Antwort: Umgang mit Personendaten der Hamburger Bürger 2 (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Benjamin Mennerich, Marc Manuel Kunstmann, Nicole Jordan, Norbert Jordan
Einem Artikel unabhängiger Journalisten vom 11.11.2020 war zu entnehmen, dass die vom Bezirksamt Hamburg Mitte durchgeführten Kontrollen von Personendaten verschiedener Betriebe im Bezirk, weiterhin große Fragezeichen im Hinblick auf ihre gesetzeskonforme Durchführung aufwerfen. Auf Anfragen der Journalisten zu diesem Thema sei von den Pressestellen verschiedener Behörden, so auch dem Bezirksamt Mitte, entweder ausweichend, unvollständig bis irreführend oder gar nicht geantwortet worden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte ginge angeblich davon aus, dass bei der Erhebung der erwähnten Daten auch Videoaufnahmen mit privaten Geräten durchgeführt worden seien. Die Staatsanwaltschaft ermittle angeblich sogar in diesem Zusammenhang gegen den Bezirksamtsleiter Herrn Droßmann, wegen Verdachts des Ausspähens von Daten, so der Artikel weiter.
Im Hinblick auf den Anspruch der Hamburger Verwaltung, ihre Arbeit gesetzeskonform, verhältnismäßig und so transparent wie möglich für die Hamburger Bürger durchzuführen, scheint hier dringender Aufklärungsbedarf zu bestehen. Insbesondere die Bezirksversammlung Hamburg Mitte ist hier in der Pflicht, ihrer Kontrollfunktion gemäß §19 Abs.2 BezVG nachzukommen, um so das Vertrauen der Hamburger Bürger in die Rechtmäßigkeit der Arbeitsweise der Bezirksverwaltung aufrecht zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Es werden alle Presseanfragen beantwortet, soweit dies der gebotene Datenschutz zulässt und sofern die angefragten Informationen im Bezirksamt Hamburg-Mitte vorliegen.
Zum Zwecke der Kontrolle der Kontaktdatenlisten wurden keine Videoaufzeichnungen angefertigt.
Anfragen zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind an die zuständige Staatsanwaltschaft Hamburg zu richten.
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