23-0721

Anwendung des Eintrittsrecht bei der SAGA/GWG (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich

Wenn ein Mieter stirbt, während er mit seinem Ehepartner in einer Mietwohnung lebt, sieht das deutsche Mietrecht ein sogenanntes Eintrittsrecht“ des überlebenden Ehepartners vor. Der Ehepartner tritt nach § 563 BGB automatisch in das bestehende Mietverhältnis ein, sofern er mit dem verstorbenen Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hat. Ein neuer Mietvertrag muss also grundsätzlich nicht abgeschlossen werden und der bestehende Vertrag kann mit allen Rechten und Pflichten fortgesetzt werden.

Mehreren Bürgerberichten zufolge wendet die SAGA GWG diesen Regelfall nicht immer an und drängt unter anderem mit unterschiedlichen Methoden auf einen Neuabschluss des Mietvertrags. Daraus folgt, dass Ehepartner mitunter schlechtere Konditionen akzeptieren, um die Wohnung nicht zu verlieren.

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele Fälle des Eintrittsrechts gemäß § 563 BGB wurden bei der SAGA GWG im Zeitraum von 2022 bis heute registriert?
  1. In wie vielen dieser Fälle wurde das Eintrittsrecht anerkannt und das bestehende Mietverhältnis fortgeführt?
  1. In wie vielen Fällen wurde stattdessen ein neuer Mietvertrag mit dem überlebenden Ehepartner abgeschlossen und wieso?
  1. Welche Gründe führt die SAGA GWG an, wenn sie vom Regelfall des Eintrittsrechts abweicht und einen Neuabschluss des Mietvertrags fordert?
  1. Gibt es bei der SAGA GWG interne Richtlinien oder Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Eintrittsrecht im Todesfall eines Mieters?
  1. Werden betroffene Angehörige proaktiv über ihr Eintrittsrecht informiert, und falls ja, in welcher Form?
  1. Wie stellt die SAGA GWG sicher, dass die Bedingungen eines neu abgeschlossenen Mietvertrags nicht schlechter sind als im ursprünglichen Vertrag?
  1. Gab es im genannten Zeitraum Beschwerden oder rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit verweigerten Eintrittsrechten, und wenn ja, wie viele?
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