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Antwort: Sexualdelikt / Kriminalität auf dem Friedhof Öjendorf (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Das „Hamburger Wochenblatt“ vom 25. April 2018 berichtete von einem sich am Freitag dem 20. April 2018 ereigneten Sexualdelikt auf dem Friedhof Öjendorf. Demnach soll sich ein westeuropäisch aussehender Mann an ein 18-jähriges Mädchen von hinten angeschlichen haben, es zu Boden gedrückt und gewürgt haben. Sie wehrte sich daraufhin heftig und riss sich vom Angreifer los und verständigte die Polizei. Eine Sofortfahndung blieb jedoch ergebnislos. Der vermutliche Täter soll akzentfrei Deutsch sprechen, ein westeuropäisches Erscheinungsbild haben, 35 bis 40 Jahre alt und 1,75 bis 1,80 Meter groß sein, eine sehr korpulente Statur sowie dunkle Haare haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

  1. Wurde dem Opfer psychologische Hilfe angeboten und hat das Opfer diese angenommen?

 

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Opfers sieht die Behörde für Inneres und Sport von der Beantwortung der Frage ab. Die Polizei weist Opfer in solchen Fällen stets auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote hin und hilft auch bei der Vermittlung solcher Angebote.

 

 

  1. Ist ein Täter inzwischen ermittelt worden?

Wenn ja, welche strafprozessuale Maßnahmen wurden getroffen?

Welche Vorstrafen hat der Täter?

Wie finanziert der vermutliche Täter seinen Lebensunterhalt?

  1. Handelt es sich um einen einschlägigen Wiederholungstäter?

 

Zu 2. und 3.:

Vor dem Hintergrund, dass die Fragen ein laufendes Ermittlungsverfahren betreffen und eine Beantwortung den Ermittlungserfolg gefährden können, wird von einer Beantwortung abgesehen.

 

 

  1. Wie viele bekannte Sexualdelikte haben sich nach Angaben der Polizei seit dem Jahr 2013 auf und dem Friedhof Öjendorf als auch im Öjendorfer Park ereignet?

(Bitte in einer Excel Tabelle mit den folgenden Angaben darstellen: Nummerierung / Ereignisdatum der Tat / Meldungsdatum der Tat bei der Polizei /  kurzer Tathergang / Ergebnis der Ermittlung / Anklage oder Einstellung der Ermittlungen / Verurteilung oder Freispruch / kurze Erklärung, weshalb das Verfahren oder die Ermittlungen eingestellt worden sind)

Wenn es Unregelmäßigkeiten in der Aufklärungswahrscheinlichkeit zwischen den Jahren geben sollte, bitten wir ebenfalls um einen Erklärungsansatz der Polizei zu diesen Unregelmäßigkeiten.

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Seit dem Jahr 2017 werden die Tatörtlichkeiten „religiöse Einrichtung und Friedhof“ und „Park, Grünanlage (öffentliche)“ bei der Taterfassung erhoben, eine weitere Differenzierung erfolgt hierbei nicht. Eine Auswertung bezogen auf einzelne Tatörtlichkeiten ist daher nur möglich, wenn sich in einem OT keine weiteren dieser Tatörtlichkeiten befinden. Der Friedhof Öjendorf und der Öjendorfer Park befinden sich im Stadtteil Billstedt (OT 130), in dem sich eine Vielzahl der erfragten Tatörtlichkeiten befindet. Straftaten im Sinne der Fragestellung sind somit mit der PKS nicht auswertbar.

Zur Beantwortung der Frage wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des er-fragten Zeitraums beim Fachkommissariat Sexualdelikte (LKA 42) erforderlich. Die Auswertung von mehreren tausend Akten ist nicht möglich.