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Antwort: Schuldfrage und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem durch den Starkregen am 10. Mai 2018 entstandenen Schäden (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Am 10. Mai 2018, dem diesjährigen Himmelfahrtstag, sind unter anderem auch im Bezirk Hamburg-Mitte größere Regenmassen im Umfang von ca. 80 Liter pro Quadratmeter gefallen. Dies hatte zur Folge, dass die Glinder Au, sonst ein kleiner Bach, und Steinfurths Diek, ein künstlich angestauter See im Hamburger Stadtteil Billstedt, welcher aus der Glinder Au gespeist wird, über das Ufer getreten sind und Häuser, sowie Straßen fluteten. Auch die historische Neubauer Mühle aus dem 17. Jh. hat erhebliche Schäden davongetragen. Bislang ungeklärt ist, wie es überhaupt zu dem Übertritt der Glinder Au und Steinfurths Diek kommen konnte. Denn gerade die Steinfurths Diek ist neben seiner Nutzung als Anglerpacht auch als Rückhaltebecken für derartige Unwetter gedacht. Laut dem „Hamburger Wochenblatt“ vom 11. Juli 2018 soll ein Mitarbeiter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes vom Bezirksamt Hamburg-Mitte das Fassungsvermögen der Steinfurther Diek mit 31.400.000 Liter Wasser, mit einer Höhe von bis zu 1,1 Metern bemessen haben. Jedoch könnte man das Fassungsvermögen anzweifeln, da sich dieses durch Ablagerungen, wie Sedimente und künstlichem Abfall, verkleinert haben könnte. Das Ausbaggern der Diek wurde schon im vergangenen Jahr im Bezirksamt thematisiert, jedoch hielt es jenes für „wasserwirtschaftlich nicht notwendig“. Das Hamburger Abendblatt vom 06. Juni 2018 weist außerdem als Begründung für die diesjährige Situation auf die von einer Bezirksamtssprecherin getätigte Aussage hin, dass Sedimente unter Wasser nichts mit dem Rückhaltevolumen zu tun hätten.

 

Als Alternativlösung hat das Bezirksamt das Ablassen des Rückhaltebeckens (Steinfurths Diek) in Betracht gezogen, schreibt das „Hamburger Wochenblatt“ vom 13. Juni 2018. Die dazu gelieferte Begründung der Bezirksamtssprecherin lautete, dass „die Verlandung des Gewässers der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie[1] sogar entgegen[komme], weil keine aufwendigen Eingriffe notwendig seien.“ und, dass sich dann ein „naturnahes“ Gewässer ausbilden könne, in dem Fische flussaufwärts schwimmen könnten, da es dann eine „Lockströmung“ geben würde. Es gibt am Steinfurther Diek wohl eine Fischtreppe, diese könne aber von Aalen und auch anderen Wasserlebewesen aus diversen Gründen nicht genutzt werden. Die Steinfurther Diek ist jedoch schon von einem Angelverein gepachtet und für ein Ablassen des Gewässers ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Neben dem würde sich das Ablassen eines Gewässers über einen längeren Zeitraum erstrecken und ist somit keine Sofortmaßnahme.

 

Neben dem Ausbaggern und dem Ablassen des Gewässers wäre auch die Errichtung einer neuen Staumauer möglich. Die Frage, weshalb das Rückhaltebecken überhaupt übergelaufen ist, wird mit einer Sofortmaßnahme jedoch noch nicht beantwortet. Im Regionalausschuss Billstedt gab eine Abgeordnete der Fraktion Die Linke zu Protokoll, dass die Wassermassen wohl nach eigener Besichtigung der umfluteten Neubauer Mühle „von der Seite“, also von der Höhe Mümmelmannsberg hergekommen sein müssen. Einen weiteren Erklärungsansatz brachte ein Abgeordneter der Fraktion Die Linke, ebenfalls Mitglied des Regionalausschusses Billstedt, der behauptete, dass die übermäßige Flächenversiegelung der Stadt, den Abfluss des Regenwassers erschwert haben könnte. Auch ein Abgeordneter der Piraten merkte an, dass die gesamte Oberflächenentwässerung Mümmelmannsbergs in die Steinfurths Diek geleitet werde. Auch der große Parkplatz des Einkaufszentrums am Ortseingang von Oststeinbek wird in die Glinder Au entwässert. Nach Anfrage des „Hamburger Wochenblatts“ bei der Verkehrsbehörde gibt es auch eine Einleitstelle der A1 in die Glinder Au, welche diese östlich der Steinfurths Diek kreuzt. Das Bezirksamt Mitte ergänzte, dass aus der Erschließung Mümmelmannsberg mit zwei Einleitstellen in den Steinfurths Diek entwässert werden würde, die Einleitmengen betrügen 2.300 und 1.400 Liter pro Sekunde.

