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Antwort: Taxifahrten von Migranten/Wohnungslosen/Hartz IV-Empfängern - vom Amt finanziert (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Bereits 2016 beklagte der „Bund der Steuerzahler“, dass die Ämter „mehr als locker mit Geldern umgehen". Des Taxi-Unternehmers Freud ist des Steuerzahlers Leid? Eine Sendung des MDR verdeutlichte seinerzeit, wie Migranten mit Taxis von Amt zu Amt, zur Unterkunft oder zum Arzt chauffiert werden.

Ein Leipziger Taxi-Unternehmer sprach in diesem Zusammenhang von rund 800 Fahrten in drei Monaten. Die Behörden geben diese Taxifahrten in Auftrag oder genehmigen sie im Nachhinein, indem sie die Kosten übernehmen. „Fehlende Ortskenntnisse“ oder damit die Migranten „überhaupt zu den Terminen erscheinen" wurden als Begründung angegeben.

 

https://www.tag24.de/nachrichten/asylbewerber-mit-dem-taxi-zum-amt-43727

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.       Gab/gibt es seit 2013 bis heute Migranten, die sich im Bezirk Hamburg-Mitte auf Kosten des Amtes mit dem Taxi fortbewegen? Falls ja, mit welcher Begründung (Arztbesuch/Einkaufstour/Arbeitsweg/etc.). Bitte nach Einzelfällen darstellen!

 

2.       Wie hoch waren die Ausgaben für Taxi-Transportkosten in den Jahren 2013 bis Februar 2018 insgesamt? Bitte nach Monaten darstellen.

 

 

3.       Welche Fahrten wurden/werden wodurch begründet bzw. auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert/e die jeweilige Erlaubnis/Genehmigung?

 

 

Die Daten werden statistisch nicht erfasst. Die Durchsicht aller ca 45.000 Fälle mit laufenden Leistungen und nichtlaufenden Leistungen ist in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Aus der Erinnerung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter lässt sich antworten, dass kein Fall bekannt ist.

 

 

4.       Wer ist dazu befugt, eine Taxifahrt zu erlauben oder zu genehmigen?

 

Dazu ist jede/r zuständige Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin des Fachamtes Grundsicherung und Soziales befugt.

 

5.       Stehen Wohnungslosen und/oder Hartz IV-Empfängern die gleichen Leistungen zu? Falls ja, wie hoch waren die Kosten hierfür in den Jahren 2013 bis Februar 2018 (bitte nach Monaten darstellen)?

 

 

Für Wohnungslose gilt folgendes:     Ja    

Ansonsten wird auf die Äußerungen bei 1 bis 3 verwiesen.

 

 

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet das o. g. Auskunftsersuchen wie folgt:

 

Zu 1.) bis 4.):

Siehe Drucksachen 21/3566 sowie  21/12542.

Zu 5.):

Grundsätzlich sind Beförderungskosten im Regelbedarf (Abteilung 7 „Verkehr“) berücksichtigt. Die Leistungsberechtigten zahlen die Kosten für Beförderung daher aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Regelbedarf.