Antwort: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in Hamburg-Mitte (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Joseph Johannsen, Dr. Gunter Böttcher und Matthias Lloyd
Neben präventiver Verkehrssicherheitsarbeit und einem damit im Idealfall hervorgerufenen umsichtigen Verhalten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer spielt auch die repressive Verkehrsüberwachung bei der Unfallverhütung eine wichtige Rolle. Grundsätzlich haben stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) prinzipiell ihre Berechtigung. Allerdings nur dann, wenn es sich bei den entsprechenden Standorten wirklich auch um Unfallhäufungsstellen (UHS) handelt. Es ist zu beobachten, dass in der letzten Zeit im Bezirk Hamburg-Mitte viele neue stationäre GÜA installiert wurden. Ob es sich bei den neuen und alten Standorten wirklich um Unfallhäufungsstellen handelt, ist nicht bekannt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Vorbemerkung:
Stationäre Geschwindigkeits (GÜA)- und Rotlichtüberwachungsanlagen (RÜA) werden grundsätzlich installiert, wenn eine dauerhafte Überwachung rund um die Uhr zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen oder rotlichtbezogenen Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallhäufungsstellen/-linien erforderlich ist. Da die Anlagen einen Wirkbereich vor und hinter der Anlage haben, werden neben den örtlich sehr begrenzten Unfallhäufungsstellen auch andere Unfälle, besonders geschwindigkeitsbezogene Unfälle, im näheren Umfeld der Anlage in die Betrachtung einbezogen. Die Auswahl der Standorte wird im Fachstab der Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg getroffen.
Alle Anlagen befinden sich im Bereich von aktuell bestehenden Unfallhäufungsstrecken, auch wenn dort tendenziell ein Rückgang der Unfallzahlen oder der Unfallschwere eingetreten ist.
Zu den Fragen 7. und 8. wurden Antwortbeiträge durch den für Installation und Betrieb der Überwachungsanlagen zuständigen Landesbetrieb Verkehr (LBV) geliefert. Zu Frage 9. wurde ein Antwortbeitrag durch das Einwohnzentralamt geliefert.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Anfrage wie folgt:
Die stationären GÜA im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
1 |
Amsinckstraße, Lichtmast 56 |
2 |
Eiffestraße 585 |
3 |
Finkenwerder Straße / Vollhöfner Weiden |
4 |
Neue Elbbrücke linke Seite |
5 |
Neue Elbbrücke rechte Seite |
6 |
Nordkanalstraße / Anckelmannsplatz |
7 |
Sievekingsallee / Hammer Straße |
Bei den Anlagen Nr. 6. und 7. handelt es sich um kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlicht- überwachungsanlagen.
Siehe Vorbemerkung.
2.1 Wie hat sich die Zahl der Verkehrsunfälle an den einzelnen Standorten in den letzten drei Jahren entwickelt? (Bitte nach einzelnen Standorten und Unfällen aufschlüsseln.)
Standardmäßig werden volle Kalenderjahre für die Bewertung und den Vergleich von Verkehrsunfalldaten herangezogen. Für das Jahr 2018 liegen lediglich vorläufige/unvollständige Verkehrsunfallzahlen vor. Die Verkehrsunfalllage der letzten drei vollen Kalenderjahre an den erfragten Örtlichkeiten ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Ausgewertet werden grundsätzlich Verkehrsunfälle im Wirkbereich der Anlage (ca. 200-500 Meter davor und dahinter).
