21-4200

Antwort: Verkehrliche Anbindung des Oberhafenquartiers (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Das lange Zeit als Hauptgüterbahnhof genutzte Oberhafenquartier wird in seinem

Erscheinungsbild durch langgestreckte Lagergebäude sowie mehrstöckige Kopfbauten geprägt.

Es soll nun schrittweise zum Kreativ- und Kulturquartier umgebaut werden. Zudem sollen auch

Möglichkeiten für vielfältige Sport- und Freizeitaktivitäten geschaffen werden. Die Grundstücke

sollen hierbei dauerhaft im Eigentum des Sondervermögens „Stadt und Hafen“ (HafenCity

Hamburg GmbH) verbleiben, um die zukünftige Entwicklung im Interesse Hamburgs gestalten

zu können.

 

Zur besseren verkehrlichen Anbindung des Oberhafenquartiers soll laut dem Masterplan

HafenCity mittelfristig eine Brücke hinüber zum Großmarktareal sowie auch ein Tunnel unter

der Bahntrasse hindurch zur U4-Haltestelle HafenCity Universität gebaut werden.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Welchen konkreten Nutzen verspricht sich das Bezirksamt Hamburg-Mitte von

a) der Brücke sowie

b) dem Tunnel?

 

2. Von welcher verkehrlichen Auslastung von

a) der Brücke sowie

b) dem Tunnel

geht das Bezirksamt derzeit aus? Gibt es belastbare Berechnungen der zukünftigen

Verkehrsströme?

 

3. Wann soll mit dem Bau von

a) der Brücke sowie

b) dem Tunnel begonnen werden

und wann ist mit deren Fertigstellung zu rechnen?

 

4. a) Werden Brücke und Tunnel inklusionsgerecht geplant und gebaut werden,

so dass sie ohne Einschränkung von Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren

genutzt werden können?

b) Werden Fahrradfahrer Brücke und Tunnel nutzen können, ohne absteigen zu

müssen.

 

5. Wie hoch ist der veranschlagte Investitionsaufwand für den Bau

a) der Brücke sowie

b) des Tunnels?

 

6. Wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - insbesondere hinsichtlich des Nutzens

und der Kosten der Baumaßnahmen „Brücke“ und „Tunnel“ sowie des jeweiligen

Nutzen-Kosten-Verhältnisses - beauftragt oder ist eine solche Untersuchung noch

geplant?

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

Zwischen der Oberhafenbrücke im Nordwesten und der Brücke Billhorner Brückenstraße besteht auf 1,685km Länge keine Querungsmöglichkeit über den Oberhafen bzw. den Oberhafenkanal. Das schafft eine Trennung im Stadtgebiet zwischen der sich entwickelnden und neuen HafenCity inklusive dem Oberhafenquartier, dem Großmarktareal und Hammerbrook, die noch aus der vormaligen Hafennutzung resultieren. Die Stadtareale HafenCity und Hammerbrook entwickeln sich heute sehr dynamisch als Teile eines wachsenden innerstädtischen Stadtraumes. Die HafenCity wird allein ca. 7.600 Wohnungen und ca. 45.000 Arbeitsplätze schaffen. Das Großmarktareal zwischen HafenCity und Hammerbrook wird zunehmend auch als öffentlicher Veranstaltungsort (Flächenveranstaltungen, Kulturveranstaltungen (Mehrtheater)), aber auch von Ergänzungsnutzungen (wie Hammerbrooklyn) geprägt. Gleichzeitig besitzt der Oberhafen durch seine Doppelfunktion als Kultur/Kreativquartier sowie als Sportareal zukünftig höhere räumliche Verbindungsbedarfe aus der Kern-HafenCity, aber auch aus der angrenzenden Umgebung. Zurzeit ist der Oberhafen nur über eine Verbindung im äußersten Nordwesten angebunden.

