21-3828

Antwort: Sachstand Bebauungsplanverfahren Billstedt 113 ("Östlich Haferblöcken")

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Roland Hoitz

 

Das Bebauungsplanverfahren Billstedt 113 („Östlich Haferblöcken“) hat zwischenzeitlich diverse Planungsschritte und Anpassungen sowie Veränderungen erfahren. Mittlerweile sehen die Planungen in Teilen andere Dachformen, Hausbreiten, Anordnung der Baukörper und vieles mehr vor. Daraus resultierend ergeben sich offensichtlich auch andere Wohnungszahlen und Wohnungstypen. Möglicherweise führt das wiederum zu einer potenziell anderen Belegung.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte hat bereits in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 20.12.2017 anhand einer Powerpoint-Präsentation ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens berichtet und ist dabei auf die angefragten e detailliert eingegangen. Konkrete Überlegungen der Bauherren für den 2. Bauabschnitt wurden erstmals am 12.12.2017 im Bezirksamt Hamburg- Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, zur Abstimmung vorgelegt.

 

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

  1. Wie viele Wohneinheiten sollen nach aktuellem Stand insgesamt realisiert werden?

 

Wohneinheiten insgesamt, Stand 12.12.17:

 

1.  BA (bereits genehmigt):

112 Duplex-Häuser (reihenhausartig) je 2 WE = 224 WE

14 Geschosswohnungen in 2 Gebäuden an der Grünen Mitte=   14 WE

   238 WE

 

2.  BA (erster Stand 12.12.2017):

45 Duplex-Häuser (reihenhausartig) je 2 WE =  90 WE

138 Reihenhäuser =138 WE

  228 WE

 

Gesamt rd. 470 WE

  1. Welche Baufelder werden von welchen Vorhabenträgern realisiert?

 

  1. Wie verteilen sich die künftigen Wohneinheiten auf die einzelnen Baufelder und Haustypen?

 

Zu 2. und 3.:

 

Siehe Anlage.

 

  1. Welche Wohnungsgrößen werden in den einzelnen Haustypen abgebildet?
    Bitte aufschlüsseln nach Quadratmetern und Zimmeranzahl der einzelnen Wohnungstypen und den jeweiligen Baufeldern und Haustypen zuordnen.

 

1. Bauabschnitt: Bei den genehmigten Duplextypen handelt es sich um jeweils zwei übereinander liegende Einheiten: eine kleine Einheit (44 m² Wohnfläche) im Erdgeschoss mit zwei Schlafräumen und Gemeinschaftsraum sowie eine größere Einheit im Ober- und Dachgeschoss (77 m²) mit vier Schlafräumen.

Hinsichtlich der bereits genehmigten 14 Geschosswohnungen handelt es sich um vier 2- Zimmer-Wohnungen mit rd. 50 m², sechs 2-Zimmer-Wohnungen mit rd. 59 m² sowie vier 3- Zimmer-Wohnungen mit 75 m².

 

Da für den 2. Bauabschnitt noch keine Bauantragsunterlagen vorliegen, können hierzu noch keine exakten Angaben gemacht werden. Für die Reihenhäuser wird aktuell ein Achsmaß von 4,91 m (Mittelhaus) angestrebt, für die Duplex-Häuser (Reihenhäuser mit 2 übereinander liegenden Wohnungen) 5,71 m (Mittelhaus).

Dies ergibt bei einem Reihenhaus mit Nutzung des Dachgeschosses etwa 130 m² Bruttogeschossfläche, bei einem Duplex-Haus mit einer größeren und einer kleineren Wohnung um die 150 m² BGF. Eine grobe Aufteilung der Gebäudetypen ist der Anlage zu 2./3. zu entnehmen. Während die Baugenossenschaft Bergedorf-Bille überwiegend die Errichtung von Duplex-Häusern als Genossenschaftswohnungen verfolgt, beabsichtigt die SAGA nach derzeitigem Stand Mietreihenhäuser zu errichten. Die Hansa- Baugenossenschaft strebt für ihre Genossenschaftswohnungen eine Mischung von Reihenhaus- und Duplextypen innerhalb ihrer Zeilen an.

 

  1. In welchen Gebäuden ist Flüchtlingswohnen vorgesehen, welche Wohnungstypen betrifft das und welche Belegungszahlen sind für die einzelnen Wohnungstypen jeweils vorgesehen?

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen ist lediglich im 1. Bauabschnitt vorgesehen (siehe gelb umrandete Bereiche in der Anlage).

Wohnungstypen siehe „Zu 1.“. Bei der Belegung der Wohnungen wird durchschnittlich von acht Plätzen (= Bewohner) je Duplex-Haus bzw. vier Plätzen je Einheit ausgegangen, rechnerisch also von 952 Plätzen insgesamt.