21-5200.1

Aufteilung der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) für das Haushaltsjahr 2019/2020; hier: Korrektur des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 12.11.2018 (Drs. 21-4520.01) hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.06.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 21-5200 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Am 26.09.2018 tagte der Jugendhilfeausschuss (JHA) zur Aufteilung der Rahmenzuweisung. Am 12.11.2018 hat die Bezirksversammlung der Aufteilung der Rahmenzuweisung entsprechend des JHA-Beschlusses vom 26.09.2018 einstimmig zugestimmt. Der JHA-Beschluss basierte jedoch auf anderen inhaltlichen Schwerpunkten als die beschlossene Feinspezifikation. Dadurch ist ein Mehrbedarf im Bereich Zuwendungen in Höhe von 265.000 entstanden. Dieser gleicht sich mit den übrigen Sach- und Fachmitteln aus.

 

Bisherige Aufteilung:

 

BV- Beschluss

Rahmenzuweisung 2019 gesamt

6.268.000 €

Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel für Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit

1.908.000€

Zuwendungen für Kinder- und Jugendarbeit

4.360.000 €

 

Neue Aufteilung der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) für das Haushaltsjahr 2019/2020:

Rahmenzuweisung 2019 gesamt

6.268.000 €

 

Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel für Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit

1.643.000 €

(gerundet auf Tsd. )

-265.000 €

Zuwendungen für Kinder- und Jugendarbeit

4.625.000 €

(gerundet auf Tsd. )

+265.000 €

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Korrektur des Beschlusses vom 12.11.2018 zur Aufteilung der Rahmenzuweisung OKJA zuzustimmen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.