21-4226

Antwort: Personen verrichten ihre Notdurft im Freien/ Nachfrage zur Drucksache 21-4046 (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Hamburgs Wiege, der Domplatz, ist fraglos einer der geschichtsträchtigsten Orte der Stadt. Archäologen und Historiker konnten in jüngster Zeit zweifelsfrei nachweisen, dass Hamburgs Keimzelle - die im 8. Jahrhundert entstandene Hammaburg, die zum Beginn des 9. Jahrhunderts zum Sitz eines Erzbistums unter dem legendären Bischof Ansgar wurde - auf dem Domplatz zu finden ist. Um den Grundriss der später entstandenen Domburg nachzuzeichnen, ließ der Hamburger Senat fünf Wallfragmente in schwarz lackiertem Stahl mit inneren Rasenrampen, die den Verlauf der Domburg markieren und dazu einen Blick von oben ermöglichen, errichten. Ziel und Absicht der Grünanlage ist ein Ruhepol mitten in der Stadt, ein Aufenthaltsort für Erwachsene und Kinder abseits der Hektik der Großstadt. Die 39 beleuchteten Sitzelemente aus Acryl, die die Standorte der Pfeiler des St. Mariendoms markieren und den Ort lesbar machen,  dienen als Sitzmöglichkeit und sollen den Aufenthalt möglichst angenehm gestalten. Angrenzend am Speersort an der Petrikirche befindet sich ein Kindergarten.

Immer häufiger beschweren sich Bürger dieser Stadt darüber, dass auf dem Domplatz Personen ihre Notdurft verrichten. Innerhalb der nur von oben einsehbaren Stahlwälle finden sich nicht nur Urinspuren, sondern sogar Fäkalien sowie auch entsorgter Müll. Das Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht ein Bußgeld nach sich, sofern bei einem solchen Vorkommnis die Personalien festgestellt werden können.

In der Drucksache 21-4046 hat sich das Bezirksamt Hamburg-Mitte hinsichtlich der vorgenannten Zusnde auf dem Domplatz für nicht zuständig erklärt. Ferner wurde in der Beantwortung der Anfrage mitgeteilt, dass im Bereich Domplatz keine weiteren Toiletten eingerichtet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wer ist zuständig für eine nachhaltige Lösung der geschilderten Problematik? Wer ist insbesondere zuständig für die Einrichtung öffentlicher Toiletten in diesem Bereich?
  2. Welche öffentlichen Toiletten existieren bereits in diesem Bereich oder an diesen Bereich angrenzend?
  3. Warum werden im Bereich Domplatz keine weiteren öffentlichen Toiletten eingerichtet?
  4. Welche Voraussetzungen bzw. Bedingungen müssen gegeben sein, damit dort weitere öffentliche Toiletten eingerichtet werden?
  5. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Hamburg-Mitte für sich, zu einer nachhaltigen Lösung der geschilderten Problematik auf dem in seinem Bezirk befindlichen Domplatz beizutragen?

 

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Die ministerielle Zuständigkeit für die öffentlichen Toiletten liegt bei der BUE. Die Durchführungsaufgabe Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten wird für die meisten Anlagen von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wahrgenommen.

 

Zu 2.:

 

Im Umfeld des Domplatzes existieren folgende öffentliche Toilettenanlagen:

 

  • Gerhart-Hauptmann-Platz
  • Arkaden am Rathausmarkt
  • Rathauspassage
  • Rotunde am Hauptbahnhof
  • Hopfenmarkt

 

Zu 3. und 4.:

 

Die Menschen, die sich tagsüber auf dem Domplatz aufhalten, sind zu einem großen Teil Beschäftigte aus den anliegenden Bürogebäuden, ein (touristischer) Magnet mit der Folge einer regelmäßigen Ansammlung von größeren Personengruppen ist der Platz eher weniger. Aus Sicht der BUE sind Nutzungsfrequenzen und Fußngerströme am Domplatz nicht so hoch, dass diese die Errichtung einer zusätzlichen öffentlichen Toilette rechtfertigen würden. Zudem müssen am Domplatz strenge Maßgaben des Denkmalschutzes und der Stadtplanung eingehalten werden.

 

Zu 5.:

 

Entfällt. Die Beantwortung erfolgt durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte.

 

 

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet Frage 5 wie folgt:

 

Zu 5.:

Der Bezirk ist zwar für die Ordnungswidrigkeiten zuständig, jedoch nicht für die öffentlichen Toiletten. Hier liegt die Zuständigkeit bei der Behörde für Umwelt und Energie (BUE).