21-4525

Antwort: Terrorabwehr für das Heiligengeistfeld II (Anfrage der CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Carsten Rohde und Roland Hoitz

 

In der Antwort auf die Kleine Anfrage Terrorabwehr für das Heiligengeistfeld I (Drs.: 21-4186) hat das Bezirksamt ausgeführt, das die zuständigen Mitarbeiter des Bezirks im Kontakt mit der BIS stehen, um eine detaillierte Vorgehensweise in Bezug auf die Anschaffungs-, Lagerungs- oder Auf- und Abbaukosten der avisierten Betonpoller abzustimmen.

 

Beim diesjährigen Sommerdom waren augenscheinlich keine Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorabwehr für das Heilgengeistfeld getroffen worden. Nach diesseitigem Kenntnisstand wurden die Nutzungsgebühren für die Schausteller auf dem Hamburger Dom erhöht.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt bzw. die zuständige Stelle:

 

Vorbemerkung:

Die Polizei hat beim Sommerdom wie auch bereits zu vorherigen Veranstaltungen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wie zum Beispiel uniformierte Dauerpräsenz, Gestellung von Posten und eine Erhöhung der Erkennbarkeit der Einsatzkräfte getroffen; diese dienen auch dem Schutz vor Terroranschlägen.

 

Ergänzend werden seit den Vorfällen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz im Jahr 2016 temporäre Maßnahmen zur Abwehr ergriffen. Dazu gehören personell besetzte LKW an den Einfahrten sowie 100 eigens von dem DOM-Referat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation angeschaffte Betonsteine.

 

Alle genannten Maßnahmen kamen auch auf dem Sommerdom im Jahr 2018 zum Einsatz.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die Anfrage wie folgt:

 

  1. Welchen Sachstand gibt es hinsichtlich der geplanten Maßnahmen zur Terrorabwehr für das Heiligengeistfeld bzw. wie stellt sich der Sachstand der Gespräche zwischen den zuständigen Mitarbeitern des Bezirksamtes-Mitte und der Behörde für Inneres und Sport dar?

 

1.1. Wenn hierzu keine Angaben gemacht werden können, warum nicht und wann ist mit konkreten Ergebnissen zu rechnen?

 

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) befindet sich mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der BWVI, der Feuerwehr und der Polizei in einem Planungsprozess, um diverse fest installierte bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitskonzeptes auf dem Heiligengeistfeld zu erörtern und abzustimmen. Die Eingangssituationen sowie die Rand- und Grünstreifen auf dem Heiligengeistfeld werden derzeit planerisch durchgearbeitet und mit Schätzkosten hinterlegt. Die Umsetzung wird sukzessive in die jeweiligen Bauabschnitte der Grundsanierung bis zum Jahr 2023 integriert.

 

  1. Inwieweit und wann werden die Veranstalter über die geplanten Maßnahmen informiert?

 

Zum Sachstand der Sanierungsmaßnahme wurde die Öffentlichkeit und somit auch potenzielle Veranstalterinnen und Veranstalter über einen Pressetermin der Finanzbehörde/LIG am 27. September 2018 informiert.

 

  1. Ist es beabsichtigt die Veranstalter auf dem Heiligengeistfeld an den Maßnahmen zur Terrorabwehr finanziell zu beteiligen? Wenn ja, in welcher Form und auf welcher Rechtsgrundlagen?

 

Der LIG übernimmt die Kosten der baulichen Maßnahmen. In der Übergangszeit bis zur baulichen Fertigstellung können Veranstalter bei Übernahme der Umsetzungskosten, die auf dem Heiligengeistfeld vorhandenen Betonsteine nutzen. Darüber hinausgehende Maßnahmen werden individuell im Rahmen der Abstimmung zum jeweiligen Sicherheitskonzept zwischen Veranstalter, Polizei und Feuerwehr definiert.

 

  1. Wie oben ausgeführt, wurden die Nutzungsgebühren für Schausteller erhöht, worin begründet sich die Erhöhungen der Nutzungsgebühren? 

 

Siehe SKA 21/10981 (Anlage). In Ergänzung: Für das Jahr 2019 wird es keine Erhöhung der Standgebühr für Volksfeste auf dem Heiligengeistfeld geben.

 

  1. Ab wann werden welche Maßnahmen zur Terrorabwehr für das Heiligengeistfeld eingesetzt?

 

  1. Wenn Betonpoller für den Schutz des Heiligengeistfeldes angeschafft werden, von welcher Stelle werden diese angeschafft und  in wessen Besitz/Vermögen werden diese sein?

 

Zu 5.-6.:

Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Anschaffung der Poller?

 

Die Anschaffungskosten für 100 Betonsteine betrugen 18.985,00 Euro netto.

 

  1. Wo sollen die Poller gelagert werden?

 

  1. Wer zeichnet sich verantwortlich für den Auf- und Abbau der Poller sowie den Transport und die Lagerung?

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für den Auf- und Abbau, den Transport und die Lagerung und wer übernimmt die Kosten bzw. wie teilen sich diese auf?

 

Zu 8.-10.:

Die von der BWVI angeschafften Betonsteine werden auf vorhandenen Grünflächen im Bereich des Heiligengeistfelds gelagert, hierfür fallen keine Kosten an. Die Verantwortlichkeit für den Auf- und Abbau obliegt dem jeweiligen Veranstalter. Im Rahmen der Veranstaltung Hamburger DOM ist dies die BWVI. Diese gewährleistet die Umsetzung über einen unabhängigen Dienstleister, welcher im Rahmen einer Marktrecherche ausgesucht worden ist. Die Umsetzungskosten belaufen sich hierbei auf einen Stundensatz von 95,00 Euro.

 

  1. Falls mehrere Veranstaltungen parallel stattfinden, wer übernimmt die Koordination zur Aufteilung der Poller? 

 

Abstimmungen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen auf dem Heiligengeistfeld erfolgen grundsätzlich in Kooperation zwischen dem jeweiligen Veranstalter, der BWVI, der Feuerwehr und der Polizei.

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