Bereits in der Phase des Masterplans der HafenCity im Jahr 2000 war eine Brückenquerung auch für Autoverkehr vom Oberhafenquartier über den Oberhafen entlang der sogenannten Mittelkanalachse in Richtung Hammerbrook vorgesehen. Diese Brückenquerung hatte aber den Nachteil, nach der Entscheidung zu Gunsten des Erhalts der Lagerhallen, als Teil des Kulturquartiers nicht realisierbar zu sein (Masterplanüberarbeitung im Jahr 2010) bzw. einen Abriss von Gebäudeteilen im Eingangsbereich des Kulturquartiers zu erfordern und damit das Hallenmillieu nachhaltig zu beschädigen.

Daher wurde eine Fußgänger/Fahrradfahrerbrückenquerung in die Masterplanüberarbeitung 2010 im zentraleren östlichen Bereich des Oberhafenquartiers vorgesehen, mit einer möglichen Tunnelquerung der Bahntrassen und einer Anbindung an die U-Bahnhaltestelle HafenCity Universität (Nord-Ostausgang). Die U-Bahnhaltestelle wurde für eine Tunnelverlängerung bereits vor Jahren vorbereitet und im Rahmen des Neubaus der Bahnstrecke wurden Vorhaltemaßnahmen für ein Tunnelbauwerk ebenfalls baulich vorgehalten.

Die Umsetzung der Tunnel- und Brückenbaumaßnahmen erfolgt jetzt, weil die Baumaßnahmen später nicht mehr in die Betriebsflächen des Oberhafens als Kultur- und Sportquartier zu integrieren sind. Für die Schulen und die Bevölkerung der HafenCity wird ein zentraler, barrierefreier Zugang zu den Sportflächen mit der Fertigstellung der weiteren Schulen notwendig, das Oberhafenquartier erlaubt nur bedingt weitere Stellplätze und die HafenCity muss in der letzten Entwicklungsphase die räumliche interne und externe Integration abschließen. Die Maßnahmen haben daher sowohl eine kurzfristige als auch langfristige Integrationswirkung mit erheblicher Bedeutung für Stadtquartiere und Stadtteile im Bezirk Hamburg-Mitte.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der für die Planung beauftragten HafenCity Hamburg GmbH (HCH) wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Frage richtet sich an das Bezirksamt Mitte.

 

Zu 2.:

Die Frage richtet sich an das Bezirksamt Mitte.

Nach Einschätzung der HCH wird sich die verkehrliche Auslastung entsprechend den verschiedenen Innutzungsnahmephasen und -intensitäten der Teilareale zeitlich sehr unterschiedlich darstellen, wird aber als Teil der wachsenden räumlichen Integration über die nächsten Jahre und Jahrzehnte anwachsen. Die Grundauslastung wird sich durch den Betrieb des Kulturquartiers Oberhafen und des Sportareals im vollen Ausbaustand zwischen den Jahren 2022 und 2024 einstellen. Quantitative zeitbezogene Einschätzungen können nicht benannt werden, da diese z.B. von der Zahl und Art der Veranstaltungen und Dauernutzungen im Kulturbereich abhängt.

 

Zu 3.:

Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein genauer Zeitplan und ein Termin für den Baubeginn liegen daher noch nicht vor.

 

Zu 4. a):

Ja, eine barrierefreie Planung und Bau sind vorgesehen.

 

Zu 4. b):

Nein. Das würde lange Rampenbauwerke erfordern, die aufgrund Ihrer räumlichen Längen nicht realisierbar sind und gleichzeitig auch nicht den Komfort für den Radverkehr generieren, der für viele sinnvoll ist.

 

Zu 5.:

Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine endgültige Kostenplanung wird entsprechend den Regelungen kostenstabilen Bauens für die Einzelmaßnahmen erarbeitet werden.

 

Zu 6.:

Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist nicht vorgesehen, da ein Tunnel und eine Brücke für den Fuß- und Radverkehr die nachhaltigste und kostengünstigste Form der Aufhebung der räumlichen Barrierewirkung durch Bahntrasse und Oberhafen zwischen HafenCity Kernareal, HafenCity Quartier Oberhafen, Großmarktareal und Stadtteil Hammerbrook darstellen. Damit wird zugleich die Nutzung der U4 gestärkt und die nachhaltigste Form der verkehrlich räumlichen Integration realisiert.

 

 

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen 1 und 2 wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

Die Zuständigkeit liegt hier nicht beim Bezirksamt Hamburg-Mitte.