22-2902

Aufteilung verfügbarer Restmittel auf die Bezirksämter für Sitzungen der Bezirksversammlungen unter Pandemiebedingungen (Bürgerschaftsbeschluss Drs. Nr. 22/2418)

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.04.2022
Sachverhalt

 

Mit der Drs. 22/2418 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, den Bezirksämtern in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 250.000 Euro zur Sicherstellung demokratischer Teilhabe unter Pandemiebedingungen zur Verfügung zu stellen (s. Petitum Ziffer B. I.).

 

Im Jahr 2021 wurden die Mittel

  • zu 150.000 Euro als Basismittel (Verteilung zu gleichen Teilen auf die Bezirksämter) sowie
  • zu 100.000 Euro als optionale Mittel (Verteilung gemäß Einwohnerwert entsprechend Quartiersfonds)

an die Bezirksämter verteilt.

 

Wie bereits im Hauptausschuss am 08.03.2022 mit der Mitteilung Drs. Nr. 22/2275 mitgeteilt, werden die Projektkosten für die Einführung des digitalen Sitzungstools dOZ (205.000€) aus den Geldern der Bürgerschaftsdrucksache 22/2418 zur Verfügung gestellt.

 

Die Restmittel aus 2021 und 2022 werden nach Abschluss des Resteverfahrens gleichmäßig und anteilig auf die Bezirksämter übertragen. Für jedes Bezirksamt handelt es sich um einen Anteil in Höhe von 13.309,09 €, der z.B. für Livestream und Anmietungen aufgewendet werden kann.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.