21-4625

Antwort: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in Hamburg-Mitte (Anfrage der CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Joseph Johannsen, Dr. Gunter Böttcher und Matthias Lloyd

 

Neben präventiver Verkehrssicherheitsarbeit und einem damit im Idealfall hervorgerufenen umsichtigen Verhalten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer spielt auch die repressive Verkehrsüberwachung bei der Unfallverhütung eine wichtige Rolle. Grundsätzlich haben stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) prinzipiell ihre Berechtigung. Allerdings nur dann, wenn es sich bei den entsprechenden Standorten wirklich auch um Unfallhäufungsstellen (UHS) handelt. Es ist zu beobachten, dass in der letzten Zeit im Bezirk Hamburg-Mitte viele neue stationäre GÜA installiert wurden. Ob es sich bei den neuen und alten Standorten wirklich um Unfallhäufungsstellen handelt, ist nicht bekannt. 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

Vorbemerkung:

 

Stationäre Geschwindigkeits (GÜA)- und Rotlichtüberwachungsanlagen (RÜA) werden grundsätzlich installiert, wenn eine dauerhafte Überwachung rund um die Uhr zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen oder rotlichtbezogenen Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallhäufungsstellen/-linien erforderlich ist. Da die Anlagen einen Wirkbereich vor und hinter der Anlage haben, werden neben den örtlich sehr begrenzten Unfallhäufungsstellen auch andere Unfälle, besonders geschwindigkeitsbezogene Unfälle, im näheren Umfeld der Anlage in die Betrachtung einbezogen. Die Auswahl der Standorte wird im Fachstab der Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg getroffen.

 

Alle Anlagen befinden sich im Bereich von aktuell bestehenden Unfallhäufungsstrecken, auch wenn dort tendenziell ein Rückgang der Unfallzahlen oder der Unfallschwere eingetreten ist.

 

Zu den Fragen 7. und 8. wurden Antwortbeiträge durch den für Installation und Betrieb der Überwachungsanlagen zuständigen Landesbetrieb Verkehr (LBV) geliefert. Zu Frage 9. wurde ein Antwortbeitrag durch das Einwohnzentralamt geliefert.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Anfrage wie folgt:

 

  1. Wie viele stationäre GÜA befinden sich im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte und wo?

 

Die stationären GÜA im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

1

Amsinckstraße, Lichtmast 56

2

Eiffestraße 585

3

Finkenwerder Straße / Vollhöfner Weiden

4

Neue Elbbrücke linke Seite

5

Neue Elbbrücke rechte Seite

6

Nordkanalstraße / Anckelmannsplatz

7

Sievekingsallee / Hammer Straße

 

Bei den Anlagen Nr. 6. und 7. handelt es sich um kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlicht- überwachungsanlagen.

 

  1. Befinden die unter 1 genannten stationären GÜA an Unfallhäufungsstellen/Unfallhäufungslinien und wenn ja, auf welcher Grundlage wurden sie installiert?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

2.1 Wie hat sich die Zahl der Verkehrsunfälle an den einzelnen Standorten in den letzten drei Jahren entwickelt? (Bitte nach einzelnen Standorten und Unfällen aufschlüsseln.)

 

Standardmäßig werden volle Kalenderjahre für die Bewertung und den Vergleich von Verkehrsunfalldaten herangezogen. Für das Jahr 2018 liegen lediglich vorläufige/unvollständige Verkehrsunfallzahlen vor. Die Verkehrsunfalllage der letzten drei vollen Kalenderjahre an den erfragten Örtlichkeiten ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

 

Ausgewertet werden grundsätzlich Verkehrsunfälle im Wirkbereich der Anlage (ca. 200-500 Meter davor und dahinter).

 

Amsinckstraße, Lichtmast 56

 

Verkehrsunfälle (VU)

Anzahl

 

2017

2016

2015

Gesamtzahl der VU

76

87

76

davon VU mit Getöteten

0

0

0

davon VU mit Schwerverletzten

1

1

0

davon VU mit Leichtverletzten

10

14

8

 

Eiffestraße 585

 

Verkehrsunfälle (VU)

Anzahl

 

2017

2016

2015

Gesamtzahl der VU

14

17

16

davon VU mit Getöteten

0

0

0

davon VU mit Schwerverletzten

0

1

2

davon VU mit Leichtverletzten

4

3

6

 

Finkenwerder Straße / Vollhöfner Weiden

 

Verkehrsunfälle (VU)

Anzahl

 

2017

2016

2015

Gesamtzahl der VU

42

38

27

davon VU mit Getöteten

0

0

0

davon VU mit Schwerverletzten

0

2

0

davon VU mit Leichtverletzten

1

0

1

 

Neue Elbbrücke

 

Verkehrsunfälle (VU)

