Aschbergbad / Osterbrookhöfe: Größeres Schwimmbecken für das zukünftige Quartiersbad im Sport-, Spiel-, und Freizeitzentrum Aschberg
Der Stadtplanungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.12.2019 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-0497 befasst.
Der Quartiersbeirat Osterbrook hat in seiner 56. Sitzung am 14. November 2019 im Anschluss an eine Information und Erörterung zum aktuellen Projektstand und zu den vorgesehenen weiteren Schritten zur Entwicklung des neuen Sport-, Spiel-, und Freizeitzentrums Aschberg folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss 9/2019: Größeres Schwimmbecken für das zukünftige Quartiersbad im
Sport-, Spiel- und Freizeitzentrum Aschberg
Der Quartiersbeirat im Osterbrookviertel zeigt sich beunruhigt über die Antwort des Senats auf eine schriftliche kleine Anfrage der Linken vom 19.08.2019 (Antwort des Senats vom 27. August 2019, Drucksache 21/18084). Auf die Frage, welche maximale Länge und Breite des Schwimmbeckens im Quartiersbad nach derzeitigem Stand möglich ist, wird geantwortet, dass „nach dem derzeitigen Stand [..] ein Becken in den Maßen 20 m mal 7,50 m mit einem Hubboden vorgesehen [ist], der eine Wassertiefe von 0 m bis 1,80 m ermöglicht.“
Die maximal mögliche Größe des Quartiersbades steht in Abhängigkeit zu der Lage der zwei Kunstrasenplätze, die auf dem Gelände des Sport-, Spiel- und Freizeitzentrums entstehen sollen. Damit ein größeres Bad gebaut werden kann, müssten die Sportplätze anders als derzeit vorgesehen gelegt werden.
Der Beirat Osterbrook ruft daher dazu auf, die weitere Planung nur als Gesamtkonzept durchzuführen. Desweiteren fordert der Beirat, dass im Interesse der AnwohnerInnen die weitere Planung ein deutlich größeres Schwimmbecken von möglichst 50 m mal 20 m vorsieht.
Abstimmung |
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
Meinungsbild |
19 |
0 |
1 |
Quartiersbeirat |
8 |
0 |
1 |
davon Politik |
3 |
0 |
0 |
Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung:
In der Sitzung am 14.11.2019 hat eine Vertreterin des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung anknüpfend an die zurückliegenden öffentlichen Erörterungen über den aktuellen Stand der Flächenentwicklungen am Rückerskanal (Osterbrookhöfe / Sport- und Freizeitpark) informiert (Auszug):
„Um die bestehende Sportinfrastruktur in ihrem Betrieb durchgehend zu ermöglichen, soll die Verlagerung der Sportplätze auf das Aschberggelände auf Basis des §35 (2) BauGB vorweggenehmigt und dann über den Bebauungsplan Hamm 3 planungsrechtlich gesichert werden.
Das Bebauungsplanverfahren Hamm 3 wurde im Juni 2019 eingeleitet.
Zur zukünftigen Größe und Nutzung des Quartiersbades, der Indoorhalle, des Jugendclubs und zu weiteren Nutzungsbausteinen im multifunktionalen Gebäudekomplex einschließlich der Außenflächen und der Stellplatzfrage wurden in den letzten Monaten mit den Vorhabenträgern intensive Gespräche geführt. Dies auch mit Bezug auf Hinweise, die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Fraktionen, Einrichtungen und eine Initiative in vielfältiger Weise und auf verschiedenen Ebenen vorgebracht haben. Die hier bekannten Hinweise sollen auch in die erforderliche Konkretisierung des „Multifunktionsgebäudes“ eingespeist werden. Eine Vergrößerung des Schwimmbeckens ist diesbezüglich bereits in die Gespräche aufgenommen worden.
Diese komplexe Entwicklungsaufgabe unterliegt dabei räumlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zurzeit sei im Gespräch, für die Konkretisierung ein gesondertes hochbauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger solle dabei weiterhin über Erörterungen im Beirat erfolgen. Über dieses Forum können Anregungen in die Aufgabenstellung und weitere Planung einbezogen werden.“
In der Beiratssitzung wurden die Ausführungen zur Kenntnis genommen, jedoch die Einschätzung vorgebracht, dass die Sportplätze in Richtung Osten verlagert werden sollen und damit ein deutlich größeres neues Bad auf den Flächen des Aschberggeländes ebenfalls realisiert werden könnte.
Im Ergebnis der bisherigen gutachterlichen Prüfungen und des Wettbewerbs sind die Lage und die Flächengrößen der neuen Sportplätze aus fachlicher Sicht gleichwohl nicht verhandelbar, zumal auch neue öffentlich jederzeit zugängliche Park- und Freiflächen auf dem Gelände entstehen werden.
Die Beschlusslage der Bezirksversammlung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Hamm 3 setzt hier im Übrigen den Rahmen für weitere Erörterungs- und Änderungsmöglichkeiten.
Es wird ergänzend auf die Stellungnahme zu Drs. 22-0263 verwiesen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Der Stadtplanung hat einstimmig – abweichend zur Beiratsempfehlung – folgende Beschlussempfehlung zur Bekräftigung für die Bezirksversammlung beschlossen:
„Der Stadtplanungsausschuss nimmt den verständlichen Wunsch des Beirats nach einem größeren Schwimmbecken auf und wird ihn in den weiteren Beratungen des Bebauungsplanverfahrens nach Möglichkeit berücksichtigen.“
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.