23-0854

Anwendung des Eintrittsrecht bei der SAGA II und Aufnahme von Ehepartnern in bestehende Mietverhältnisse (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich

In Bezug auf die Antworten zur Drucksache 23-0721 ergeben sich weitere Nachfragen im Hinblick auf die tatsächliche und praktische Anwendung des Eintrittsrechts. Hintergrund sind hier mehrfache Bürgeranfragen in Bezug auf den . Zudem geht es auch um die Aufnahme von Ehepartnern in bestehende Mietverträge. Es liegen aktuell mehrere Bürgeranfragen vor, in denen Ehepartner nicht in die Mietverträge aufgenommen werden, obwohl eine jahrzehntelange Ehe besteht.

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Ehepartner in ein bestehendes Mietverhältnis aufgenommen wird, wenn beide seit Jahrzehnten gemeinsam in der Wohnung leben?

2. Wie viele Anträge auf Aufnahme des Ehepartners in das Mietverhältnis wurden in den letzten zwei Quartalen gestellt und wie viele davon wurden abgelehnt?

3. Welche Gründe führt die SAGA regelmäßig an, um die Aufnahme eines Ehepartners in den Mietvertrag zu verweigern, obwohl eine eheliche Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt vorliegt?

4. Ist es gängige Praxis der SAGA, dass nur ein Ehepartner im Mietvertrag steht, auch wenn beide gemeinsam über viele Jahre in der Wohnung leben? Wenn ja, wieso?

5. Welche internen Dokumente oder Arbeitsanweisungen regeln bei der SAGA den

Umgang mit § 563 BGB konkret? (Bitte um konkrete Nennung oder Vorlage)

6. In welchem Zeitraum wurden diese internen Richtlinien zuletzt überarbeitet oder angepasst?

7. Wie viele Fälle von Neuvertragsabschlüssen nach Todesfällen wurden in den letzten drei Quartalen dokumentiert?

8. Wie viele Widersprüche oder Beschwerden von Angehörigen zu Mietvertragsfragen nach Todesfällen wurden im Zeitraum 2024 bis dato schriftlich bei der SAGA eingereicht?

9. Wie überprüft die SAGA systematisch, ob ihre Mitarbeiter das Eintrittsrecht korrekt anwenden? Gibt es Stichproben oder interne Revisionen?

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