Antwort: Situation am Jungfernstieg (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Roland Hoitz, Carsten Rohde sowie der zubenannte Bürger Rando Aust
Immer wieder kommt es am Anleger Jungfernstieg zu Polizeieinsätzen u.a. wegen Auseinandersetzungen, Schlägereien, Trinkgelage, Belästigungen von Passanten oder Messerstechereien. Die aggressive Grundstimmung sei wohl auch die Folge von Drogen- und Alkoholexzessen. Der illegale Handel mit Drogen scheint sich inzwischen an diesem Prachtboulevard etabliert zu haben.
Gerade in den Abendstunden ist die Polizei in großer Stärke präsent, um für Ordnung zu sorgen und rechtzeitig bei Auseinandersetzungen einzuschreiten. Mittels Videokameras und Bodycams wird die Situation am Anleger überwacht und die Polizei zu Einsätzen alarmiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Fragen wie folgt:
Im Sinne der Fragestellung: neun; im Übrigen siehe Drs. 21/14162.
Beim örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 14; im Übrigen siehe Drs. 21/14162.
Die Videobildbeobachtung erfolgt beim PK 14 über einen Monitor in der Befehlsstelle und/oder einen Monitor im Wachraum; hierfür wird lageabhängig mindestens ein Beamter eingesetzt.
a) Wenn dauerhaft, wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?
b) Wenn nur auf Anordnung, warum und was kann der Anlass dafür sein?
Zu 4. und 5.:
Siehe Drs. 21/14162.
Die für die Videobildbeobachtung zuständigen Beamten entsenden bei festgestellten polizeilich relevanten en umgehend Polizeikräfte. Die Dauer bis zum Erscheinen der Polizeikräfte am Ereignisort ist von den konkreten Umständen im jeweiligen Einzelfall abhängig. Im Übrigen werden statistische Daten im Sinne der Fragestellung von der Polizei nicht erhoben.
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie ist dabei die Anordnungskompetenz und wie lange dauert es, bis die Kameras bei Anordnung eingeschaltet werden?
Ja. Siehe Drs. 21/14162; im Übrigen werden Zeiten im Sinne der Fragestellung nicht erhoben.
Siehe Antwort zu 6.
Siehe Drs. 21/14018.
Die Nutzung der stationären Videotechnik hat im erfragten Zeitraum bis zum Stichtag 16. September 2018 sechs Einsätze ausgelöst.
Mobile Videotechnik (BodyCam) ist ein präventives und ergänzendes Element zur Deeskalation und ein Mittel polizeilicher Eigensicherung. BodyCam-Systeme werden erst bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen durch den jeweiligen Bediener aktiviert; Einsätze im Sinne der Fragestellung können daher nicht ausgelöst werden; im Übrigen siehe Drs. 21/8737.
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben. Für die Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Vorgänge der betroffenen Sachgruppenzeichen des erfragten Zeitraums beim PK 14 und dem örtlich zuständigen Kriminalkommissariat Region Mitte I im Landeskriminalamt (LKA 11) erforderlich. Die Auswertung mehrerer tausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr lässt die Statistik der Abteilung für Verwarnungs- und Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr keine Differenzierung im Sinne der Fragestellung zur Auswertung nach einzelnen Straßen zu. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung würde die nachträgliche Auswertung sämtlicher Verfahren (ca. 9900 Fälle) erfordern. Dieses ist in der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hinzu kommt, dass aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Speicher- und damit verbundenen Löschfristen nur ein Teil der Verfahren nachvollzogen werden könnte.
Soweit in der bezirklichen Zuständigkeit liegende Ordnungswidrigkeiten registriert wurden, wird von einer bezirklichen Auswertung ausgegangen.
Die statistische Erfassung von Straftaten erfolgt bei der Polizei grundsätzlich in der nach bundeseinheitlichen Richtlinien geführten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen; nach Straßen und Plätzen wird nicht differenziert. Daher sind die in der Anfrage genannten Örtlichkeiten Jungfernstieg beziehungsweise Anleger Jungfernstieg mit der PKS nicht auswertbar.
Für die Beantwortung der Fragestellung wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die Auswertung mehrerer zehntausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben; darüber hinaus siehe Antwort zu 12.