Aufstellung der Vorschlagsliste der Jugendschöffen für die Amtsperiode 01.01.2019 bis 31.12.2023
Das Bezirksamt hat die anliegende Schöffenvorschlagsliste für die Amtszeit 2019 bis 2023 aufgestellt und bittet den Jugendhilfeausschuss, der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Liste mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl zuzustimmen.
Gemäß § 35 Abs. 2 JGG sollen ebenso viele Männer wie Frauen und muss mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorgeschlagen werden, die als Jugendschöffinnen und -schöffen benötigt werden. Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Voraussetzung erfüllen alle in der Vorschlagsliste aufgeführten Personen.
Benötigt werden:
Gerichtsbezirk
|
benötigte Schöffen |
erforderliche Vorschläge |
Amtsgericht Hamburg-Mitte |
19 |
38 |
Amtsgericht Harburg |
33 |
66 |
Amtsgericht St. Georg |
102 |
204 |
Die Auflegung der durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen Listen erfolgt vom 02.05.2018 bis 09.05.2018 im Jugendamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. Der Auflegungszeitraum wurde bereits im Amtlichen Anzeiger und in der Presse veröffentlicht.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Anlage: nicht öffentlich und vertraulich