22-1490

Antwort: Verfügbare Finanzmittel für Fahrradbügel und Aufteilung der Rahmenzuweisung für andere Verwendungszwecke (Anfrage der GRÜNEN-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller*innen: Henrike Wehrkamp, Manuel Muja, Sven Dahlgaard, Karin Zickendraht, Carina Sickau, Sonja Lattwesen, Clemens Willenbrock, Lothar Knode, Jörg Behrschmidt, Lena Zagst

 

Zum Umsetzung der Mobilitätswende in Hamburg ist eine engagierte Förderung des Radverkehrs unabdingbar. Neben der Infrastruktur für den fahrenden Verkehr gehören dazu auch angemessene Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Fahrradbügel ermöglichen Anwohner*innen und Besucher*innen das sichere Abstellen ihrer Räder, gerade auch in Stadtteilen mit wenigen Abstellmöglichkeiten im privaten Bereich.

 

Nach Aussage der Verwaltung im Mobilitätsausschuss vom 21.10.2020 (Drs. 22-1364) reserviert das Bezirksamt jährlich 70.000 EUR an konsumtiven Mitteln aus der Rahmenzuweisung für die Neuaufstellung von Fahrradbügeln in Hamburg-Mitte. Mit diesen Mitteln könnten jährlich etwa 170 Fahrradbügel neu aufgestellt werden. Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 weitere 70.000 EUR aus Mitteln des Förderfonds Bezirke zu Verfügung gestellt (Drs. 22-1459), um kurzfristig die Aufstellung weiterer Fahrradbügel zu ermöglichen. 

 

Diese kurzfristige Förderung ist wichtig, kann jedoch eine dauerhafte nachhaltige Finanzierung der Ausstattung mit Fahrradbügeln nicht ersetzen. Der Hauptausschuss hat  die Aufteilung der Rahmenzuweisung für das Haushaltsjahr 2021/22 in die Fachausschüsse verwiesen (vgl. Drs. 22-1447). Demnach muss der Mobilitätsausschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung erarbeiten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Aus welcher Rahmenzuweisung und im Rahmen welcher Maßnahme reserviert das Bezirksamt die in der Drs. 22-1364 genannten Mittel?

 

Es handelt sich um die konsumtive Rahmenzuweisung Straße „RZ Betriebsmittel Straße, sonstige Bauwerke“.

 

  1. Welche Mittel aus dieser Rahmenzuweisung wurden in den letzten drei Jahren (2017-2019) jeweils tatsächlich für den Aufbau von Fahrradbügeln ausgegeben? Wie viele Fahrradbügel wurden damit jeweils aufgestellt?

 

2017 und 2018 wurden Fahrradbügel nur in Verbindung mit laufenden Straßenbauprojekten verbaut. Daher können die Kosten nicht separat angegeben werden. Ab 2019 hat der Bezirk HH-Mitte ein eigenes „Fahrradbügelprogramm“ aufgestellt, um den laufenden Anfragen aus der Politik, der Öffentlichkeit und anderen Trägern – auch über die laufenden Straßenbauprojekte hinaus- nachzukommen. Erstmals wurden 2019  rund 170 Fahrradbügel für insgesamt ca. 70.000 Euro aufgestellt. Außerdem wurde 2019 ein Doppelstockparker mit rund 50 Stellplätzen plus 3 separaten Fahrradbügeln für knapp 130.000 Euro in der Caffamacherreihe errichtet, um dem hohen Druck an geparkten Fahrrädern im Umfeld des neuen Bezirksamtes zu begegnen und gleichzeitig ausreichenden Raum für Fußgänger zu sichern.

 

  1. Gibt es räumliche Schwerpunkte für das Aufstellen von Radbügeln?

 

Es kommen regelmäßig neue Anfragen bzgl. dem Wunsch neuer Fahrradbügel im Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte an, die das gesamte Bezirksgebiet betreffen. Diese werden in die Liste der zu prüfenden Standorte aufgenommen. Anregungen werden unterteilt in Drucksachen / Anregungen aus der Politik, Anregungen von Behörden oder von Stiftungen, Anregungen von Arbeitgebern und Anregungen aus der Bevölkerung. Die Prioritätensetzung erfolgt dabei nicht räumlich, sondern aufgrund der Dringlichkeit des allgemeinen öffentlichen Interesses z.B. aus Drucksachen oder zur Bedienung von öffentlichen Zielen wie z.B. Museen.

