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Antwort: Personen verrichten ihre Notdurft im Freien (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Hamburgs Wiege, der Domplatz, ist fraglos einer der geschichtsträchtigsten Orte der Stadt. Archäologen und Historiker konnten in jüngster Zeit zweifelsfrei nachweisen, dass Hamburgs Keimzelle - die im 8. Jahrhundert entstandene Hammaburg, die zum Beginn des 9. Jahrhunderts zum Sitz eines Erzbistums unter dem legendären Bischof Ansgar wurde - auf dem Domplatz zu finden ist. Um den Grundriss der später entstandenen Domburg nachzuzeichnen, ließ der Hamburger Senat fünf Wallfragmente in schwarz lackiertem Stahl mit inneren Rasenrampen, die den Verlauf der Domburg markieren und dazu einen Blick von oben ermöglichen, errichten. Ziel und Absicht der Grünanlage ist ein Ruhepol mitten in der Stadt, ein Aufenthaltsort für Erwachsene und Kinder abseits der Hektik der Großstadt. Die 39 beleuchteten Sitzelemente aus Acryl, die die Standorte der Pfeiler des St. Mariendoms markieren und den Ort lesbar machen, dienen als Sitzmöglichkeit und sollen den Aufenthalt möglichst angenehm gestalten. Angrenzend am Speersort an der Petrikirche befindet sich ein Kindergarten.

 

Immer häufiger beschweren sich Bürger dieser Stadt darüber, dass auf dem Domplatz Personen ihre Notdurft verrichten. Innerhalb der nur von oben einsehbaren Stahlwälle finden sich nicht nur Urinspuren, sondern sogar Fäkalien sowie auch entsorgter Müll. Das Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht ein Bußgeld nach sich, sofern bei einem solchen Vorkommnis die Personalien festgestellt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Fragen 4, 5 und 7 der o.g. Anfrage:

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt Hamburg-Mitte bekannt, dass zwischen den schwarz lackierten Stahlwällen direkt auf der Rampe Personen regelmäßig ihre Notdurft verrichten?

 

Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte ist bekannt, daß zwischen den Wänden Notdurft verrichtet wird.

 

  1. Wie hoch ist das Bußgeld für das „Wild-Urinieren“ bzw. „Wild-Defäkieren“ in Hamburg? Wie hoch ist das Bußgeld in besonders schweren Fällen?

 

Verunreinigung der öffentlichen Flächen durch Verrichten der Notdurft wird mit Verwarngeld i.H.v. 35 € geahndet, in schweren Fällen mit einem Bußgeld i.H.v. 100 €.

 

 

  1. Wie oft wurde im Zeitraum von 2011 bis Februar 2018 ein Bußgeld wegen dieser Ordnungswidrigkeiten im Bezirk Hamburg-Mitte verhängt? Bitte in jährlicher Erfassung abbilden.

 

2011  2012  2013  2014  2015  2016  2017  2018

3         64     30     14      15       14      14     0 bis 31.03.2018

 

Für die betroffene Belegenheit ist kein Urinierer festgestellt worden.

 

 

 

  1. Werden die hinterlassenen Exkremente von der Stadtreinigung entfernt? Wenn ja, in welchen Abständen kontrolliert die zuständige Stelle den Domplatz?

 

 

Ja, die hinterlassenen Exkremente werden von der SRH entfernt. Im Rahmen seiner regelmäßigen Besuche streut der Kümmerer ein geeignetes Mittel über die Exkremente, die diese in kurzer Zeit so trocknen, dass sie mit dem Besen aufgenommen werden können.

 

 

  1. Wie viele Beschwerden hat es in Zusammenhang mit den oben geschilderten Verschmutzungen im Bereich des Domplatzes von 2011 bis Februar 2018 gegeben? Bitte in jährlichen Zahlen abbilden.

 

 

Aus technischen Gründen stehen aus der Hotline der SRH nur Werte der vergangenen drei Jahre zur Verfügung. Die Werte ab 17.11.2013 bis 2015 wurden der Bürgerschaftsdrucksache 21/6678 entnommen:

 

Zeit

Zahl der Hotline-Meldungen

Ab 17.11.2013

0

2014

4

2015

8

2016

4

2017

3

bis 28.03.2018

0

 

 

 

  1. Wie gedenkt das Bezirksamt Hamburg-Mitte der Situation auf dem Domplatz zu begegnen?

 

Die Zuständigkeit liegt nicht beim Bezirksamt.

 

 

  1. Plant der Senat die Aufstellung beziehungsweise Errichtung öffentlicher Toiletten in diesem Bereich? Falls ja, wo werden diese Toiletten aufgestellt und werden die geplanten öffentlichen Toiletten kostenpflichtig sein?

 

 

Nein, in dem Bereich werden keine weiteren öffentlichen Toiletten eingerichtet.

 

 

  1. Plant das Bezirksamt Hamburg-Mitte gegebenenfalls, für obdachlose Menschen besondere Hilfen anzubieten (zum Beispiel eine gebührenfreie Toilettennutzung)?

 

Die Zuständigkeit liegt nicht beim Bezirksamt.