Antwort: Ordnungswidrigkeiten-Management (OWI-Management) im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Carsten Rohde und Roland Hoitz
Mit der Umsetzung des sogenannten Vier-Säulen-Modells wurde der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) destrukturiert und im Anschluss aufgrund des Beschlusses des Senats zum 1. Januar 2014 aufgelöst. Seither werden Ordnungswidrigkeiten nur noch von den Abschnitten „Ordnungswidrigkeiten-Management“ der bezirklichen Fachämter „Management des Öffentlichen Raums“ verfolgt. Zuletzt hatte der Quartiersbeirat Wohlwillstraße festgestellt, dass bei kleinen Ordnungs-widrigkeiten, wie beispielsweise Lärmbelästigung oder nicht ordnungsgemäße Müllentsorgung etc. - für deren Ahndung der BOD zuständig war - dieser als äußerst hilfreich angesehen wurde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Zu 1. und 2.:
StichtagStellenVZÄ
31.12.201511,511,25
31.12.201611,511,25
31.12.201711,010,00
Die 4 Mitarbeiter des Ordnungswidrigkeitenmanagements sind ausgestattet mit Dienstfahrzeugen, Dienstfahrräder und Handys.
Die Einsatzschwerpunkte bezogen sich in den Jahren 2016 und 2017 auf Verstöße:
- nach dem Hamburgische Wegegesetz
- nach dem Kreislauf-Wirtschaftsgesetz
- nach der Grün- u. Erholungsanlagenverordnung
- nach dem Taubenfütterungsverbot
Hierzu kann keine Aussage getätigt werden, da es hierzu keine Erfassung gibt.
2016 wurden:
- 1145 Verstöße nach dem Hamburgischen Wegegesetz,
- 246 Verstöße nach dem Kreislauf-Wirtschaftsgesetz,
- 101 nach der Grün- und Erholungsanlagenverordnung,
- 8 Verstöße nach der Taubenfütterungsverordnung,
- 5 Verstöße wegen der Nichtbeseitigung von Schnee und Eis,
- 4 Verstöße in Bezug auf Lärm geahndet und 608 Schrottfahrräder entsorgt
2017 wurden:
-1148 Verstöße nach dem Hamburgischen Wegegesetz,
- 99 Verstöße nach der Grün- und Erholungsanlagenverordnung,
- 263 Verstöße nach dem Kreislauf-Wirtschaftsgesetz,
- 7 Verstöße nach der Taubenfütterungsverordnung geahndet und
- 622 Schrottfahrräder entsorgt
Hierzu können keine Angaben gemacht werden, da keine Statistiken geführt werden. In der zur Verfügung stehenden Zeit können die Angaben nicht händisch ermittelt werden.
a) Personalkosten
2015: 462.713,70 €
2016: 517.240,17 €
2017: 561.795,06 €
b) Sachkosten (Büroarbeitsplatzpauschale)
2015: 111.952,50 €
2016: 111.952,50 €
2017: 107.085,00 €
Der Krankenstand betrug
2016 = 11,8%
2017 = 16,7%