Antwort: Unternehmensservice von W.I.R. - Integration "Geflüchteter" in den Arbeitsmarkt (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht
Der Zugang zum Arbeitsmarkt für illegal Eingewanderte, die hier nicht dauerhaft bleibeberechtigt sind, aber aus unterschiedlichen Gründen eine Duldung erhalten haben – politisch korrekte Bezeichnung zur Zeit: „Geflüchtete“ – wurde in den vergangenen Jahren immer wieder durch bundesgesetzliche Regelungen erleichtert. Gegenwärtig können „Geflüchtete“ schon drei Monate nach ihrer ersten Registrierung eine Arbeit aufnehmen.
Der Unternehmensservice (US) von W.I.R (work and integration for refugees) ist eine Kooperation zwischen der Handelskammer Hamburg (HK), der Handwerkskammer Hamburg (HWK), der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.V. (UV-Nord), dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur und Jobcenter (gAGS) und der zuständigen Behörden. Mit dem US steht Hamburger Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle zur Unterstützung bei der Integration „Geflüchteter“ in Arbeit, Ausbildung oder Praktikum zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet das Auskunftsersuchen teilweise auf Grundlage von Angaben des Jobcenter team.arbeit.hamburg sowie der Agentur für Arbeit Hamburg wie folgt:
Der Bedarf der Arbeitgeber wird nicht gesondert erfasst, eine statistische Auswertung ist daher nicht möglich.
Im Bezirk Hamburg Mitte können die Kolleginnen und Kollegen des Unternehmensservices derzeit (Stand 27.8.2018) auf insgesamt 6.590 Angebote für Arbeit, Ausbildung bzw. Praktikum zurückgreifen.
Dies umfasst die Angebote des Gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg sowie sonstige Angebote des W.I.R-Unternehmensservices (z.B. Angebote für Praktika).
Darüber hinaus stehen den Kolleginnen und Kollegen des Unternehmensservice weitere Angebote im gesamten Hamburger Stadtgebiet zur Verfügung..
Eine spezifische statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung ist für den Bezirk Hamburg Mitte nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 20-3942.01 Bezirksversammlung Harburg (Anlage).
Wie ist diese Aussage zu verstehen? Was bedeutet das konkret für die bisherige Arbeit des US im Bezirk Hamburg-Mitte?
Zu 3. bis 5.:
Zur Beantwortung der Fragen 3. – 5. siehe Drs. 20-3942.01 der Bezirksversammlung Harburg (Anlage).