Anzahl

 

2017

2016

2015

Gesamtzahl der VU

100

97

81

davon VU mit Getöteten

0

0

0

davon VU mit Schwerverletzten

2

1

0

davon VU mit Leichtverletzten

7

5

7

 

Nordkanalstraße / Anckelmannsplatz

 

Verkehrsunfälle (VU)

Anzahl

 

2017

2016

2015

Gesamtzahl der VU

59

38

68

davon VU mit Getöteten

0

0

0

davon VU mit Schwerverletzten

1

0

0

davon VU mit Leichtverletzten

9

11

10

 

Sievekingsallee / Hammer Straße

 

Verkehrsunfälle (VU)

Anzahl

 

2017

2016

2015

Gesamtzahl der VU

57

82

91

davon VU mit Getöteten

0

0

0

davon VU mit Schwerverletzten

0

1

1

davon VU mit Leichtverletzten

1

5

10

 

  1. Wie viele stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen befinden sich im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte und wo?

 

Die vier Standorte der stationären Rotlichtüberwachungsanlagen im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

1

Nordkanalstraße / Anckelmannsplatz

2

Sievekingsallee / Hammer Straße

3

Wallstraße/Steinhauerdamm

4

Willy-Brandt-Straße/Rödingsmarkt

 

3.1. Auf welche Grundlage und aus welchen Gründen wurden die einzelnen Anlagen instal-              liert?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Wie viele der stationären GÜA in Hamburg-Mitte wurden in den letzten drei Jahren installiert und auf welcher Grundlage?

 

Es wurden vier GÜA in den letzten 3 Jahren installiert.

 

Standort

Datum der Inbetriebnahme

Amsinckstraße, Lichtmast 56

29.05.2017

Finkenwerder Straße / Vollhöfner Weiden

29.05.2017

Nordkanalstraße / Anckelmannsplatz

18.10.2018

Sievekingsallee / Hammer Straße

18.10.2018

 

Die Installation erfolgte aufgrund der Verkehrsunfalllage.

 

 

4.1. Welche zuständige Stelle befindet über die Installation?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Sind für das Jahr 2019 die Installation von weiteren GÜA in Hamburg-Mitte geplant?

Wenn ja, an welchen Standorten und aus welchen Gründen? 

 

Für das Jahr 2019 sind bisher keine neuen GÜA in Hamburg-Mitte geplant. Für das laufende Jahr 2018 ist jedoch im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte die Inbetriebnahme von GÜA in der Straße Alsterglacis/ Dammtordamm und Willy-Brand-Straße/ Rödingsmarkt geplant. Grund ist die Verkehrsunfalllage.

 

  1. Wie viele der stationären Rotlichtüberwachungsanlagen wurden in den letzten drei Jahren in Hamburg-Mitte installiert und warum? 

 

Es wurden zwei RÜA in den letzten 3 Jahren installiert.

 

Standort

Datum der Inbetriebnahme

Nordkanalstraße / Anckelmannsplatz

18.10.2018

Sievekingsallee / Hammer Straße

18.10.2018

 

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

  1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die Errichtung einer GÜA?

 

Die Beschaffungskosten werden innerhalb eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Die den Anforderungen entsprechenden Anbieter geben ein Angebot auf Basis einer vom LBV initiierten Ausschreibung ab. Hierbei erzielte Kaufpreise unterliegen dem Schutz des Vergabeverfahrens und werden aus diesen Gründen vom LBV nicht veröffentlicht. Zusätzlich zu den Beschaffungskosten fallen sogenannte Baunebenkosten bei der Errichtung an. Diese bestehen in der Regel aus den Kosten für den Stromanschluss, Anbindungskosten an die Lichtsignalanlage bei RÜA sowie den Kosten für die Kampfmittelsondierung. Bei GÜA mit einer Fahrtrichtungsüberwachung belaufen sich diese Kosten auf durchschnittlich ca. 4500 Euro und an Standorten mit komplexeren, kombinierten Rotlichtüberwachungsanlagen auf bis zu 31.500 Euro.

 

  1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die Errichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage? 

 

Siehe Antwort zu Frage 7.

 

  1. Wie hoch waren die Einnahmen, die aus den GÜA und Rotlichtüberwachungsanlagen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 generiert wurden?

 

Die Einnahmen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Jahr

2015

2016

2017

 

 

 

 

Stationäre GÜA`s

5.874.538,53 €

6.424.411,77 €

10.032.029,16 €

 

 

 

 

Stationäre RÜA`s

1.013.963,21 €

1.381.633,75 €

1.075.584,70 €

 

 

 

 

Gesamt

6.888.501,74 €

7.806.045,52 €

11.107.613,86 €

 

Im Übrigen siehe Drs. 21/8356 und Drs. 21/12277.