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Ausschilderung dezentraler LKW-Vorstau-Plätze zu einer städtebaulichen Entwicklung durch Ordnung des ruhenden LKW-Verkehrs im Industriegebiet Billbrook / Rothen-burgsort auf Grundlage des § 45 (1b) Satz 1 Nr. 5 Alternative 2 Straßenverkehrsordnung

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 07.07.2026 Hauptausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

Der Senat hat im Jahr 2021 das Handlungskonzept für das Industriegebiet Billbrook /Rothenburgsort beschlossen, das mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/6013 als Anlage 1 der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben wurde. Über die Fortschreibung des Handlungskonzepts berichtet der Senat mit der Drucksache 22/17923 an die Hamburgische Bürgerschaft.

Eine Zielsetzung im Handlungskonzept ist es, eine Lösung für den ruhenden LKW-Verkehr im Industriegebiet zu finden. Als Vorschlag wurde angekündigt, auf der Fläche des ehemaligen Wendebeckens Moorfleeter Kanal in der Châu-und-Lân-Straße bzw. Halskestraße die Einrichtung eines LKW-Vorstaus zu prüfen. Dieser Ansatz ließ sich nicht umsetzen, daher wird alternativ eine dezentrale Lösung LKW-Vorstau-Lösung durch Ausschilderung sowie ggf. Baumaßnahmen verfolgt.

Problem: Ruhender Verkehr

Als ein zu lösendes Problem im Industriegebiet wurde seitens der ansässigen Unternehmen und ihrer Interessenverbände der ruhende Verkehr insgesamt benannt. Die im gesamten Gebiet hohe Belastung durch ruhenden Verkehr wird verschärft durch auf ihren Anlieferzeitpunkt oder Rücklasten wartende LKW sowie die widerrechtliche Abstellung von nicht für den Verkehr zugelassene oder nicht betriebsbereite Fahrzeuge. Gegen die abgestellten Fahrzeuge ohne Zulassung geht das Bezirksamt Hamburg-Mitte erfolgreich vor und sichert dadurch Parkmöglichkeiten im Industriegebiet für PKW und LKW.

ufig werden Firmengrundstücke intensiv genutzt und sind auch dicht bebaut. Die Vorstaufunktion kann auf den knappen freien Verkehrsflächen der Firmengrundstücke nicht in einem erforderlichen Ausmaß untergebracht werden. Daher fahren ankommende LKW durch das Industriegebiet, um einen Parkplatz zu finden, auf dem bis zur Auffahrt auf das betreffende Firmengelände gewartet werden kann. LKW stehen aus diesem Grund auch auf der Fahrbahn bevor sie auf Firmengrundstücke gelassen werden. Sowohl der LKW-Parksuchverkehr wie auch das Halten auf der Fahrbahn behindert den Verkehrsfluss im Industriegebiet, u.U. wird er hierdurch sogar temporär blockiert.

Zielsetzung: Dezentrale LKW-Vorstauplätze

Es ist vorgesehen, an geeigneten Standorten im öffentlichen Raum LKW-Parkstände einzurichten, die dann durch eine passende Ausschilderung allein für LKW-Vorstauzwecke zu nutzen sind. Hierfür sollen Parkplätze am Straßenrand sowie bisher nicht geregelt genutzte öffentliche Straßennebenräume, auf denen ehemals Bahngleise lagen oder sogar noch ungenutzt liegen, genutzt werden. Zusätzlich sollen auch in Kooperation mit Betreibern an geeigneten Stellen die Ausstattung mit E-Ladesäulen berücksichtigt sowie gegebenenfalls zusätzliche Baumpflanzungen vorgenommen werden. Die Summe der verfügbaren Parkmöglichkeiten insgesamt vor Ort soll erhöht werden.

Die Konzeption sieht vor, an verschiedenen Stellen im Industriegebiet Billbrook/Rothenburgsort schrittweise und bedarfsorientiert dezentral Parkstände einzurichten, die jeweils von einem oder mehreren LKW als Wartefläche für einen bevorstehenden Abruf durch den Kunden genutzt werden können. Hierfür ist vorgesehen, ein Park- und Halteverbot mit den Zusatzzeichen 1024/12 oder 1024/13 und dem Hinweis auf eine Höchstparkdauer von acht Stunden (Nachweis per Parkscheibe) auszuschildern.

Halteverbot Zeichen 283 StVO

Zusatzzeichen 1024/12 Zusatzzeichen 1024/13

Die Berde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) hat dazu bereits eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die Studie ist im Transparenzportal Hamburg zu finden: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/machbarkeitsstudie-zu-dezentralem-lkw-vorstauplaetze1. Die Machbarkeitsstudie hat Fragenstellungen, wie z. B. An- und Abfahrt von LKW, Sattelschleppern, Gespannen (jeweils auch Schleppkurven), Herstellung eines geeigneten Untergrunds für das Abstellen von LKW, Umgang mit Straßenbäumen, Sicherheit desRad- und Fußverkehrs u. a.m. beachtet. Verkehrliche Belange von Anliegern werden bei der Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie berücksichtigt. Auch eine erste Schätzung von Kosten für die jeweilige Umsetzung hat der Gutachter vorgenommen. An dieser Machbarkeitsstudie waren das Bezirksamt Hamburg-Mitte (BA HH-M), die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beteiligt, um eine Einpassung mit anderen verkehrlichen Belangen (beispielsweise der Radverkehrsinfrastruktur) sicherstellen zu können.

Die Kosten der Maßnahme dezentraler LKW-Vorstau im Industriegebiet Billbrook / Rothenburgsort werden von der BWAI getragen, seitens des BA HH-M ist das Fachamt Management Öffentlicher Raum beteiligt. Neben einer entsprechenden Ausschilderung bestehender Parkflächen sind auch Baumaßnahmen im Straßenraum notwendig, um insgesamt im Saldo mehr Flächen für den ruhenden Verkehr von LKWs herzustellen. Hierfür wurde die ReGe Hamburg als Auftragnehmer gewonnen, die die Umsetzungsplanung steuert.

Nach Einschätzung des Senats kann ein dezentrales LKW-Vorstaukonzept einen Beitrag zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Reduzierung des LKW-Parksuchverkehrs leisten. Sollte auch langfristig eine Ausstattung mit LKW-Ladesäulenglich werden können, würde dies das Angebot vervollständigen.

Über die Zeit soll fortwährend in einem Austausch zwischen den beteiligten Behörden mit ansässigen Betrieben und ihrer Interessenverbände die Zweckmäßigkeit und der Nutzen, der nach und nach in Umsetzung befindlichen Konzeption bewertet werden.

Von der Aktivierung dieser Flächen für das Mobilitätsvorhaben dezentraler LKW-Vorstau wird eine Entlastung des umliegenden Straßenraums und ggf. auch der Betriebsgrundstücke vom ruhenden Verkehr erwartet.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird auf Grundlage der Machbarkeitsstudie um die Einrichtung von dezentralen LKW-Vorstauplätzen als Maßnahme für eine städtebauliche Entwicklung durch Ordnung des ruhenden LKW-Verkehrs im Industriegebiet Billbrook / Rothenburgsort auf Grundlage des § 45 (1b) Satz 1 Nr. 5 Alternative 2 Straßenverkehrsordnung und deren Ausschilderung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.07.2026
Ö 5.2
Lokalisation Beta

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