 

  1. Wenn ja, welche Gebiete im Bezirk sind das?

 

Grundsätzlich werden Fahrradbügel im gesamten Bezirk aufgestellt. Im Jahr 2019 wurden auf der Grundlage der vorhandenen Drucksachen, der Dringlichkeit und der Notwendigkeit von neuen Fahrradbügeln und anderer Projekte (Fußverkehrskonzept für die Neustadt) Schwerpunkte im Kontorhausviertel und in der Neustadt gesetzt. Aber auch auf St. Pauli, der Veddel, in Wilhelmsburg und in Hammerbrook wurden neue Fahrradbügel installiert.

 

  1. Wer legt diese Gebiete fest?

 

Siehe 4.

 

  1. Nach welchen Kriterien werden diese Gebiete ausgewählt?

 

Siehe 4.

 

  1. Für welche übrigen Verwendungszwecke werden die Mittel dieser Maßnahme aufgewendet? Bitte einzeln auflisten und beziffern.

 

Die für das Aufstellen von Fahrradbügeln reservierten Mittel werden für keine anderen Maßnahmen verwendet.

 

  1. Welcher Anteil der übrigen Mittel fließt in anderen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs und um welche Art von Maßnahmen handelt es sich dabei? (analog zur Planung bitte konkrete, örtliche Maßnahmen benennen)

 

Die ehemalige Rahmenzuweisung für den Radverkehr gibt es nicht mehr. Grundsätzlich werden aus der allgemeinen Rahmenzuwendung (s. unter Nr. 1) auch andere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs mitfinanziert, die nicht über das Veloroutenprogramm des Bündnis für den Radverkehr abgedeckt werden. Dies sind die laufenden Planungen für die Bezirksrouten: Jungiusstraße Nord/ St. Petersburger Straße (inkl. Umsetzung der Pop-up-bikelane), Hammerbrookstraße Süd und Nord, Hermannstal, sowie Ostfrieslandstraße. Ebenfalls fließen Mittel aus der Rahmenzuweisung in die Aktualisierung der Darstellungen aus den drei vorhandenen Radverkehrskonzepten für Hamm/Billstedt, Veddel und Wilhelmsburg.  Hier sind auch die Mittel für die Fußverkehrskonzepte Neustadt und St. Georg verbucht, die indirekt ebenfalls dem Radverkehr durch die Entschärfung von Konfliktlagen zugutekommen. 

 

  1. Nach welchen Kriterien bestimmt das Bezirksamt die Höhe der reservierten Mittel für die Neuaufstellung von Fahrradbügeln?

 

Die festgelegte Höhe der Mittel für Radbügel entspricht einem Erfahrungswert, um ausreichend Mittel für die weiteren Maßnahmen offen zu lassen und beachtet gleichzeitig die für die Planung und Aufstellung erforderliche personelle Kapazitäten, die vorwiegend im Veloroutenausbau verortet ist.

Aus dieser Rahmenzuweisung müssen auch folgende Maßnahmen finanziert werden:

 

- Straßenunterhaltung (Gefahrstellen, Deckensanierungen, Neupflastern von Nebenflächen)

- Öffentliche Beleuchtung im Rahmen von Baumaßnahmen

- Lichtsignalanlagen (Ampeln) im Rahmen von Baumaßnahmen

- Sonstige konsumtive Einbauten im Rahmen von Baumaßnahmen (Radbügel, Bänke, sonstiges Mobiliar)

- provisorische Baumaßnahmen (z.B. kurzfristige Einrichtung von Bushaltestellen im Rahmen Hamburg Takt)

 

  1. Gibt es die Möglichkeit, Mittel für das Aufstellen von Radbügeln durch Übertragung aus anderen Titeln zu generieren?

 

Die Deckungsfähigkeiten der Ermächtigungen innerhalb der Rahmenzuweisung sind möglich, sofern noch Ermächtigungen vorhanden sind. Außerhalb der Rahmenzuweisung sind Deckungsfähigkeiten eingeschränkt, weil entsprechende Ermächtigungen zweckgebunden für andere Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

 

  1. Wenn ja, aus welchen Titeln? 

 

Siehe 10.