 

Eine Vertreterin von Hamburg Wasser soll dem Wochenblatt mitgeteilt haben, dass das Unternehmen Regenwasser im Nordwesten des Gewässers einleite, das Gewässer jedoch nicht Hamburg Wasser gehöre. Außerdem informierte sie das Wochenblatt darüber, dass die Hamburger Siele nicht auf Starkregen ausgelegt sind, sie jedoch dabei wären diese auszubauen.

 

[1] Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verlangt die „Durchgängigkeit für im Wasser lebende Lebewesen“

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Am Ende des ersten Absatzes wird auf die von dem „Hamburger Abendblatt“ vom 06. Juli 2018 quotierte Aussage der Bezirksamtssprecherin bezüglich ihrer auf amtsinterne Experten getroffenen Aussage, dass wenn Sedimente im Wasser vorhanden seien, dies nichts mit dem Rückhaltevolumen zu tun habe, hingewiesen. Wir bitten um eine schriftliche Stellungnahme der amtsinternen Experten, auf die sich die Bezirksamtssprecherin bei dieser Aussage bezogen hat.

 

Das Rückhaltevolumen ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Regelwasserstand und dem max. Bemessungswasserstand bei einem festgelegten Regenereignis (i.d.R..30-jähriges Regenereignis) multipliziert mit der Wasserfläche des Rückhaltebeckens. Da sich die Sedimente unterhalb der Wasseroberfläche befinden, haben sie keinen Einfluss auf das Rückhaltevolumen.  

 

  1. Aus welchem Jahr stammen die Zahlen, auf die sich der Mitarbeiter des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes vom Bezirksamt Hamburg-Mitte beruft, als er das Fassungsvermögen der Steinfurths Diek beschreibt?

 

Die im Sanierungsbeirat Mümmelmannsberg vorgetragenen Zahlen zum Steinfurths Diek beziehen sich nicht auf die Berechnung des Regenrückhaltebeckens und auf das erforderliche Stauvolumen, sondern auf das Gesamtfassungsvermögen des Steinfurth Dieks, bevor dieser im südlichen Bereich der Steinfurts Diek über die Ufer tritt. Diese Daten wurden anhand der vorliegenden Karten ermittelt und sind ca. Angaben.

 

Sieht die Verwaltung es als notwendig an, das Volumen des Rückhaltebeckens erneut auszumessen?

 

Zur Zeit nicht. Im Zuge der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers, könnte dies erforderlich sein.

 

  1. Wir bitten um die Auflistung aller Entwässerungen in den Steinfurths Diek und Glinder Au nach „Herkunft“ und wenn möglich „Höhe“ (Liter) der Wassermassen. Ebenfalls bitten wir um die Auflistung aller Abläufe aus den beiden Gewässern mit den schon genannten Angaben.

 

Der Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Mitte liegen nicht alle Informationen vor.

 

Zuflüsse:

Steinfurts Diek: Steinfurther Grenzgraben, Havighorster Graben und Glinder Au nördlich der Landesgrenze, zwei Einleitstellen von Hamburg Wasser.

 

Glinder Au im Bereich der FHH: wie Steinfurths Diek; Kreisbahngraben, mehrere Einleitstellen von Hamburg Wasser (u.a. Regenrückhaltebecken A1, Regenrückhaltebecken am Schleemer Teich).

 

Zur Zeit liegen keine Daten zu den Abflussmengen vor.

 

Abläufe. Der Steinfurths Diek ist ein Teil der Glinder Au. Die Glinder Au mündet in die Bille.

 

  1. Wie begründet die Verwaltung ihre Empfehlung, das Rückhaltebecken ablassen zu wollen?

 

Aus wasserwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht scheint dies die optimale Lösung zu sein.

 

Begründung:

  • Die Durchgängigkeit der Gewässers für im Wasser lebende Organismen könnte damit optimal hergestellt werden (Ziel/ Forderung der EG-Wasserrahmenrichtlinie).
  • Es würde ein natürliches Gerinne entstehen, das auch eine biologische Vielfalt zulassen würde.
  • Durch ein Ablassen des Steinfurths Dieks kann ein Hochwasserrückhaltebecken entstehen, das deutlich mehr Rückhaltevolumen aufweisen wird als das jetzige Becken. Damit wäre der Steinfurths Diek auch zukunftsfähig in Bezug auf Klimawandel und Nachverdichtung.
  • Die Herstellung eines Bypassgerinnes mit Fischaufstiegsanlage und eine Erhöhung der Überlaufschwelle würde ein vielfaches dessen Kosten was an Aufwendungen für ein Ablassen des Steinfurths Dieks erforderlich sein würde.
  • Es würde ein wertvolles Biotop entstehen.

