Antwort: Verhindert eine Haushaltssperre im Tiefbaubereich notwendige Gehwegausbesserungen? (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)
Fragesteller: Clemens Willenbrock
Die GRÜNE Fraktion Hamburg-Mitte wurde in den vergangenen Wochen oft von Bürger*innenseite auf notwendige Gehwegausbesserungen im Bezirk (lose Gehwegplatten) aufmerksam gemacht. Das Bezirksamt antwortete auf entsprechende Bürger*innenanfragen mit dem Hinweis auf eine bestehende Haushaltssperre, die entsprechende Ausbesserungen nicht zulässt. So könne das Bezirksamt aktuell nur im Fall „akuter Unfallgefahren“ tätig werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Weder aktuell noch im vergangenen Jahr gab es eine Haushaltssperre für den Bereich Tiefbau. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln fokussiert das Fachamt Management des öffentlichen Raumes seine Tätigkeiten auf Verkehrssicherheit und akute Gefahrenstellen.
Siehe zu 1.
Akute Gefahrenstellen erfordern unverzügliche Sicherungsmaßnahmen, um drohende Gefahren für Verkehrsteilnehmende abzuwehren.
Gehwegsanierungen werden aus den Mitteln der Rahmenzuweisung „Aufwand Straße“ der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) finanziert. Ein gesonderter Ausweis von Mittel ausschließlich für Gehwegsanierungen ist dabei im Rahmen der Feinspezifikation (Drs. 21-4520) nicht vorgesehen. Insgesamt wurden in 2019 für die Unterhaltung von Straßen und Wegen 1.633 Tsd. EUR disponiert.
Alle notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Abwendung von akuten Gefahrenstellen wurden bearbeitet. Qualitative Verbesserungen wurden situativ bearbeitet.
Im Rahmen der über die Verkehrssicherheit hinausgehenden Mittel werden alle bekannten Verbesserungspotentiale sukzessive angegangen.
Eine derartige Aufstellung ist nicht vorhanden. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. und 6.
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