21-3843

Antwort: Ortsamtskantine Billstedt II

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Stefan Busch, Carsten Rohde, Stefan Johannsen und die Regionalausschussvertreter Peter Herkenrath, Gerd Imholz

 

Die Ortsamtskantine Billstedt ist eine Betriebskantine, die neben den Bediensteten des Bezirksamtes auch von Polizei, Feuerwehr, HVV, Besuchern des Ortsamtes in amtlichen Angelegenheiten sowie von vielen Billstedtern genutzt wird. Der Betreiber ist seit 22 Jahren am Standort. Ihm wurde zum 30. Juni 2018 gekündigt.

 

Die Antworten des Bezirksamtes zur Drucksache Nr. 21-3792 Ortsamtskantine Billstedt sind unklar und geben Anlass zur Nachfrage.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Welche Dienststelle ist für die Kantine und deren Angelegenheiten zuständig?

 

Zuständig für die Durchführung des Kantinenpachtvertrages war bis 2007 (Verwaltungsreform) die Verwaltungsabteilung des seinerzeitigen Ortsamtes Billstedt, seither ist diese Zuständigkeit auf das Fachamt Interner Service übergegangen. Zuständig für die strategische Raumplanung ist das Fachamt Ressourcensteuerung und für die letztendliche Organisationsentscheidungen die Bezirksamtsleitung.

 

 

  1. Welche konkreten Beanstandungen wurden bei der Begehung der Kantine durch den Vermieter festgestellt? Bitte einzeln auflisten und mit Begründung des Vermieters.

 

Der Vermieter hat ein Fachunternehmen mit der Begehung des Gesamtobjektes beauftragt.

Bezüglich der Betriebskantine wurden uns folgende Mängel mitgeteilt:

  • Mehrere Mängel am Warmwasserbereiter (Gastherme)
  • Abgasrohr der Gastherme soll unzulässig angeschlossen sein
  • Überprüfung Fettabscheider sollte durchgeführt werden

 

 

  1. War bei der Begehung der Kantine ein Vertreter des Bezirksamtes anwesend?

a. Wenn nein, warum nicht?

b. Wenn ja, wurden die vom Vermieter beanstandeten Mängel durch einen Vertreter des Bezirksamtes bestätigt?

 

Bei der Begehung war kein Mietervertreter anwesend, dem Vermieter ist das Betreten der Mietsache auch ohne Begleitung eines Mietervertreters gestattet.

Die Mängel an der Warmwasserbereitung wurden nach eigener Prüfung durch ein technisches Büro anerkannt, die Überprüfung des Fettabscheiders erfolgt mit der nächsten regelhaften Wartung.

 

 

  1. Welche Frist hat der Vermieter für die Abstellung der Mängel eingeräumt? (Bitte einzeln für den jeweiligen Mangel auflisten.)

 

Der Vermieter forderte das Bezirksamt Hamburg-Mitte auf, alle benannten Mängel bis zum 31.10.2017 zu prüfen / zu beseitigen sowie alle gesetzlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen an den ordnungsgemäßen Betrieb einer Kantine sicher zu stellen.

 

 

  1. Welche Mängel wurden bei der Begehung an der Gastherme festgestellt? Warum führen die vermeintlichen Mängel zu einer Aufhebung des Bestandsschutzes? Bitte diesmal aus den aktuellen Rechtsvorschriften zitieren.

 

Es wurden die folgenden Mängel an der Gastherme festgestellt: „Es muss die vorhandene Trinkwassererwärmung dringend ausgetauscht werden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister kann die neue Abführung nicht wie vorhanden über die Lüftung der Geschirrspülmaschine erfolgen. Es ist erforderlich. ein Abgassystem an der Fassade bis über Dach zu führen. Zurzeit läuft die Warmwasserbereitung nur, wenn mittels Schalter, die Lüftungsanlage mit dem daran gekoppelten Magnetventil für die Gasversorgung der Herde eingeschaltet wird. Da nur so der Raumluftunabhängige Betrieb gewährleistet ist. Die neue Warmwasserbereitung muss durchgehend in Betrieb bleiben um den neuen Speicher dauerhaft auf Temperatur zu halten. Hierfür ist der Umbau des vorhandenen Gaszählerstandes von Nöten. Des Weiteren muss eine Elektroverdrahtung zwischen vorhandener Geschirrspülmaschine und der neuen Heizungsanlage hergestellt werden, da die Geschirrspülmaschine über einen internen Wärmetauscher verfügt.“

 

In Binnenanwendung des § 76(3) HBauO sowie aufgrund der Pflichten, die sich aus Nr.2 (2) Kantinenrichtlinie ergeben, betrachtet das Bezirksamt Hamburg-Mitte die bauliche Situation so, dass für einen langfristigen Weiterbetrieb einer Großche in den fraglichen Flächen die Verpflichtung, die Räumlichkeiten nach den aktuellen Anforderungen (Hygienebestimmungen, Brandschutz etc.) herzurichten, unumnglich ist.

Die umfängliche Veränderung an der Warmwasserbereitung stellt für das Bezirksamt Mitte in diesem Fall einen ausreichenden Eingriff in den Bestand dar, der den Fortfall des Bestandsschutzes rechtfertigt.

