Aufstockung Quartiersfonds 2021 (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)
Der Quartiersfonds ist seit Jahren ein wichtiges Instrument um soziale Projekte in den Stadtteilen zu ermöglichen. In diesem Jahr stehen wir durch die Verschiebung des Haushalts vor der besonderen Herausforderung der vorläufigen Haushaltsführung. Neue Projekte konnten nicht begonnen werden und auch die Zuwendungsverfahren sind anders als in den Vorjahren. Aufgrund vieler Hinweise aus der Kommunalpolitik und auch von Trägern hat die Hamburgische Bürgerschaft reagiert und die Drucksache 22/2585 zum Antrag „Starke Bezirke- auch in Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung“ sowie der Mitteilung des Senats im Dezember (Drucksache 22/2650), kann jetzt sichergestellt werden, dass das Geld schon vor dem Haushaltsbeschluss im Sommer 2021 ausgezahlt wird und somit die Projekte eine sichere Basis haben, auf der sie arbeiten können.
Des Weiteren stellt die Protokollerklärung zur Drucksache 22/2400 (Haushaltsplanentwurf 2021/2022 zu den Einzelplänen 1.2 – 1.8 (Bezirksämter)) auch die zusätzlichen Projektbezogenen Mittel für 2021 in Aussicht, die es in den letzten Jahren gab:
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Basismittel |
Einwohner |
Einwohner in % |
Optionale Mittel: Verfügungsrahmen gem. Einwohnerwertung |
Verfügungsrahmen 2021 |
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Hamburg-Mitte |
1.000.000 |
301.546 |
15,88% |
476.336 |
1.476.336 |
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Auch der Bürgerschaftsbeschluss vom 27.01.2021 zum Bericht des Haushaltsausschusses der Bürgerschaft (Drucksache 22/2840) empfiehlt noch einmal deutlich, die Mittel des Quartiersfonds vor dem eigentlichen Haushaltsbeschluss auszuzahlen, damit die Trägervereine ihre Arbeit im Bezirk wieder aufnehmen können. Somit stehen der Bezirksversammlung weitere 476 T€ für Projekte in den Quartieren zur Verfügung die schnellstmöglich beschlossen werden sollten.
Wir möchten deswegen, dass schnellstmöglich die Prozesse in Gang gesetzt werden, welche zu einer erfolgreichen Auszahlung für die Vereine führen, um diesen eine Planungssicherheit für 2021 zu geben.
Der Hauptausschuss möge anstelle der Bezirksversammlung beschließen:
1. Dem Verein Bürgern helfen Bürgern e.V. werden 58.880,70 Euro für das Projekt „Hamburg Mitte: Verstehen-Erleben-Mitgestalten“ zur Verfügung gestellt.
2. Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. werden 21.389 Euro für die Organisationsentwicklung von Migrant*innenorganisation und die Miete zur Verfügung gestellt.
3. Dem Islamischen Zentrum Al-Nour e.V. werden 22.000 Euro für das Projekt „Vernetzt und Aktiv – Empowerment alevitischer und muslimischer Organisationen“ zur Verfügung gestellt.
4. Für die Beiratsarbeit im Bezirk Hamburg-Mitte werden zusätzlich zu den schon beschlossenen 110.000 Euro, weitere 40.000 Euro zur Verfügung gestellt.
5. Für die Ko-Finanzierung des Frauen- und Migrationsprojekts zur Arbeitsmarktintegration von Bin e.V. werden 40.000 Euro zur Verfügung gestellt.
6. Für die Stärkung des Ehrenamts im Parkour Creation e.V. werden 35.000 Euro zur Verfügung gestellt.
7. Der Horner Freiheit e.V. werden zusätzlich zu den schon beschlossenen Mitteln 2.500 Euro für Personalkosten zur Verfügung gestellt.
8. Dem GWA St. Pauli e.V. werden zusätzlich zu den schon beschlossenen Mitteln 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
9. Der Stadtteilinitiative Hamm e.V. werden 20.000 Euro für Mietausgaben zur Verfügung gestellt.
10. Dem Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. werden zusätzlich zu den schon beschlossenen Mitteln 37.562 Euro zur Verfügung gestellt.
11. Der Stiftung „Die Arche“ werden zusätzlich zu den schon beschlossenen Mitteln 29.500 Euro zur Verfügung gestellt.
12. Dem Verein „Migration Guide e.V.“ werden 34.000 Euro für ein Projekt zur Begleitung und Hilfe für Geflüchtete.
13. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich dafür einzusetzen, bei den zuständigen Stellen zu veranlassen, dass die Gelder für die sozialen Projekte, welche Unterstützung zugesichert bekommen haben, so schnell ausgezahlt werden, wie es haushaltsrechtlich möglich ist.
14. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu prüfen, ob eine Teilauszahlung der Zuwendungen an alle Träger bis zur Verabschiedung des Haushalts durch die Bürgerschaft möglich ist, umso möglichst allen bisher bedachten Trägern die Durchführung der Arbeit zu ermöglichen.