Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöff:innen, Jugendschöff:innen und ehrenamtliche Verwaltungsrichter:innen für die Amtsperiode 01.01.2024 - 31.12.2028
Letzte Beratung: 19.01.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.5
Aktuell stellt das Bezirksamt auf Grundlage von § 36 Gerichtsverfassungsgesetz und § 28 Verwaltungsgerichtsordnung die Vorschlagslisten für die im Herbst 2023 in Zuständigkeit der jeweiligen Gerichte durchzuführenden Wahlen der ehrenamtlich tätigen Schöff:innen, Jugendschöff:innen und Verwaltungsrichter:innen für die Amtsperiode 01.01.2024 – 31.12.2028 auf.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) hat das Bezirksamt dafür um Benennung von Personenvorschlägen für insgesamt 1.216 Erwachsenenschöff:innen, 304 Jugendschöff:innen sowie 102 ehrenamtliche Richter:innen am Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht gebeten. Alle diese Personenvorschläge müssen sich aus dem Kreis der dafür in Betracht kommenden Einwohnenden des Bezirks Hamburg-Mitte rekrutieren.
Um auf die Möglichkeit der Bewerbung aufmerksam zu machen, haben die Bezirksämter und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz seit dieser Woche eine Öffentlichkeitskampagne gestartet, die eine Landespressekonferenz der zuständigen Justizsenatorin, eine sich anschließende Presseerklärung, eine stadtweite Plakatierungsaktion, einen gemeinsamen Online-Auftritt sowie einen E-Mailaufruf an öffentliche Einrichtungen, Vereine und Institutionen beinhaltet. Darüber hinaus werden durch das Fachamt Interner Service neben den rund 600 amtierenden Schöff:innen, Jugendschöff:innen und ehrenamtlichen Verwaltungsrichter:innen gegenwärtig auch 5.400 in Betracht kommende Einwohnende aus dem Bezirk angeschrieben und zur Bewerbung aufgefordert. Der zuletzt genannte Personenkreis wurde vorab über eine Stichprobe aus dem Einwohnenden-Register ermittelt.
Die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter:innen am Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht werden der Bezirksversammlung voraussichtlich in der April-Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Spätestens in der Sitzung der Bezirksversammlung im Mai werden die Vorschlagslisten für die Erwachsenenschöff:innen zur Abstimmung gestellt. Die Vorschlagslisten für die Jugendschöff:innen werden dem Jugendhilfeausschuss voraussichtlich in der Mai-Sitzung vorgelegt. Im Anschluss an die jeweilige Beschlussfassung werden die Listen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu jedermanns Einsicht und ggf. zur Einspruchserhebung im Fachamt Interner Service / Gremienbetreuung und Wahlen bzw. im Falle der Jugendschöff:innen im Fachamt für Jugend- und Familienhilfe aufgelegt.
Neben der Aufstellung der Schöffenvorschlagslisten sind im Verlauf des 1. Halbjahres 2023 auch Vertrauenspersonen für die an den verschiedenen Gerichten zu bildenden und im Herbst 2023 tagenden Schöffenwahlausschüsse zu wählen. Hierzu werden die Fraktionen der Bezirksversammlung in Kürze um Personenbenennung gebeten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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