21-4486

Antwort: Pflanzung und Schutz von Jungbäumen II (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

Aufgrund der Antworten auf die Anfrage 21/4340 „Baumschutz“ ergeben sich Nachfragen um deren Beantwortung wir die Verwaltung bitten. In der Beantwortung der ersten Frage wird in Hinsicht auf die Baumpflanzungen auf die verteilten Zuständigkeiten hingewiesen und Haupt- bzw. Bezirksstraßen als Beispiel angeführt. Welche Zuständigkeiten von welchen Behörden gibt es in Bezug auf den Bezirk Mitte hinsichtlich der Baumpflanzungen?

 

  • das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist zuständig für alle Baumaßnahmen und Baumpflanzungen des Bezirks.
  • der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer ist zuständig für alle Baumaßnahmen einschließlich Baumpflanzungen des LSBG.
  • die Hafencity GmbH ist zuständig für Baumaßnahmen, die in der Hafencity stattfinden (einschließlich Baumpflanzungen).

 

  • für alle Ersatzpflanzungen, von aus Verkehr-Sicherheitsgründen gefällten Bäumen im Bezirk Hamburg-Mitte, ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig.

 

Die Antwort auf die Frage, " Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um einen Baumschutzbügel setzen zu können?" lautet seitens der Verwaltung, "Sie müssen dem Schutz des Baumes dienen." und erklärt damit die Aufgabe der Kriterien, nennt aber kein einziges Kriterium. Daher erneut die Frage: Anhand welcher Kriterien wird entschieden, für welche Form des Baumschutzes sich entschieden wird und welche Kriterien müssen davon erfüllt sein, wenn die Entscheidung für einen Baumschutzbügel und nicht für eine andere Form des Baumschutzes ausfällt?

Ein Baumbügel/Langbügel ist ein Anfahrschutz und wird nur aus diesem Grund gesetzt. Es gibt keine weiteren Kriterien.

Welche im Bezirk gebräuchlichen Maßnahmen gibt es weiterhin, außer das Setzen von Baumschutzbügeln und Findlingen, um Bäume zu schützen?

Es gibt keine andere gebräuchliche Schutzmaßnahme.

Die Verwaltung gibt an, dass das Setzen des Baumschutzbügels rund 120€ kostet. Was kostet das Setzen eines Baumschutzbügels in Gänze (Material-, Personal-, Allgemeinkosten etc.)? Bitte aufschlüsseln nach Kostenarten.

Liefern eines Baumbügels43,00 €
Einbau eines Baumbügels58,00 €
Netto101,00 €
Brutto120,19 €

 

Welche Kriterien entscheiden darüber, ob an gleicher Stelle an der ein Baum gefällt wurde, ein neuer Baum gepflanzt wird?
 

Das einzige Kriterium ist, ob der Standort für eine dauerhafte Ersatzbaumpflanzung geeignet ist.

 

 

Gibt es Umstände die verlangen, dass ein Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden muss, an der zuvor ein Baum gefällt wurde? Welche sind das? Nein. Es soll versucht werden, wenn möglich alle gefällten Baume zu ersetzen.  

 

Welche Mehrkosten entstehen bei einer Neupflanzung dieser Art, z.B. durch das Entfernen der Wurzel und evtl. weiterem damit verbundenen Mehraufwand? Es entstehen keine Mehrkosten, weil alle Stubben gerodet werden und daher kein Mehraufwand entsteht.

 

 

Wie oft fand das summiert pro Jahr seit 2015 statt? Nennen sie bitte Beispiele mit genauen Ortsangaben in verschiedenen Stadteilen im Bezirk Mitte, an denen das jüngst stattfand.

 

Entfällt.