22-0848

Antwort: Verhindert eine Haushaltssperre im Tiefbaubereich notwendige Gehwegausbesserungen? (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Clemens Willenbrock

 

Die GRÜNE Fraktion Hamburg-Mitte wurde in den vergangenen Wochen oft von Bürger*innenseite auf notwendige Gehwegausbesserungen im Bezirk (lose Gehwegplatten) aufmerksam gemacht. Das Bezirksamt antwortete auf entsprechende Bürger*innenanfragen mit dem Hinweis auf eine bestehende Haushaltssperre, die entsprechende Ausbesserungen nicht zulässt. So könne das Bezirksamt aktuell nur im Fall „akuter Unfallgefahren“ tätig werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es aktuell oder gab es im vergangenen Jahr eine „Haushaltssperre für den Bereich Tiefbau“? Wenn ja, seit wann gilt diese und wann wird diese voraussichtlich enden?

Weder aktuell noch im vergangenen Jahr gab es eine Haushaltssperre für den Bereich Tiefbau. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln fokussiert das Fachamt Management des öffentlichen Raumes seine Tätigkeiten auf Verkehrssicherheit und akute Gefahrenstellen.

  1. Was ist der Grund für diese Haushaltssperre?

Siehe zu 1.

  1. Wie definiert das Bezirksamt „akute Unfallgefahren“ für welche diese Haushaltssperre nicht gilt?

Akute Gefahrenstellen erfordern unverzügliche Sicherungsmaßnahmen, um drohende Gefahren für Verkehrsteilnehmende abzuwehren.

  1. Wie hoch ist das Budget für Gehwegsanierungen und aus welchem Bereich werden die Mittel abgerufen?

 

Gehwegsanierungen werden aus den Mitteln der Rahmenzuweisung Aufwand Straße der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) finanziert. Ein gesonderter Ausweis von Mittel ausschließlich für Gehwegsanierungen ist dabei im Rahmen der Feinspezifikation (Drs. 21-4520) nicht vorgesehen. Insgesamt wurden in 2019 für die Unterhaltung von Straßen und Wegen 1.633 Tsd. EUR disponiert.

 

  1. Wie viele notwendige Ausbesserungen an Gehwegen konnten aufgrund dieser Haushaltssperre nicht vorgenommen werden?

Alle notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Abwendung von akuten Gefahrenstellen wurden bearbeitet. Qualitative Verbesserungen wurden situativ bearbeitet.

  1. Wann werden diese Ausbesserungen voraussichtlich nachgeholt?

Im Rahmen der über die Verkehrssicherheit hinausgehenden Mittel werden alle bekannten Verbesserungspotentiale sukzessive angegangen.

  1. Gibt es einen ermittelten Bedarf an Gehwegsanierungen für den Gesamtbezirk und die einzelnen Stadtteile? Wie sieht dieser aus?

Eine derartige Aufstellung ist nicht vorhanden. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. und 6.