Antwort: Überlastungsanzeigen im Bezirksamt Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht
Überlastungsanzeigen sind eine schriftliche Information an den Arbeitgeber über unhaltbare Arbeitsbedingungen. Diese können sich sowohl aufgrund organisatorischer oder sicherheitsrelevanter Mängel ergeben, als auch durch Überlastung aufgrund zu hoher Arbeitsverdichtung. Nach §15 und 16 ArbSchG haben Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn sie an ihre Leistungs- und Belastbarkeitsgrenzen gelangen und sich daraus Gefahren für die eigene Gesundheit und Sicherheit ergeben können.
Im Jahr 2013 sind insgesamt 42 Überlastungsanzeigen in den Fachämtern des Bezirksamts Mitte angefallen. Schwerpunkte wurden damals im Fachamt des öffentlichen Raumes sowie im Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt festgestellt (siehe Drs. XX/4959).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Vorbemerkung:
Die Überlastungsanzeigen werden auf Dezernats- und Fachamtsebene erfasst.