22-0312

Antwort: Pacht im Grabeland in Georgswerder II

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Ina Morgenroth, Stefan Dührkop, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Alexander Götz, Dr. Stephanie Rose, Marinus Stehmeier, Christine Wolfram

 

Die Beantwortung der Anfrage (Drucksachen-Nr.: 22-0153) wirft neue Fragen auf, da sie sich zum Teil widersprechen. So schreibt die Fachbehörde, dass die Pacht sich aus der Größe der verpachteten Flächen ergibt.

 

Dazu fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

Die Finanzbehörde (FB) nimmt zu den nachfolgenden Fragen wie folgt Stellung:

 

 

  1. Wenn aber die gegenüber liegenden Gärten, westlich und östlich des Trampelpfades gleich groß sind, weshalb gibt es dann für den westlichen Garten eine Pachterhöhung, aber für den östlich gelegenen Garten nicht? Das erklärt die Fachbehörde in ihrer Antwort leider nicht.

 

Pachtzinsüberprüfungen sind bei allen Verträgen über Grabeland bzw. gärtnerischen Nutzungen durchgeführt worden. Eine Pachtzinserhöhung wurde nur bei den Verträgen durchgeführt, bei denen der vereinbarte Pachtzins nicht der aktuellen Bewertung entsprach und die letzte Pachtzinserhöhung länger als drei Jahre zurücklag. Im Übrigen siehe Drs. 22-0153.

 

Eine weitere Antwort in der Anfrage gibt eine Nutzung der Wege innerhalb der Gartenanlage als reine Fußwege an.

 

Dazu fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Da diese Wege aber wegen starken Bewuchses von der zuführenden Straße aus nicht mehr gesehen werden können, wie sollen sie dann als Fußwege genutzt werden? Da widersprechen sich die Aussagen der Fachbehörde und die Realität gewaltig.

 

  1. Wann sollen die Überprüfungen dieser Wege durchgeführt werden? Zusätzlich stellt sich die Frage, in welchen Abständen wird das geschehen? Wer überprüft diese Vor-Ort-Überprüfungen oder geht die Fachbehörde davon aus, dass Gladigau das schon richten wird?

 

Zu 2.-3.:

Die Überprüfung der Wege, d.h. der Fußweg-Verbindungen, innerhalb der Grabelandflächen des Allgemeinen Grundvermögens findet jährlich durch den beauftragten Dienstleister, Fa. Karl Gladigau GmbH, statt. Darüber hinaus werden aufgrund von Mängel-Meldungen im Bedarfsfall notwendige Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Grundstücken des Allgemeinen Grundvermögens durchgeführt.

Für die darüber hinaus im Gebiet Georgswerder vorhandenen Wege auf anderen öffentlichen Flächen (Verwaltungsvermögen) trägt die Bezirksverwaltung Hamburg-Mitte die Verantwortung für die Unterhaltung bzw. Verkehrssicherung.