22-1457

Antwort: Umgang mit Personendaten der Hamburger Bürger 2 (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Benjamin Mennerich, Marc Manuel Kunstmann, Nicole Jordan, Norbert Jordan

 

Einem Artikel unabhängiger Journalisten vom 11.11.2020 war zu entnehmen, dass die vom Bezirksamt Hamburg Mitte durchgeführten Kontrollen von Personendaten verschiedener Betriebe im Bezirk, weiterhin große Fragezeichen im Hinblick auf ihre gesetzeskonforme Durchführung aufwerfen. Auf Anfragen der Journalisten zu diesem Thema sei von den Pressestellen verschiedener Behörden, so auch dem Bezirksamt Mitte, entweder ausweichend, unvollständig bis irreführend oder gar nicht geantwortet worden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte ginge angeblich davon aus, dass bei der Erhebung der erwähnten Daten auch Videoaufnahmen mit privaten Geräten durchgeführt worden seien. Die Staatsanwaltschaft ermittle angeblich sogar in diesem Zusammenhang gegen den Bezirksamtsleiter Herrn Droßmann, wegen Verdachts des Ausspähens von Daten, so der Artikel weiter.

 

Im Hinblick auf den Anspruch der Hamburger Verwaltung, ihre Arbeit gesetzeskonform, verhältnismäßig und so transparent wie möglich für die Hamburger Bürger durchzuführen, scheint hier dringender Aufklärungsbedarf zu bestehen. Insbesondere die Bezirksversammlung Hamburg Mitte ist hier in der Pflicht, ihrer Kontrollfunktion gemäß §19 Abs.2 BezVG nachzukommen, um so das Vertrauen der Hamburger Bürger in die Rechtmäßigkeit der Arbeitsweise der Bezirksverwaltung aufrecht zu erhalten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Stimmt es, dass Presseanfragen an das Bezirksamt, insbesondere bezüglich der genannten Maßnahmen der Kontaktlistenkontrolle, bisher unbeantwortet blieben? Falls ja, warum blieben die Anfragen unbeantwortet und in welchen anderen Fällen und aus welchen Gründen ist dies seit der letzten Bezirksversammlungswahl noch vorgekommen?

 

Es werden alle Presseanfragen beantwortet, soweit dies der gebotene Datenschutz zulässt und sofern die angefragten Informationen im Bezirksamt Hamburg-Mitte vorliegen.

 

  1. Stimmt es, dass bei der genannten Kontrolle der Kontaktdatenlisten, Videoaufzeichnungen angefertigt wurden? Falls ja, stimmt es weiterhin, dass diese mit einem privaten Aufzeichnungsgerät angefertigt wurden und warum wurden diese Aufzeichnungen angefertigt?

 

Zum Zwecke der Kontrolle der Kontaktdatenlisten wurden keine Videoaufzeichnungen angefertigt.

 

  1. Stimmt es, dass gegen den Bezirksamtsleiter Falko Droßmann im Zusammenhang mit den genannten Maßnahmen, staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet wurden? Falls ja, was ist der genaue Gegenstand dieser Ermittlungen und warum wurde die Bezirksversammlung darüber bisher nicht informiert?

 

Anfragen zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind an die zuständige Staatsanwaltschaft Hamburg zu richten.