Antwort: Pacht im Grabeland in Georgswerder II
Fragesteller: Ina Morgenroth, Stefan Dührkop, Steffen Leipnitz, Theresa Jakob, Alexander Götz, Dr. Stephanie Rose, Marinus Stehmeier, Christine Wolfram
Die Beantwortung der Anfrage (Drucksachen-Nr.: 22-0153) wirft neue Fragen auf, da sie sich zum Teil widersprechen. So schreibt die Fachbehörde, dass die Pacht sich aus der Größe der verpachteten Flächen ergibt.
Dazu fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die Finanzbehörde (FB) nimmt zu den nachfolgenden Fragen wie folgt Stellung:
Pachtzinsüberprüfungen sind bei allen Verträgen über Grabeland bzw. gärtnerischen Nutzungen durchgeführt worden. Eine Pachtzinserhöhung wurde nur bei den Verträgen durchgeführt, bei denen der vereinbarte Pachtzins nicht der aktuellen Bewertung entsprach und die letzte Pachtzinserhöhung länger als drei Jahre zurücklag. Im Übrigen siehe Drs. 22-0153.
Eine weitere Antwort in der Anfrage gibt eine Nutzung der Wege innerhalb der Gartenanlage als reine Fußwege an.
Dazu fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Zu 2.-3.:
Die Überprüfung der Wege, d.h. der Fußweg-Verbindungen, innerhalb der Grabelandflächen des Allgemeinen Grundvermögens findet jährlich durch den beauftragten Dienstleister, Fa. Karl Gladigau GmbH, statt. Darüber hinaus werden aufgrund von Mängel-Meldungen im Bedarfsfall notwendige Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Grundstücken des Allgemeinen Grundvermögens durchgeführt.
Für die darüber hinaus im Gebiet Georgswerder vorhandenen Wege auf anderen öffentlichen Flächen (Verwaltungsvermögen) trägt die Bezirksverwaltung Hamburg-Mitte die Verantwortung für die Unterhaltung bzw. Verkehrssicherung.
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