Anwendung des Eintrittsrecht bei der SAGA/GWG (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich
Wenn ein Mieter stirbt, während er mit seinem Ehepartner in einer Mietwohnung lebt, sieht das deutsche Mietrecht ein sogenanntes „Eintrittsrecht“ des überlebenden Ehepartners vor. Der Ehepartner tritt nach § 563 BGB automatisch in das bestehende Mietverhältnis ein, sofern er mit dem verstorbenen Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hat. Ein neuer Mietvertrag muss also grundsätzlich nicht abgeschlossen werden und der bestehende Vertrag kann mit allen Rechten und Pflichten fortgesetzt werden.
Mehreren Bürgerberichten zufolge wendet die SAGA GWG diesen Regelfall nicht immer an und drängt unter anderem mit unterschiedlichen Methoden auf einen Neuabschluss des Mietvertrags. Daraus folgt, dass Ehepartner mitunter schlechtere Konditionen akzeptieren, um die Wohnung nicht zu verlieren.
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