Amsinckstraße, Lichtmast 56
Verkehrsunfälle (VU) |
Anzahl |
||
|
2017 |
2016 |
2015 |
Gesamtzahl der VU |
76 |
87 |
76 |
davon VU mit Getöteten |
0 |
0 |
0 |
davon VU mit Schwerverletzten |
1 |
1 |
0 |
davon VU mit Leichtverletzten |
10 |
14 |
8 |
Eiffestraße 585
Verkehrsunfälle (VU) |
Anzahl |
||
|
2017 |
2016 |
2015 |
Gesamtzahl der VU |
14 |
17 |
16 |
davon VU mit Getöteten |
0 |
0 |
0 |
davon VU mit Schwerverletzten |
0 |
1 |
2 |
davon VU mit Leichtverletzten |
4 |
3 |
6 |
Finkenwerder Straße / Vollhöfner Weiden
Verkehrsunfälle (VU) |
Anzahl |
||
|
2017 |
2016 |
2015 |
Gesamtzahl der VU |
42 |
38 |
27 |
davon VU mit Getöteten |
0 |
0 |
0 |
davon VU mit Schwerverletzten |
0 |
2 |
0 |
davon VU mit Leichtverletzten |
1 |
0 |
1 |
Neue Elbbrücke
Verkehrsunfälle (VU) |
Anzahl |
||
|
2017 |
2016 |
2015 |
Gesamtzahl der VU |
100 |
97 |
81 |
davon VU mit Getöteten |
0 |
0 |
0 |
davon VU mit Schwerverletzten |
2 |
1 |
0 |
davon VU mit Leichtverletzten |
7 |
5 |
7 |
Nordkanalstraße / Anckelmannsplatz
Verkehrsunfälle (VU) |
Anzahl |
||
|
2017 |
2016 |
2015 |
Gesamtzahl der VU |
59 |
38 |
68 |
davon VU mit Getöteten |
0 |
0 |
0 |
davon VU mit Schwerverletzten |
1 |
0 |
0 |
davon VU mit Leichtverletzten |
9 |
11 |
10 |
Sievekingsallee / Hammer Straße
Verkehrsunfälle (VU) |
Anzahl |
||
|
2017 |
2016 |
2015 |
Gesamtzahl der VU |
57 |
82 |
91 |
davon VU mit Getöteten |
0 |
0 |
0 |
davon VU mit Schwerverletzten |
0 |
1 |
1 |
davon VU mit Leichtverletzten |
1 |
5 |
10 |
Die vier Standorte der stationären Rotlichtüberwachungsanlagen im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
1 |
Nordkanalstraße / Anckelmannsplatz |
2 |
Sievekingsallee / Hammer Straße |
3 |
Wallstraße/Steinhauerdamm |
4 |
Willy-Brandt-Straße/Rödingsmarkt |
3.1. Auf welche Grundlage und aus welchen Gründen wurden die einzelnen Anlagen instal- liert?
Siehe Vorbemerkung.
Es wurden vier GÜA in den letzten 3 Jahren installiert.
Standort |
Datum der Inbetriebnahme |
Amsinckstraße, Lichtmast 56 |
29.05.2017 |
Finkenwerder Straße / Vollhöfner Weiden |
29.05.2017 |
Nordkanalstraße / Anckelmannsplatz |
18.10.2018 |
Sievekingsallee / Hammer Straße |
18.10.2018 |
Die Installation erfolgte aufgrund der Verkehrsunfalllage.
4.1. Welche zuständige Stelle befindet über die Installation?
Siehe Vorbemerkung.
Wenn ja, an welchen Standorten und aus welchen Gründen?
Für das Jahr 2019 sind bisher keine neuen GÜA in Hamburg-Mitte geplant. Für das laufende Jahr 2018 ist jedoch im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte die Inbetriebnahme von GÜA in der Straße Alsterglacis/ Dammtordamm und Willy-Brand-Straße/ Rödingsmarkt geplant. Grund ist die Verkehrsunfalllage.
Es wurden zwei RÜA in den letzten 3 Jahren installiert.
Standort |
Datum der Inbetriebnahme |
Nordkanalstraße / Anckelmannsplatz |
18.10.2018 |
Sievekingsallee / Hammer Straße |
18.10.2018 |
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Die Beschaffungskosten werden innerhalb eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Die den Anforderungen entsprechenden Anbieter geben ein Angebot auf Basis einer vom LBV initiierten Ausschreibung ab. Hierbei erzielte Kaufpreise unterliegen dem Schutz des Vergabeverfahrens und werden aus diesen Gründen vom LBV nicht veröffentlicht. Zusätzlich zu den Beschaffungskosten fallen sogenannte Baunebenkosten bei der Errichtung an. Diese bestehen in der Regel aus den Kosten für den Stromanschluss, Anbindungskosten an die Lichtsignalanlage bei RÜA sowie den Kosten für die Kampfmittelsondierung. Bei GÜA mit einer Fahrtrichtungsüberwachung belaufen sich diese Kosten auf durchschnittlich ca. 4500 Euro und an Standorten mit komplexeren, kombinierten Rotlichtüberwachungsanlagen auf bis zu 31.500 Euro.
Siehe Antwort zu Frage 7.
Die Einnahmen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr |
2015 |
2016 |
2017 |
|
|
|
|
Stationäre GÜA`s |
5.874.538,53 € |
6.424.411,77 € |
10.032.029,16 € |
|
|
|
|
Stationäre RÜA`s |
1.013.963,21 € |
1.381.633,75 € |
1.075.584,70 € |
|
|
|
|
Gesamt |
6.888.501,74 € |
7.806.045,52 € |
11.107.613,86 € |
Im Übrigen siehe Drs. 21/8356 und Drs. 21/12277.