Antwort: Schulcampus Lohsepark (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht
Im Quartier Am Lohsepark in der Hafencity ist im Bebauungsplan HafenCity 10 ein 11.000 Quadratmeter großes Grundstück für eine weiterführende sog. Clusterschule aus Gymnasium und Stadtteilschule vorgesehen. Der Siegerentwurf des Städtebaulichen Gutachterverfahrens, der nun die Grundlage für den Hochbau-Wettbewerb werden soll, sieht eine Teilung des im Bebauungsplan HafenCity 10 allein für die Schule vorgesehenen Grundstücks zugunsten eines großen Wohnkomplexes vor.
Für den Schulcampus bliebe nur rund die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Grundstücksfläche übrig, für einen ebenerdigen Schulhof stünde nur noch ein schmaler Grundstücksstreifen zwischen dem Schulgebäude und dem Wohnkomplex zur Verfügung. Es steht zu befürchten, dass der eigentliche Schulhof für die zu erwartende Schülerzahl von ca. 1.500 Schülern wie schon bei der Grundschule Katharinenschule auf das Dach verlegt werden soll.
Zudem würden voraussichtlich auch Räumlichkeiten, die dem Quartier zur Verfügung stehen sollen, nicht ebenerdig und damit leicht zugänglich sein. Die gewünschte Anbindung der Schule an das Quartier wäre somit erheblich gefährdet.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und die Finanzbehörde beantworten die Fragen wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Eine Veröffentlichung findet auf der Internet-Seite von SBH I Schulbau Hamburg (www.schulbau.hamburg) statt. Im ersten Schritt wurde das Ergebnis des städtebaulichen Gutachterverfahrens eingestellt. Das Ergebnis der angeforderten Überarbeitung wird in Kürze folgen.
Eine Veröffentlichung im Transparenzportal gem. § 3 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) ist daher nicht vorgesehen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen beantwortet die Frage 2 wie folgt:
Bei der Planung der Schule in der HafenCity wurden auch die städtebaulichen Rahmenbedingungen einbezogen. In der ursprünglichen Planung war das gesamte Grundstück östlich des Lohseparks und südlich des Gedenkortes für eine Schulnutzung vorgesehen. Im Planungsprozess wurde jedoch deutlich, dass die Schule mit ihren Flächen-Vorgaben in diesem städtebaulichen Kontext (in dem keine niedriggeschossigen Schulpavillons gebaut werden können) nicht das gesamte Grundstück ausnutzen wird. Daher waren sich alle Beteiligten einig, dass im Sinne der effizienten Flächennutzung und einem Städtebau, der sich in die Umgebung einfügt, die Schule nur so viel Fläche in Anspruch nehmen sollte, wie sie auch tatsächlich benötigt. Dabei ist unverändert eine sechszügige weiterführende Schule (vier Züge Gymnasium und zwei Züge Stadtteilschule: „Schulcampus HafenCity“) vorgesehen. Zur Klärung der Lage, Größe und Höhe der einzelnen Nutzungsbausteine sowie des Themas Lärmbelastung an der Bahnlinie wurde ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und die Finanzbehörde beantwortet die Frage 2 wie folgt:
Im Rahmen der Vorbereitungen für den städtebaulichen Wettbewerb hat die BSW weitere städtebauliche Rahmenbedingungen eingebracht, die sich in der Forderung nach zusätzlichen Flächen für den Wohnungsbau auf dem vorgesehenen Schulgrundstück äußerten. Unter der Voraussetzung, dass alle für die Schulnutzung notwendigen Flächen in geeigneter Weise bereitgestellt werden können, stimmte die BSB der Prüfung dieser Option zu. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Anmerkung der BSB zur Stellungnahme der BSW vom 08.10.2018 (s.o.): Anders als dargestellt ist mittlerweile keine sechszügige weiterführende Schule mehr geplant, sondern eine siebenzügige, siehe auch Antwort zu 4.
In der Studie und bei der Bestimmung der Grundstücksgröße ist berücksichtigt worden, dass die gewünschten Flächen für eine stadtteilbezogene Nutzung ebenerdig oder leicht erreichbar angeordnet werden können. Die eigentliche Entscheidung zu den Anordnungen der Flächen fällt erst im Rahmen des hochbaulichen Wettbewerbs.
Der geplante 7-zügige Schulcampus (4 Züge Gymnasium, 3 Züge Stadtteilschule) ist gemäß Schulentwicklungsplanung auf Basis der zu erwartenden Schülerzahl in der Region Mitte für diesen Standort ausreichend.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Regelfall gemäß den Vorgaben aus dem Planungsrecht oder dem Baurecht. Darüber hinaus gibt es die Beteiligung von Schule und Nachbarn auf Initiative von Behörde für Schule und Berufsbildung und/oder SBH in gesonderten Verfahren, z.B. der sogenannten Phase Null. Dort werden die Rahmenbedingungen formuliert, die dann im Wettbewerbsverfahren den Architekten als Planungsidee anhand gegeben werden. In der HafenCity ist dies erfolgt.
Die Entscheidungen in den dann folgenden Wettbewerben unterliegen den Regeln des jeweils geltenden Vergaberechts. Die Anregungen aus dem vorhergehenden Prozess werden dabei selbstverständlich mit bewertet.