Aufhebung der Sozialen Erhaltungsverordnung Borgfelde - Vor-Vorkaufsrecht und Vorkaufsrechtsfälle (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Joseph Johannsen, Dr. Gunter Böttcher, Roland Hoitz
Mit der Senatsdrucksache XXXX wurde die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung (SozErhVO) für den Stadtteil Borgfelde bekanntgegeben. Die ursprüngliche Zielsetzung war der Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung vor Verdrängung durch Aufwertungsprozesse. Das Verfahren wurde seit dem Aufstellungsbeschluss vom 28.12.2021 verfolgt und soll nun beendet werden.
Im Rahmen des damaligen Beschlusses wurde ein sogenannter „Vor-Vorkaufsrechtserlass“ für Borgfelde diskutiert, mit dem Ziel, bereits in der Prüfungsphase der SozErhVO ein Vorkaufsrecht der Stadt zu sichern, bevor die Verordnung selbst in Kraft tritt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen:
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