 

 

  1. Wurde die Gastherme durch einen Fachbetrieb in Augenschein genommen?

 

Ja. Die Anlage wurde sowohl durch ein technisches Planungsbüro als auch durch Fachbetriebe in Augenschein genommen.

 

 

  1. In der Antwort zur Drs. 21-3792 heißt es: „zur langfristigen Fortführung eines Großküchenbetriebes in den fraglichen Flächen…, wäre eine umfängliche Kernsanierung der Bereiche notwendig“. Auf welche „Bereiche“ bezieht sich das Bezirksamt? Bitte detailliert auflisten und ggf. grafisch darstellen.

 

 

 

 

Der rot umrandete Bereich beschreibt die Flächen der Betriebskantine.

Der gesamte „chenbereich“re nach den aktuellen Anforderungen herzurichten. Dieses erfordert eine Kernsanierung und eine Flächenerweiterung zu Lasten des Speisebereiches, um eine strikte Trennung von reinen und unreinen Bereichen räumlich überhaupt darstellen zu können.

 

 

  1. In der Antwort zur Drs. 21-3792 heißt es: „bedarf dies auch weiterer Flächen, um einen geschlossen und miteinander verbundenen Hygienebereich herzustellen, der von den Umkleideräumen und WC-Anlagen klar getrennt ist.“ Hierzu fragen wir das Bezirksamt: Ist dem Bezirksamt aufgefallen, dass entgegen seiner Darstellung die Ortsamtskantine bereits über getrennte und abschließbare Toiletten sowie getrennte Umkleideräume und einen jeweils separaten Küchen-, Lebensmittel- und Kühlbereich verfügt? Falls nein, bitte begründen und ggf. Grundrisszeichnung vorlegen.

 

Nach den aktuellen Anforderungen an Großchen, ist der Hygienebereich (Küchen, Vorratslager, Kühlume etc.) durch eine gesonderte Wegeführung von den Umkleiden und Toiletten zu trennen. Dies ist in Billstedt nicht der Fall. Um die heutigen Anforderungen an eine Großküche/Kantine zu erfüllen zu können, ist deshalb eine Entkernung und Grundsanierung erforderlich.

 

 

  1. Ist es richtig, dass gemäß Richtlinien für die Kantinen bei den Behörden und Ämtern der Freien und Hansestadt Hamburg (Kantinenrichtlinien) der Kantinenbetreiber nach § 19 einen Verwaltungskostenbeitrag für „Fremdesser“ an das Bezirksamt abführt?

 

Ja. Es ist jedoch zu bemerken, dass die in Zusammenhang mit der Kantinenschließung öffentlich kursierenden Fremdesser-Zahlen die tatsächlich abgerechneten Fremdesser weit übersteigen.

 

 

  1. Wie hoch war dieser Erlös jeweils in den letzten 10 Jahren?

 

Der Verwaltungskostenbeitrag für Fremdesser wurde in folgender Höhe vereinnahmt:

 

2017 5.731,68€ (Abrechnung Dezember 2017 liegt noch nicht vor!)

2016 6.259,84€

2015 6.664,32€

2014 6.349.07€

2013 7.091,84€

2012 6.185,88€

2011 6.456,24€

2010 5.420,16€

2009 6.165,72€

2008 6.026,40€

2007 6.446,52€

 

 

  1. In der Antwort zur Drs. 21-3792 heißt es, dass es keine abschließenden Pläne für die Nachnutzung gibt. Welche Ideen, Überlegungen oder Planungen hat das Bezirksamt für die Flächennutzung nach Schließung der Kantine?

 

Eine konkrete Nachnutzung ist noch nicht absehbar.

 

 

  1. Wann wurden die Mitarbeiter und der Betriebsrat über die Schließung der Kantine informiert?

 

Die Mitarbeiter wurden vom Bezirksamtsleiter am 18.10.2017 vor Ort informiert. Der Personalrat wurde im Rahmen der regelhaften wöchentlichen Gesprächsrunden von der Amtsleitung informiert.

 

 

  1. Im Rahmen der „Angebotsoffensive für Hamburgs-Kundenzentren“ (Drs. 21/7805) beschloss die Bürgerschaft u.a. die Öffnungszeiten in den Kundenzentren deutlich auszuweiten. Wie sieht das Bezirksamt als Dienstherr den Umstand, dass Mitarbeiter und Besucher des Ortsamtes nach Schließung der Kantine keine Möglichkeit mehr haben, sich vor Ort mit Speisen und Getränken zu versorgen?

 

Die Möglichkeit zur Einrichtung von Betriebskantinen stammt aus einer Zeit, in der nicht davon ausgegangen werden konnte, dass im näheren Umfeld der jeweiligen behördlichen Einrichtungen die Mitarbeiter ausreichende Gelegenheit zum Erwerb einer warmen Mahlzeit vorfinden.

Der Betrieb der Betriebskantine im ehem. Ortsamt Billstedt wurde noch weit vor dem Bau des Billstedt-Centers begonnen, als die Möglichkeiten zur Verpflegung im Umfeld der Dienststelle tatsächlich noch sehr begrenzt war. Dies stellt sich heute insbesondere durch die Angebote des nahegelegenen Billstedt-Centers anders dar.