Antwort: Terrorabwehr für das Heiligengeistfeld II (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Carsten Rohde und Roland Hoitz
In der Antwort auf die Kleine Anfrage Terrorabwehr für das Heiligengeistfeld I (Drs.: 21-4186) hat das Bezirksamt ausgeführt, das die zuständigen Mitarbeiter des Bezirks im Kontakt mit der BIS stehen, um eine detaillierte Vorgehensweise in Bezug auf die Anschaffungs-, Lagerungs- oder Auf- und Abbaukosten der avisierten Betonpoller abzustimmen.
Beim diesjährigen Sommerdom waren augenscheinlich keine Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorabwehr für das Heilgengeistfeld getroffen worden. Nach diesseitigem Kenntnisstand wurden die Nutzungsgebühren für die Schausteller auf dem Hamburger Dom erhöht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt bzw. die zuständige Stelle:
Vorbemerkung:
Die Polizei hat beim Sommerdom wie auch bereits zu vorherigen Veranstaltungen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wie zum Beispiel uniformierte Dauerpräsenz, Gestellung von Posten und eine Erhöhung der Erkennbarkeit der Einsatzkräfte getroffen; diese dienen auch dem Schutz vor Terroranschlägen.
Ergänzend werden seit den Vorfällen auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz im Jahr 2016 temporäre Maßnahmen zur Abwehr ergriffen. Dazu gehören personell besetzte LKW an den Einfahrten sowie 100 eigens von dem DOM-Referat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation angeschaffte Betonsteine.
Alle genannten Maßnahmen kamen auch auf dem Sommerdom im Jahr 2018 zum Einsatz.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die Anfrage wie folgt:
1.1. Wenn hierzu keine Angaben gemacht werden können, warum nicht und wann ist mit konkreten Ergebnissen zu rechnen?
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) befindet sich mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der BWVI, der Feuerwehr und der Polizei in einem Planungsprozess, um diverse fest installierte bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitskonzeptes auf dem Heiligengeistfeld zu erörtern und abzustimmen. Die Eingangssituationen sowie die Rand- und Grünstreifen auf dem Heiligengeistfeld werden derzeit planerisch durchgearbeitet und mit Schätzkosten hinterlegt. Die Umsetzung wird sukzessive in die jeweiligen Bauabschnitte der Grundsanierung bis zum Jahr 2023 integriert.
Zum Sachstand der Sanierungsmaßnahme wurde die Öffentlichkeit und somit auch potenzielle Veranstalterinnen und Veranstalter über einen Pressetermin der Finanzbehörde/LIG am 27. September 2018 informiert.
Der LIG übernimmt die Kosten der baulichen Maßnahmen. In der Übergangszeit bis zur baulichen Fertigstellung können Veranstalter bei Übernahme der Umsetzungskosten, die auf dem Heiligengeistfeld vorhandenen Betonsteine nutzen. Darüber hinausgehende Maßnahmen werden individuell im Rahmen der Abstimmung zum jeweiligen Sicherheitskonzept zwischen Veranstalter, Polizei und Feuerwehr definiert.
Siehe SKA 21/10981 (Anlage). In Ergänzung: Für das Jahr 2019 wird es keine Erhöhung der Standgebühr für Volksfeste auf dem Heiligengeistfeld geben.
Zu 5.-6.:
Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1.
Die Anschaffungskosten für 100 Betonsteine betrugen 18.985,00 Euro netto.
Zu 8.-10.:
Die von der BWVI angeschafften Betonsteine werden auf vorhandenen Grünflächen im Bereich des Heiligengeistfelds gelagert, hierfür fallen keine Kosten an. Die Verantwortlichkeit für den Auf- und Abbau obliegt dem jeweiligen Veranstalter. Im Rahmen der Veranstaltung Hamburger DOM ist dies die BWVI. Diese gewährleistet die Umsetzung über einen unabhängigen Dienstleister, welcher im Rahmen einer Marktrecherche ausgesucht worden ist. Die Umsetzungskosten belaufen sich hierbei auf einen Stundensatz von 95,00 Euro.
Abstimmungen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen auf dem Heiligengeistfeld erfolgen grundsätzlich in Kooperation zwischen dem jeweiligen Veranstalter, der BWVI, der Feuerwehr und der Polizei.