Antwort: Sicheres Fahrradfahren in der Hafencity
Fragesteller: Ina Morgenroth, Stefan Dührkop, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Alexander Götz, Dr. Stephanie Rose, Marinus Stehmeier, Christine Wolfram
Die Hafen City ist für den Autoverkehr geplant worden, auf vielen Strecken ist weder ein Fahrradweg oder Fahrradstreifen vorhanden. In der Hafen City gibt es nur in sehr wenigen Teilen ein ausgebautes Radwegenetz, beispielhaft seien hier die Straßen Sandtorkai und Brooktorkai genannt, die eine zentrale Verbindung vom Baumwall zum Deichtor sind. Dort gibt es nur in Fahrtrichtung Innenstadt einen Fahrradweg, auf dem es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen den Fußgängern und Radfahrern kommt
Vor diesem Hintergrund fragen wir
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zu der Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) wie folgt Stellung:
In der Anlage 1 (Tabelle) sind alle Bezirksstraßen nach aktueller Datenlage der Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB) dargestellt. Gemäß der gebräuchlichen Definition für die Verarbeitung der Daten in der HH-SIB sind dies „alle Straßen, die nicht Bundesautobahnen (BAB) oder Bundesstraßen sind, sowie zu einer anderen Wegeart gehören“. Weiterhin sind in der Tabelle alle Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Die Anlage 2 (Karte) enthält alle Hauptverkehrs- und Bezirksstraßen sowie das restliche Straßen und Wegenetz in der HafenCity.
Im fertiggestellten Zustand wird es in der HafenCity ein feinmaschiges Wegenetz für den Radverkehr, bestehend aus Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Fahrradstraßen für den All-tagsradverkehr sowie Promenaden für den Freizeitverkehr geben.
Radwege und Radfahrstreifen / Schutzstreifen gibt es entlang von Straßen mit einem prognostizierten Verkehrsaufkommen größer 10.000 Kfz/d (Straßen Am Sandtorkai, Brooktorkai, Am Sandtorpark, Überseeallee, Osakaallee, Shanghaiallee, Grandeswerderstraße Nord / Baakenhafenbrücke). Die Straße westlich Lohsepark ist eine Fahrradstraße (siehe auch Radverkehrskonzept HafenCity in Anlage 3).
Die geplanten Radfahrstreifen entlang der Versmannstraße, der Baakenwerderstraße und die Radwege an der Zweibrückenstraße werden mit Ausbau der zweiten Baustufe in zeitlicher Abhängigkeit zur Fertigstellung der angrenzenden Hochbauten fertiggestellt.
In den weniger stark befahrenen Straßen wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Darüber hinaus sind alle Promenaden über Rampen barrierefrei zugänglich und können durch Radfahrerinnen und Radfahrer mitgenutzt werden.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt ergänzend mit:
Radverkehrsanlagen in der HafenCity:
Radwege:
Am Sandtorkai (nur in Richtung Deichtorplatz, nicht benutzungspflichtig)
Am Sandtorpark (beide Richtungen, nicht benutzungspflichtig)
Brooktorkai (nur in Richtung Deichtorplatz, nicht benutzungspflichtig)
Shanghaiallee (nur nördlicher Abschnitt, Übergang zu Radfahrstreifen in Höhe Hausnummer 6, bzw. 3, beide Richtungen, nicht benutzungspflichtig)
Radfahrstreifen:
Grandeswerder Straße / Baakenhafenbrücke
Niederbaumbrücke
Osakaallee (Veloroute 10)
Shanghaiallee (südlicher und mittlerer Abschnitt, Übergang zum Radweg in Höhe Hausnummer 3, bzw. 6)
Überseeallee (ohne Magdeburger Brücke, in Höhe Überseequartier nur auf der nördlichen Richtungsfahrbahn und dort bislang provisorisch (Richtung Elbphilharmonie), zwischen Grandeswerder Straße und Osakaallee Veloroute 10)
Versmannstraße (Freihafenelbbrücke bis Baakenwerder Straße)
Geplante Radwege:
Zweibrückenstraße (Veloroute 10)
Geplante Radfahrstreifen:
Baakenwerder Straße (Veloroute 10)
Überseeallee (in Höhe Überseequartier, südliche Richtungsfahrbahn, Richtung Elbbrücken)
Versmannstraße (zwischen Grandeswerder Straße und Baakenwerder Straße; Veloroute 10)
Die Planungshoheit für Hauptverkehrsstraßen liegt grundsätzlich bei der BWVI bzw. dem LSBG; die Planungshoheit für die übrigen Verkehrsflächen liegt grundsätzlich beim Bezirksamt Hamburg-Mitte.
