarschaft. Darüber hinaus erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen.

Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten können künftig Ausnahmen von der Vorgabe zugelassen werden, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Hierfür ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Bleibt eine Reaktion innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung aus, gilt die Zustimmung automatisch als erteilt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt Hamburg-Mitte, um die im Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus vorgesehenen Erleichterungen umzusetzen?
  1. Gibt es bereits interne Richtlinien oder Verfahren, wie Abweichungen vom Bauplanungsrecht bis 2030 geprüft und genehmigt werden sollen?
  1. Wie stellt das Bezirksamt Hamburg-Mitte sicher, dass öffentliche Belange und nachbarliche Interessen bei der Anwendung des Bau-Turbos gewahrt bleiben?
  1. Plant das Bezirksamt Hamburg-Mitte eine Informationskampagne oder öffentliche Beteiligung, um Bürger über die neuen Möglichkeiten und Verfahren zu informieren?
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