 

Wieviel würde ein Planfeststellungsverfahren zum Ablassen des Rückhaltebeckens Steinfurths Diek kosten?

 

Das Planfeststellungsverfahren wird nach Aufwand bis zu einem Betrag von 250.000 € abgerechnet. Hinzu kommen noch Kosten für Leistungen, die von Dritten erbracht werden(z.B. Gutachter).

 

  1. Warum sieht die Verwaltung das Ausbaggern der Steinfurths Diek nicht als die beste Alternative an?

 

Ein Ausbaggern des Steinfurths Dieks würde weder den Abfluss noch das Retentionsvolumen verändern.

 

  1. Warum entschied sich die Verwaltung vor einem Jahr gegen ein Ausbaggern der Sedimente in den Gewässern der Glinder Au und Steinfurths Diek?

 

Siehe Antwort zu 1. und 5.

 

Gab es schon im Jahr 2017 mögliche Hinweise darauf, dass die Steinfurths Diek im Falle eines Unwetters nicht genügend Stauraum bieten würde?

 

Nein.

 

  1. Welche weiteren Maßnahmen werden von der Verwaltung noch in Betracht gezogen?

 

Siehe Antwort 4.

 

  1. Wie sieht die weitere Planung des Bezirksamts bezüglich der Situation am Steinfurths Diek aus?

 

Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, d.h. Herstellung der Durchgängigkeit des Gewässers.

 

  1. In Bezug auf die von einer Abgeordneten der Fraktion Die Linke getroffene Aussage zur Flussrichtung des Wassers. Ist es vom Gelände her möglich, dass herunterlaufende Wassermassen von der Höhe Mümmelmannsberg für die Umflutung der Neubauer Mühle verantwortlich waren?

 

Für die Umflutung der Neubauer Mühle war das außergewöhnliche sehr hohe Regenereignis von 80 l/(s*ha) in 2 Stunden, das nach den Hamburger Regenreihen deutlich über dem höchsten Bemessungsniederschlag mit einer Wiederkehrzeit von 100 Jahren liegt.

 

Wenn ja, was gedenkt die Verwaltung bei einer Sanierung der Mühle zu tun, um erneute Schäden dieser Art zu verhindern?

 

Die Verwaltung hat und wird erneut Kontakt mit dem Mühlenbauer aufnehmen und Hilfe im Rahmen der Möglichkeiten anzubieten.

 

  1. In Bezug auf die von einem Abgeordneten der Fraktion Die Linke aufgestellte These, dass die übermäßige Flächenversiegelung der Stadt den Abfluss des Regenwassers erschwert haben könnte. Wie sieht die Begrünung der am 10. Mai 2018 überfluteten Straßenzüge aus? Gab es ausreichend Abfluss- bzw. Versickerungsmöglichkeiten?

 

Siehe hierzu Antwort zur Frage 9.

 

Die Einleitmengen aus den Sielen von Hamburg Wasser in den Steinfurts Diek sind begrenzt und beziehen sich auf ein festgelegtes Regenereignis.

Die Frage kann ansonsten nicht Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet werden.

 

Stimmt die Verwaltung der von einem Abgeordneten der Fraktion Die Linke aufgestellten These               zu?

 

Wie lautet die Begründung der Verwaltung?

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte kann hierzu keine Aussage treffen. U.U. wäre hier Hamburg Wasser auskunftsfähig.

 

  1. Auf welche Art von Regen oder generell „Wasseraufnahme“ sind die Hamburger Silos ausgelegt? Wie sind ihre Kapazitäten, Zu- und Abflussmöglichkeiten?

Bis wann wird der Ausbau voraussichtlich abgeschlossen sein und könnten dann Starkregen, wie der vom 10.05.2018, von den Silos bewältigt werden?

Wenn ja, inwiefern würden sowohl die Kapazitäten, als auch Zu- und Abflussmöglichkeiten der Silos ausgebaut worden sein?

Wenn nein, weshalb erachtet Hamburg Wasser die Kapazitäten der Silos nicht so weit ausbauen zu müssen?

 

Diese Frage kann nur vom Hamburg Wasser beantwortet werden.