22-0722

Antwort: Wettbewerbe: Auslobungen und Benennung von Sachpreisrichtern (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Clemens Willenbrock

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wirkt regelmäßig architektonischen, städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs-, Werkstatt- und Workshop-Verfahren mit und bringt hier die vielfältigen Interessen und Wünsche der Menschen vor Ort in die Entscheidungsfindung ein.

Im Regelfall ist die Bezirksversammlung hieran mit je drei stimmberechtigten und drei stellvertretenden Sachpreisrichter*innen beteiligt. Zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurden die Besetzungen für jedes Verfahren in der Bezirksversammlung bzw. im Hauptausschuss beschlossen und in verschiedenen Konstellationen vorgenommen. In jüngeren, nicht mit den Fraktionen der Bezirksversammlung abgestimmten Auslobungspapieren wird nun eine nicht durch Bezirksversammlung oder Hauptausschuss beschlossene und sich nicht am Kräfteverhältnis der Fraktionen orientierende Aufteilung genannt. Ein Beispiel hierfür sind die Auslobungsunterlagen zum Zukunftsbild Stadtraum Horner Geest.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Weshalb gab es anders als in vorangegangenen Abstimmungsprozessen zu Auslobungsunterlagen im Falle der Aufgabenstellung zum Zukunftsbild Stadtraum Horner Geest keine Beteiligung der politischen Gremien?

 

Die politischen Gremien der Bezirksversammlung wurden frühzeitig und mehrfach beteiligt. Fraktionen der Bezirksversammlung sind im Beurteilungsgremium mit drei Sitzen vertreten. Darüber hinaus werden beim städtebaulich-freiraumplanerischen Werkstattverfahren Zukunftsbild Stadtraum Horner Geest 2030 die Interessen und Wünsche der Menschen vor Ort direkt über verschiedene Beteiligungsbausteine und über Vertreterinnen und Vertreter aus den drei lokalen Beteiligungsgremien eingebracht.

 

Die Eckpunkte zum Verfahren sind seit Juli 2018 mit der Senats- bzw. Bürgerschaftsdrucksache 21/13680 definiert und waren der Bezirksversammlung der 21. Legislatur bekannt.

 

Eine Befassung zum geplanten Werkstattverfahren (Inhalte, Termine) erfolgte im Stadtentwicklungsausschuss Ost am 04.04.2019. Zu diesem Zeitpunkt lagen erste Ergebnisse der Freiraumanalyse Horner Geest vor und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erarbeiteten gemeinsam mit dem verfahrensbetreuenden Büro und mit dem Büro für die Beteiligung die sog. „Verfahrensarchitektur“ (insb. Zeitschiene, beteiligte Teams, Beteiligungsbausteine). Mit Blick auf die Bezirksversammlungs-Wahlen im Mai 2019 war der Verfahrensstart für das 2. Halbjahr 2019 vorgesehen.

 

Im zweiten Halbjahr 2019 wurde das geplante Verfahren entsprechend in allen drei lokalen Gremien (Beirat Billstedt-Horn, Quartiersbeirat Horner Geest, Stadtteilkonferenz Horn) vorgestellt und erörtert und es stand auf der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 02.10.2019 der 22. Legislatur. Diese Sitzung wurde kurzfristig abgesagt, da sich aufgrund der seinerzeit geänderten Mehrheitslage die Sitzverteilung im Stadtplanungsausschuss geändert hatte. Daher konnte der Stadtplanungsausschuss erst am 06.11.2019 eingebunden werden (siehe Niederschrift und Präsentation). In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 04.12.2019 erfolgte nochmals die Berichterstattung über den erfolgten öffentlichen Auftakt, die laufende erste Phase der Online-Beteiligung sowie über die weitere Terminierung.

 

Die Terminplanung zum Werkstattverfahren mit Auftakt im November 2019 erforderte eine Abstimmung der Auslobung spätestens im Oktober 2019, um diese den beteiligten Teams rechtzeitig zusenden zu können. 

 

  1. Wer hat auf welcher Rechtsgrundlage die im Beurteilungsgremium vertretenen Fraktionen ausgewählt?

 

Wie unter 1. dargelegt war die Abstimmung der Auslobungsunterlagen spätestens im Oktober 2019 durchzuführen. Nach Verständigung über die neue Koalitionsbildung Anfang Oktober 2019 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bezirksintern den Hinweis mit der Bitte erhalten, dass die drei Koalitionspartner für dieses Verfahren in das Beurteilungsgremium aufzunehmen sind. Eine gesonderte Befassung in der Bezirksversammlung (Sitzung am 24.10.2019) hierzu wäre zu spät gewesen. 

 

  1. An welchen Auslobungen oben genannter Verfahren war das Bezirksamt im letzten halben Jahr beteiligt?

 

Seitens des  Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wurde im angefragten Zeitraum (2. Jahreshälfte 2019) insbesondere an folgenden Wettbewerben mitgewirkt:

Alter Wall, Bülau (Parkhaus Rödingsmarkt), Nikolaiinsel, Willy-Brandt-Straße 69, Kleiner Grasbrook, Gänsemarktpassage, Stadteingang Elbbrücken, Refresco Gelände (Fassade), Quartierssporthaus Hamburg Towers.

 

  1. Welche Fraktionen wurden in den Fällen aus 3. jeweils zur Benennung von Mitgliedern für Jurys oder Beurteilungsgremien aufgerufen und auf welchen Beschluss der Bezirksversammlung oder ihrer Ausschüsse geht diese Aufteilung zurück?

 

Bis zum Zeitpunkt der Wahl zur Bezirksversammlung Hamburg-Mitte am 26. Mai 2019 erfolgte die Jurybesetzung bei Wettbewerbsverfahren jeweils gemäß Regelung der 21. Legislatur: 3 Sitze mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der damaligen Regierungsfraktionen SPD und Grüne sowie der CDU. Dieses Verfahren wurde bei neu anstehenden Wettbewerben bis zur konstituierenden Sitzung der Bezirksversammlung am 20.06.2010 beibehalten.

 

In der Zeit zwischen der konstituierenden Sitzung der Bezirksversammlung im Juni 2019 bis zur Veränderung der Mehrheitslage im Oktober 2019 wurden Gremiumsmitglieder für Wettbewerbsverfahren über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung angefragt und anschließend kontaktiert und zur Teilnahme aufgerufen.

 

Nach der geänderten Mehrheitslage in der Bezirksversammlung mit entsprechend neuer Sitzverteilung hat die Bezirksversammlung mit der Drs. 22-0313.1 am 24.10.2019 beschlossen, die bezirklichen Fraktionen SPD, CDU und FDP am Verfahre Quartierssporthaus Hamburg Towers zu beteiligen. Gemäß diesem Beschluss wurden am 25. Oktober 2019 im Rahmen der Wettbewerbsvorabstimmungen die Fraktionen SPD, CDU und FDP beteiligt. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat bezirksintern den Hinweis mit der Bitte erhalten, bei weiteren neuen Verfahren entsprechend vorzugehen.

 

  1. Wie wurden die Auslobungsunterlagen jeweils in den politischen Gremien abgestimmt?

 

Es erfolgte in der Regel jeweils der Versand der Auslobungs-Entwürfe an die politischen Fraktionen mit der Bitte um Rückmeldung zum Textinhalt sowie Benennung jeweils eines Sachpreisrichters sowie Stellvertreters.

 

Wie am Beispiel des Werkstattverfahrens Zukunftsbild Horner Geest 2030 unter 1. dargelegt, wurden und werden Auslobungsinhalte oftmals vorweg in die Beratungen der Fachausschüsse aktiv eingebracht.