21-4537

Antwort: Städtebauliche Verträge (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Städtebauliche Verträge machen es Kommunen möglich, einem Dritten die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu übertragen oder hierüber andere Vereinbarungen zu treffen. Sie werden meist im Zusammenhang mit einem Bebauungsplanverfahren geschlossen und stellen eine Sonderform der öffentlich-rechtlichen Verträge dar.

 

Neben der Bauleitplanung sind städtebauliche Verträge ein zentrales Instrument zur Steuerung und Finanzierung der städtebaulichen Entwicklung.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welche städtebaulichen Verträge im Sinne des §11 und §12 BauGB wurden in den letzten 5 Jahren im Bezirk Hamburg-Mitte mit Investoren geschlossen? Bitte nach Jahr, Vertragstyp, Größe des entsprechenden Plangebiets und Kernpunkte des Vertrags unterteilen.

 

S. Anlage.

 

  1. Welche der in Ziffer 1 erwähnten Verträge bezogen sich auf die Schaffung von Wohnraum? Bitte nach vereinbarten und realisierten Wohneinheiten unterteilen sowie Sozialwohnungen extra kennzeichnen.

 

S. Anlage.

 

  1. Wie viele Automobil-Stellplätze wurden über die erwähnten städtebaulichen Verträge eingefordert? Bitte nach Belegenheit sowie nach Anzahl der eingeforderten und realisierten Stellplätze unterteilen.

 

Bis auf wenige Ausnahmen (siehe angefügte Tabelle) wird in städtebaulichen Verträgen die genaue Anzahl der herzustellenden KFZ Stellplätze nicht geregelt. Der Stellplatznachweis ist erst im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen und wird durch das zuständige Fachamt Bauprüfung geprüft.

 

  1. Gab es Vorhaben, die (bislang) nicht zur Ausführung gekommen sind? Falls ja, warum?

 

S. Anlage.

 

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