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B-Plan-Ausweisung zum Schutz des Hansa-Theaters - Beiratsempfehlung vom 25. April 2018 - Stadtteilbeirat St. Georg

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtteilbeirates St. Georg am 25. April 2018 wird seitens eines Mitglieds aus dem Bürgerverein über die anstehende Zwangsversteigerung des Hansa-Theaters aufgrund von Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft berichtet. Das Hansa-Theater am Steindamm 17 in St. Georg hat für den Stadtteil und darüber hinaus für Hamburg eine prägende Wirkung. Im Stadtteil gibt es große Befürchtungen, dass das Varietetheater - mit einer Tradition von mittlerweile 124 Jahren - durch den anstehenden Verkauf gefährdet ist und unter Umständen seitens eines Käufers vorrangig kommerzielle Interessen, die einem Erhalt entgegen stünden, verfolgt werden.

 

Zwar wurde kurzfristig die Innenausstattung des Hansa-Theaters unter Denkmalschutz gestellt und damit die Bedeutung des Theaters unterstrichen, doch stellt der Denkmalschutz keinen ausreichenden Schutz gegen Weiterverwertungsinteressen dar, kann er doch mit dem Hinweis auf die fehlende Wirtschaftlichkeit und wirtschaftliche Unzumutbarkeit ausgehebelt werden.

 

Um einen möglichst wirksamen Schutz des Theaters an diesem Standort zu erreichen, werden Politik und Verwaltung des Bezirks Hamburg-Mitte aufgefordert, sich für den Erhalt des Theaters einzusetzen und darüber hinaus für die Gebäude des Hansa-Theaters die Nutzung als Varietetheater mindestens aber für kulturelle Zwecke im Bebauungsplan festzuschreiben.

Der Stadtteilbeirat St. Georg stimmt über den Antrag wie folgt ab:

 

Meinungsbild Plenum (es sind ca. 50 Personen anwesend):

Ja:MehrheitNein:  MinderheitEnthaltung:-
Votum Stadtteilbeirat:

Ja: 13Nein:  0Enthaltung:  0

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

Seitens des Stadtteilbeirats wird die Gefahr einer Vertreibung des alteingesessenen Theaters zugunsten wirtschaftlicher Interessen gesehen und deshalb eine Möglichkeit zur Absicherung der Nutzung durch die Änderung des bestehenden Planrechts gesehen.

 

Das Hansa-Theater am Steindamm 17 liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans St. Georg 37 vom 30. August 2000. Festgesetzt ist Kerngebiet. Vergnügungsstätten und Spielhallen werden in diesem Bereich ausgeschlossen. Damit ist der Fortbestand des Theaters durch die bestehenden Festsetzungen nicht in Frage gestellt.

Vor diesem Hintergrund besteht kein Änderungsbedarf des B-Plans St. Georg 37. Nach der aktuellen Medienberichterstattung wurde zwischenzeitlich seitens der neuen Eigentümer erklärt, das Hansatheater weiterbetreiben zu wollen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.