Die Baulastträgerschaft in der HafenCity liegt gemäß Erschließungsvertrag bei der HCH bzw. dem Sondervermögen „Stadt und Hafen“. Die Verkehrsplanungen werden dementsprechend von der HCH aufgestellt und im sogenannten Verschickungsverfahren mit den üblichen zu beteiligenden Fachbehörden und Verbänden abgestimmt.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt ergänzend mit:
Bisher lag die Planungshoheit bei der Hafencity Hamburg GmbH. Ein Teil der öffentlichen Straßenverkehrsflächen (inkl. Fuß- und Radwege) sind bereits für die Unterhaltung in die Zuständigkeit des Bezirksamtes HH-Mitte übergegangen. Grundsätzlich gilt, dass die Überplanung der Hauptverkehrsstraßen inkl. der Nebenflächen sowie Radverkehrsanlagen durch den LSBG erfolgt, falls diese nicht mehr der Hafencity Hamburg GmbH unterliegen. Veloroutenabschnitte sollen gemäß der Bündnisvereinbarung für den Radverkehr durch die Bezirke betreut werden, auch wenn diese über Hauptverkehrsstraßen führen (s. Veloroute 10). Für die verbleibenden Bezirksstraßen inkl. der Nebenflächen läge die Planungshoheit nach der Übergabe beim Bezirk HH-Mitte.
Das Radverkehrskonzept für die HafenCity ist in Anlage 3 dargestellt. Übergeordnete Fahrradrouten sind die Veloroute 10 (City – HafenCity – Wilhelmsburg – Harburg – Neugraben) und der Elberadweg als überregionaler Radfernweg.
Die Veloroute 10 verläuft von der City kommend über Bei St. Annen – Osakaallee – Überseeallee – Versmannstraße zu den Elbbrücken und über diese weiter in Richtung Veddel, Wilhelmsburg und Harburg.
Der Elberadweg wird zwischen Baumwall und Elbbrücken künftig wie folgt geführt: Baumwall – Niederbaumbrücke – Speicherstadt (entlang Zollkanal) – Poggenmühle – Ericusbrücke – Am Lohsepark – Baakenhafenbrücke – Kirchenpauerkai – Elbbrücken und weiter über eine neue Brücke (Wettbewerb beginnt in Kürze) in den Elbpark Entenwerder. Dieses Konzept ist seit langer Zeit abgestimmt und wird schrittweise umgesetzt.
Im Straßenzug Am Sandtorkai – Brooktorkai zwischen Baumwall und Deichtorhallen wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, zusätzlich gibt es in Fahrtrichtung Osten einen Radweg ohne Benutzungspflicht im Seitenraum. Auch wenn diese Situation grundsätzlich verbesserungswürdig ist, stehen für beidseitige anforderungsgerechte Radverkehrsführungen aus Sicht der BWVI keine Flächen zur Verfügung. Denn unabhängig davon, ob in der Zukunft die Großmarktbrücke realisiert wird, wird das Verkehrsaufkommen in der Straße Am Sandtorkai (östlich Am Sandtorpark) bei 30.000 Kfz/24h und mehr liegen. Eine Reduzierung von vier auf zwei Fahrstreifen zur Gewinnung der notwendigen Flächen ist daher nicht möglich. Zwischen Am Sandtorpark und Auf dem Sande liegt die Belastung zukünftig bei 24.000 bis 26.000 Kfz/24h. Dies ist ein Grenzbereich. Hier müssten vor den Knotenpunkten ausreichend Aufstellflächen erhalten bleiben, so dass angesichts der geringen Streckenlänge Radfahrstreifen nicht sinnvoll eingerichtet werden können. Westlich der Straße Auf dem Sande liegt die Belastung bei knapp 20.000 Kfz/24h, so dass eine Zweistreifigkeit grundsätzlich in Betracht käme. Allerdings wird dieser Bereich abends gesperrt, um den Reisebussen der Konzertbesucherinnen und Konzertbesucher der Elbphilharmonie Aufstellflächen bieten zu können.
Zwischen Deichtorhallen und Elbbrücken verläuft der im Jahr 2014 fertiggestellte Radweg entlang Oberhafen / Großmarkt.
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