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Antwort: Winterschäden 2017/2018 (Anfrage der CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Ronald Dittmer

 

Auch in den Jahren 2017 und 2018 sind im Bereich Wilhelmsburg/Veddel wieder viele erhebliche Winterschäden auf Fahrbahnen, Gehwegen und Radfahrstreifen aufgetreten.

 

Einige davon sind noch aus den Vorjahren unerledigt verblieben und diesen Winter vergrößert bemerkbar.

 

Vor diesem frage ich die Verwaltung:

 

Vorbemerkung:

Die Stadtteile Kleiner Grasbrook und Steinwerder fallen straßenbaumäßig in die Zuständigkeit von HPA, hierzu kann der Bezirk keine Aussage treffen.

 

  1. Wie viele Winterschäden insgesamt sind der Verwaltung für die vier Stadtteile Wilhelmsburg, Veddel, Kleiner Grasbrook und Steinwerder bekannt?

 

Eine Unterscheidung in Winterschäden und Verschleiß gibt es nicht. Es werden  nur die Schäden festgestellt. Diese Feststellungen betreffen hauptsächlich die Fahrbahnen. Schäden an Rad- und Gehwegen sind zumeist keine Witterungsschäden, sondern durch Baumwurzeln oder durch Fehlnutzungen (Befahren mit PKW oder LKW) entstanden. Dem Bezirksamt sind keine auffälligen Schäden durch Witterung bekannt, die bestehenden Schäden resultieren aus dem Verschleiß der Straßenbelege.

 

 

  1. a) Wie erfolgt die Meldung der Winterschäden an die Verwaltung? b) Bedient sich die Verwaltung externer „Melder“? c) Wie kann sich der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel einbringen? d) Wie können sich die (Quartiers-)Beiräte einbringen? e) Ist dies von Seiten der Verwaltung eigentlich gewollt? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 2a: Durch Begehung und Meldung der Wegewarte.

Zu 2b: Es wird auf den Meldemichel verwiesen.

Zu 2c + d: Durch Rücksprache mit dem zuständigen Straßenbaurevierleiter.

Zu 2e: Ja, ein Kontakt bzw. ein Gespräch ist grundsätzlich hilfreich.

 

 

  1. Hat die Verwaltung hierfür bereits eine Prioritätenliste zur Beseitigung der Winterschäden aufgestellt? Wenn ja, dann bitte als Antwort in tabellarischer Form an den Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel übermitteln. Wenn nein, warum nicht?

 

Das Straßenbaurevier ist nur für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zuständig. Größere Reparaturen und Grundinstandsetzungen werden von dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) finanziert.

 

 

  1. Beabsichtigt die Verwaltung bei der Fortführung der Prioritätenliste den örtlichen Ausschuss mit einzubeziehen? Wenn nein, warum nicht?

 

Eine kleinteilige Prioritätenliste pro Stadtteil wird nicht als zweckmäßig angesehen.

 

 

  1. Bedient sich die Verwaltung anderer Ratgeber für die Prioritätenliste? Wenn ja, wen?

 

Der grundsätzliche Zustand einer Fahrbahn kann den Daten der ZEB (Zustandserfassung und Bewertung der Straßen) entnommen werden.