Antwort: Sachstand Arbeitsprogramm Straße? (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Bernd Bamberg ,Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan
In seiner Funktion als Straßenbaulastträger führt das Bezirksamt Mitte das sogenannte Arbeitsprogramm „Straße“ durch. In dem Arbeitsprogramm werden ausstehende, respektive gewünschte Baumaßnahmen des Bezirks gesammelt und nach Priorität abgearbeitet. Dem zuständigen Ausschuss werden die Vorhaben zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
1. Wie stellt sich gegenwärtig die Prioritätenliste des Arbeitsprogramm "Straße“ dar? Bitte um Aufzählung und Darstellung der einzelnen Vorhaben?
Das Bauprogramm „Straße“ wird regelmäßig im Wechsel mit den Bauprogrammen „Grün“ und „Gewässer“ im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur (KUMS) vorgestellt. Dies erfolgt nächstmalig im kommenden KUMS am 26.11.2025. Der aktuelle Stand ist dem Protokoll der Sitzung vom Mai 2025 zu entnehmen.
2. Welche Vorhaben befinden sich aktuell in der Umsetzung, und welche sind kurz-, mittelfristig bzw. langfristig vorgesehen?
Der aktuelle Stand ist dem Protokoll der KUMS-Sitzung vom Mai 2025 zu entnehmen. Eine aktualisierte Fassung wird zur KUMS-Sitzung am 26.11.2025 bereitgestellt.
3. Nach welchen fachlichen und administrativen Kriterien erfolgt die Priorisierung der im Arbeitsprogramm „Straße“ aufgeführten Maßnahmen?
Die bezirklichen Maßnahmen werden durch den KUMS priorisiert und aus den Arbeitsvorräten in das aktive Bauprogramm übernommen. Maßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht werden unabhängig davon durch das Bezirksamt durchgeführt. Des Weiteren werden Senatsprogramme durch Mitarbeitende betreut, die aus diesen Programmen finanziert werden (z.B. Bündnis für den Rad- und Fußverkehr, Handlungskonzept Innenstadt)
4. In welchen zeitlichen Abständen wird die Prioritätenliste überprüft und an veränderte Bedarfe oder Rahmenbedingungen angepasst?
Die bezirklichen Prioritäten werden bei Bedarf (dringend gebotene /erforderliche Verkehrssicherheit) laufend aktualisiert. Davon unabhängige Maßnahmen werden durch den KUMS priorisiert.
5. Nach welchen Grundsätzen wird gewährleistet, dass insbesondere sicherheitsrelevante oder dringliche Maßnahmen vorrangig bearbeitet werden?
Die dringend gebotene bzw. erforderliche Verkehrssicherungspflicht hat stets Vorrang vor Umbaumaßnahmen. Bei Bedarf werden Kapazitäten von anderen Maßnahmen abgezogen, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Diese feine Strukturierung wird jedoch nicht im Bauprogramm abgebildet.
6. Welche Maßnahmen werden seitens des Bezirksamtes ergriffen, um die Transparenz der Prioritätensetzung gegenüber der Öffentlichkeit sicherzustellen?
Das Bauprogramm ist öffentlich in den Sitzungsunterlagen des KUMS einsehbar.
7. Nach welchen Grundsätzen wird gewährleistet, dass insbesondere sicherheitsrelevante oder dringliche Maßnahmen vorrangig bearbeitet werden?
Siehe Frage 4.
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