21-4340

Antwort: Pflanzung und Schutz von Jungbäumen (Anfrage der AfD-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Der Nutzen von Bäumen beschränkt sich nicht nur auf ihren Beitrag zu einer angenehmeren Umgebung für die Anwohner und die Tierwelt, sondern beinhaltet ebenfalls das Produzieren von Sauerstoff, das Filtern von Schadstoffen aus der Luft, das Binden von Feuchtigkeit, einen guten Hitze- und Windschutz und weitere nützliche Eigenschaften. Wir begrüßen und unterstützen das Generationenprojekt der Begrünung der Stadt Hamburg, ein Projekt, in dem es allerdings auch Regeln gibt.

Die Hansestadt Rostock hat deshalb ein eigenes Merkblatt zu Baumpflanzungen1 ins Netz gestellt, in dem sie über die Regularien zu Neupflanzungen von Bäumen informiert. Unter anderem wird in dem Merkblatt auf die Grundsätze einer Neupflanzung eingegangen, wie z.B. die Beschaffenheit der Pflanzengrube oder auch dem Wurzelraum. Ebenfalls ein Punkt ist die Art der Verankerung des Jungbaumes mit beispielsweise elastischen Gurtbändern. Der Stammschutz während des Wachstums des Jungbaumes wird gleichfalls thematisiert, ebenso der Einbau eines Bewässerungs- und Belüftungssystems, falls notwendig. Welche Baumart oder auch Baumsorte für welche Verwendung sinnhaft ist und deshalb verwendet werden sollte, steht auch im Merkblatt geschrieben. Außerdem wird darauf eingegangen, welche Pflege der Jungbaum benötigt und wie lange er in der Regel gepflegt werden muss.

Eine besondere Thematisierung findet der Baumschutz. Diese erfolgt unterschiedlich, unzwar je nachdem, welche Kriterien erfüllt werden. Bäume in befestigten Fußgängerbereichen sind von Baumscheiben mit geeigneten Elementen zu umgrenzen/zu sichern. Solche Elemente wären unter anderem Baumschutzbügel, Fahrradanlehnbügel und Tastleisten für Blinde und Sehschwache. Straßenbegleitgrün benötigt eine Mindesthöhe des Stamms von 220 cm, um späteres Aufasten (Gewährung Lichtraumprofil) ausführen zu können. Zuletzt soll die Baumqualität in Parkanlagen den FLL2-Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen entsprechen und in Abhängigkeit gestalterischer Aspekte und Standortbedingungen sein.

1 http://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/1074/PN_Merkblatt_Baumpflanzungen.pdf

2 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

(Stand: 27.05.2018)

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.Hat die Hansestadt Hamburg ein vergleichbares, einheitliches Merkblatt zu Baumpflanzungen, welches mit dem von der Hansestadt Rostock veröffentlichten Merkblatt vergleichbar ist?

 

Wenn ja, ist dieses Merkblatt öffentlich und wo ist es zu finden?

(Ein Linkverweis genügt als Beantwortung der Frage)

 

Wenn nein, weshalb hat die Hansestadt kein einheitliches Merkblatt zu Baumpflanzungen?

 

Gibt es stattdessen ein öffentliches Merkblatt zu Baumpflanzungen auf Bezirksebene?

(Ein Linkverweis reicht als Bestätigung)

 

Wenn nein, wie steht die Verwaltung zur Erstellung eines eigenen, öffentlichen Merkblatts zu Baumpflanzungen?

 

Die Hansestadt Hamburg hat bisher kein einheitliches Merkblatt zu Baumpflanzungen herausgebracht.

 

In Hamburg werden bei Baumpflanzungen die entsprechenden Normen, Verordnungen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung angewendet. Dazu zählen neben vielen anderen:

 

  • Empfehlung für Baumpflanzungen Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten und Pflege (FLL Regelwerk)
  • Empfehlung für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitung für Neupflanzung, Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate (FLL Regelwerk)
  • DIN 18 920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
  • Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS) Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4)

 

Das Merkblatt der Hansestadt Rostock gibt im Wesentlichen deren Inhalte wider. Da in Hamburg verteilte Zuständigkeiten bestehen, z.B. für Haupt- und Bezirksstraßen, ist es zielführend, die Ausführung auf diese bundesweit geltenden Regelungen zu stützen. Ein entsprechendes Merkblatt für Hamburg kann schon vom Umfang her keine Alternative sein und hätte zudem den Nachteil, bei jeder Aktualisierung jedes zugrunde liegenden Papiers überarbeitet werden zu müssen.

 

Die Anregung, ein entsprechendes Merkblatt auf Bezirksebene zu erstellen, wird geprüft.

 

2.Auf welche Kosten beläuft sich die Neupflanzung eines Jungbaumes inklusive der anfallenden Schutz-, sowie Sicherungsvorkehrungen und Aufbau im Durchschnitt im Bezirk Mitte?

 

Eine durchschnittliche Baumpflanzung im Bezirk-Mitte kostet 1.500 €.

 

3.Wie viele Neupflanzungen von Jungbäumen hat es seit dem Jahr 2002 im Bezirk Mitte gegeben?

(Bitte in einer Excel Tabelle angeben)

 

Siehe Anlage.

 

4.Welche Behörde beauftragt das Pflanzen neuer Jungbäume im Bezirk Mitte?

 

Diverse Behörden beauftragen Baumpflanzungen im Bezirk-Mitte:

 

  • Management des öffentlichen Raumes
  • Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
  • Hafencity GmbH

 

5.Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um einen Baumschutzbügel setzen zu können?

 

Sie müssen dem Schutz des Baumes dienen.

 

Sieht die Verwaltung Findlinge als Alternative zum Baumschutzbügel?

 

Findlinge sind eine Alternative.

 

Wenn ja, wie viele Findlinge wurden bisher im Bezirk Mitte gesetzt und welche Kosten sind bisher               daraus entstanden?

Hierüber wird keine Statistik geführt.

 

Nach welchen Kriterien werden Findlinge gesetzt?

 

Wenn die Parkflächen bei hohem Parkdruck beispielsweise durch LKWs genutzt werden, z.B. in Gewerbegebieten.

 

Wenn nein, warum sieht die Verwaltung Findlinge nicht als eine Alternative zum Baumschutzbü-              gel an?

 

Entfällt.

 

6.Wie viele Baumschutzbügel wurden im Jahr 2017 im Bezirk Mitte aufgestellt?

 

Hierüber wird keine Statistik geführt.

 

7.Welche Kosten entstehen allein für das Setzen eines Baumschutzbügels im Bezirk Mitte?

 

120,- Euro.

 

8.Wie viele Baumschutzbügel wurden im Jahr 2017 aufgrund von Beschädigungen im Bezirk Mitte erneuert?

 

Welche Kosten sind im Jahr 2017 aufgrund von Erneuerungen von Baumschutzbügeln im Bezirk Mitte entstanden?

 

Hierüber wird keine Statistik geführt.

 

9.Welche Behörde ist mit dem Führen der Verzeichnisse bezüglich der Neupflanzung und Sicherung von Jungbäumen beauftragt?

 

Die Neupflanzungen werden vom Management des öffentlichen Raumes in das digitale Baumkataster eingetragen.

 

 

Anhänge