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Antwort: Pflegeheime und ambulant betreute Wohngemeinschaften in Hamburg-Mitte (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Die große Mehrheit der älteren Menschen will Zuhause oder im vertrauten Quartier leben. Dies bestätigen zahlreiche Umfragen zum Thema Senioren- und Pflegeheime. Der Gesetzgeber trägt diesem Bedürfnis Rechnung, die Idee, die hinter der deutschen Pflegeversicherung steht, ist folgende: „Die Leistungen sollen den Pflegebedürftigen helfen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“ So steht es im Sozialgesetzbuch, und folgerichtig müsste das Heim als Endstation eines Lebens die absolute Ausnahme sein. Eine nur für die allerschwersten Fälle. Trotzdem leben momentan rund eine Million Menschen in Deutschland in einer solchen Einrichtung – viel zu viele, nimmt man den Grundsatz vom selbstbestimmten Leben beim Wort. Und trotzdem werden immer weiter neue Heime gebaut. Es gibt dafür Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und Fördergelder von den Bundesländern. Davon profitieren auch internationale Finanzinvestoren, die in den vergangenen Jahren viele deutsche Pflegeheime aufkauften. 

 

Es gibt dazu bessere Alternativen, beispielsweise die Gründung von ambulant betreuten „Senioren-WGs“ als Alternative zum Pflegeheim. Dort können sich die Bewohner die benötigten Leistungen wie die Hauswirtschaft die Tagespflege, das  Einkaufen oder die medizinische Versorgung individuell hinzubuchen. Man bleibt selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden.  Dies entspricht sowohl dem Geist der deutschen Pflegeversicherung als auch dem Wunsch der betroffenen Senioren.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie viele vollstationäre Pflegeheime mit insgesamt wie vielen Plätzen gibt es im Bezirk Hamburg-Mitte? Bitte die Heime jeweils auflisten.

 

Siehe Anlage.

 

  1. Wie viele Träger der Pflegeheime sind privater/kommerzieller Natur und wie viele sind gemeinnützig?

 

Hierzu liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Erkenntnisse vor.

 

  1. Wie viele Bewohner der Pflegeheime sind Selbstzahler?

 

Hierzu liegen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Erkenntnisse vor.

 

 

  1. Wie viele ambulant betreute Wohngemeinschaften für Senioren gibt es im Bezirk Hamburg-Mitte? Wie viele davon verwalten sich selbst und wie viele davon haben mindestens einen beherrschenden Träger?

 

Siehe Anlage.

 

  1. Wie viele Wohngemeinschaften für Demenzkranke gibt es im Bezirk Hamburg-Mitte?

 

Im Bezirk Hamburg-Mitte befinden sich aktuell 10 Wohngemeinschaften gemäß § 2, Absatz 3 HmbWBG (selbstbestimmte Wohngemeinschaften) für die Zielgruppe der demenziell Erkrankten.

Zusätzlich eine ordnungsrechtlich als ambulante Wohneinrichtung eingestufte Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz aus der Türkei, da diese Wohngemeinschaft nicht komplett selbstbestimmt ist.

 

  1. Wie viele Anschubfinanzierungen gemäß § 45e SGB XI zur Förderung der Gründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften wurden seit dem 1.1.2017 beantragt und bewilligt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz beantwortet die Frage wie folgt:

 

Bei dem Gründungszuschuss nach § 45e SGB XI handelt es sich um Leistungen von Pflegekassen an einzelne Versicherte. Der BGV liegen keine Angaben zu diesen Leistungen vor.