21-5095.1

Auflagen für den Schlagermove 2019 zum Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 21.03.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.10

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2019 dem Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-5095 in der nachfolgend aufgeführten Fassung in den Punkten 1 bis 9 einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - und im Punkt 10 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Am 22. Januar 2019 fand die öffentliche Anhörung zum Thema „Schlagermove“ im Rahmen des Cityausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte statt. Ziel dieser Anhörung war, dem Veranstalter Gelegenheit zu geben der Forderung, alternative Routen und Planungen für die Zukunft zu präsentieren, nachzukommen.

Des Weiteren waren Bezirkspolitik, Polizei, Feuerwehr, das City-Management und Vertreter und Vertreterinnen des Bezirksamtes aufgefordert, ihre generelle Stellungnahmen zu einer möglichen örtlichen Verlegung der Veranstaltung abzugeben, sowie der Bezirkspolitik in den kommenden Wochen eine Beurteilung der konkreten Vorschläge der Veranstalter zu liefern. Zur öffentlichen Fragestunde waren außerdem rund zwei Dutzend Anwohnerinnen und Anwohner aus den Wohngebieten gekommen, durch die der Schlagermove führt.

 

Um die negativen Auswirkungen des Schlagermoves für die Anwohnerinnen und Anwohner zu minimieren, muss unbedingt dafür Sorge getragen werden, dass strenge Auflagen - auch in diesem Jahr - gelten. Nur so kann annähernd sichergestellt werden, dass die Belastungen für die Wohnbevölkerung der anliegenden Stadtteile auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

 

Der Bezirksamtsleiter wird daher gebeten, bei einer möglichen Genehmigung der Veranstaltung, die bezirklichen Sondernutzungen des Schlagermoves 2019 für den bisherigen Streckenverlauf nur unter folgenden Bedingungen zu gewähren:

1.Veranstalter, Bezirk, Stadtreinigung und Polizei müssen sich so koordinieren, dass eine effektive Entdeckung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ermöglicht wird. Dies schließt die Erhöhung der Anzahl privater Ordnungskräfte seitens des Veranstalters ein. Außerdem sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes und die privaten Ordnungskräfte nach dem Modell „Hafengeburtstag“ zusammenarbeiten. Die Polizei wird dem Bezirksamt Amtshilfe gewähren.

2.Der Veranstalter des Schlagermoves verpflichtet sich, eine zweite Reinigungswelle nach Ende des Events durchführen, um die Müllbelastung für den Stadtteil zu minimieren. Für die Reinigung werden keine städtischen Gelder bereitgestellt.

3.Es wird eine Behörden-Hotline analog zum Jahr 2018 vom Bezirk organisiert, die Kosten übernehmen die Veranstalter.

4.Der Veranstalter muss eine Informationskampagne für die Anwohnerinnen und Anwohner durchführen und die Hotline bewerben. Hierbei muss gewährleistet werden, dass auch jene Anwohnerinnen und Anwohner informiert werden, die in den zahlreichen Hinterhöfen auf St. Pauli wohnen, wo der Zugang zu den Briefkästen nicht ohne weiteres möglich ist. Im Zweifel müssen Informationsaushänge an den Pforten und/ oder Hauseingängen angebracht werden.

5.Die Sperrung der Parks (Alter Elbpark, Planten und Blomen) und die Kontrollen dazu werden engmaschig erfolgen.

6.Strengere Kontrollen des illegalen Verkaufs von Getränkeflaschen müssen gewährleistet werden.

7.Die Zahl der Toiletten zum Schlagermove wird mindestens auf dem Niveau von 2018 verbleiben, um das Problem des „Wildpinkelns“ zu minimieren.

8.Das Parkraummanagement in den betroffenen Gebieten soll stärker kontrollieren, damit Anwohnerparkplätze nicht zugeparkt werden.

9.Das Bezirksamt wird gebeten, mit den zuständigen Stellen eine Strategie zur erfolgreichen Ahndung der Verstöße auszuarbeiten und in einer Sitzung des Cityausschusses vor dem Schlagermove zu präsentieren.

10.Für die folgenden Jahre wird der Bezirksamtsleiter weiter aufgefordert, nur noch eine Genehmigung für die bezirklichen Teilbereiche des Schlagermoves zu erteilen, wenn eine zeitliche und möglichst auch örtliche Entzerrung zu anderen Großveranstaltungen sichergestellt ist. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die die unvermeidlichen Belastungen durch solche Großveranstaltungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibenden möglichst geringhalten und fair auf das Stadtgebiet verteilen. In diesem Zusammenhang ist die Verlegung der Schlagermove-Route in einen anderen Stadtteil oder einen anderen Bezirk weiterhin eine zu prüfende Option.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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