Aufteilung der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) für das Haushaltsjahr 2019/2020; hier: Korrektur des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 12.11.2018 (Drs. 21-4520.01) hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 21-5200 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Am 26.09.2018 tagte der Jugendhilfeausschuss (JHA) zur Aufteilung der Rahmenzuweisung. Am 12.11.2018 hat die Bezirksversammlung der Aufteilung der Rahmenzuweisung entsprechend des JHA-Beschlusses vom 26.09.2018 einstimmig zugestimmt. Der JHA-Beschluss basierte jedoch auf anderen inhaltlichen Schwerpunkten als die beschlossene Feinspezifikation. Dadurch ist ein Mehrbedarf im Bereich Zuwendungen in Höhe von 265.000 € entstanden. Dieser gleicht sich mit den übrigen Sach- und Fachmitteln aus.
Bisherige Aufteilung:
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BV- Beschluss |
Rahmenzuweisung 2019 gesamt |
6.268.000 € |
Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel für Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit |
1.908.000€ |
Zuwendungen für Kinder- und Jugendarbeit |
4.360.000 € |
Neue Aufteilung der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) für das Haushaltsjahr 2019/2020:
Rahmenzuweisung 2019 gesamt |
6.268.000 € |
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Gebäude- und Bewirtschaftungskosten, Sach- und Fachmittel für Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit |
1.643.000 € (gerundet auf Tsd. €) |
-265.000 € |
Zuwendungen für Kinder- und Jugendarbeit |
4.625.000 € (gerundet auf Tsd. €) |
+265.000 € |
Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Korrektur des Beschlusses vom 12.11.2018 zur Aufteilung der Rahmenzuweisung OKJA zuzustimmen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.