21-4150

Aufstellung der Vorschlagsliste der Jugendschöffen für die Amtsperiode 01.01.2019 bis 31.12.2023

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Das Bezirksamt hat die anliegende Schöffenvorschlagsliste für die Amtszeit 2019 bis 2023 aufgestellt und bittet den Jugendhilfeausschuss, der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Liste mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl zuzustimmen.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 JGG sollen ebenso viele Männer wie Frauen und muss mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorgeschlagen werden, die als Jugendschöffinnen und -schöffen benötigt werden. Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Voraussetzung erfüllen alle in der Vorschlagsliste aufgeführten Personen.

 

Benötigt werden:

 

 

Gerichtsbezirk

 

 

benötigte Schöffen

 

erforderliche Vorschläge

Amtsgericht Hamburg-Mitte

19

38

Amtsgericht Harburg

33

66

Amtsgericht St. Georg

102

204

 

Die Auflegung der durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen Listen erfolgt vom 02.05.2018 bis 09.05.2018 im Jugendamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. Der Auflegungszeitraum wurde bereits im Amtlichen Anzeiger und in der Presse veröffentlicht.

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

Anlage: nicht öffentlich und vertraulich