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Antwort: Ordnungswidrigkeiten-Management (OWI-Management) im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Carsten Rohde und Roland Hoitz

 

Mit der Umsetzung des sogenannten Vier-Säulen-Modells wurde der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) destrukturiert und im Anschluss aufgrund des Beschlusses des Senats zum 1. Januar 2014 aufgelöst. Seither werden Ordnungswidrigkeiten nur noch von den Abschnitten „Ordnungswidrigkeiten-Management“ der bezirklichen Fachämter „Management des Öffentlichen Raums“ verfolgt. Zuletzt hatte der Quartiersbeirat Wohlwillstraße festgestellt, dass bei kleinen Ordnungs-widrigkeiten, wie beispielsweise Lärmbelästigung oder nicht ordnungsgemäße Müllentsorgung etc. - für deren Ahndung der BOD zuständig war - dieser als äußerst hilfreich angesehen wurde. 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) hatte der Abschnitt OWI-Management des Bezirksamtes zu den Stichtagen 31.12.2015, 31.12.2016 und 31.12.2017?

 

  1. Wie viele der VZÄ waren zu den Stichtagen gem. Frage 1 tatsächlich besetzt?

 

Zu 1. und 2.:

 

StichtagStellenVZÄ

31.12.201511,511,25

31.12.201611,511,25

31.12.201711,010,00

 

 

  1. Wie viele der Mitarbeiter sind mit welcher Ausrüstung (Dienstfahrzeuge usw.) im Außendienst tätig?

 

Die 4 Mitarbeiter des Ordnungswidrigkeitenmanagements sind ausgestattet mit Dienstfahrzeugen, Dienstfahrräder und Handys.

 

 

  1. Welche Einsatzschwerpunkte gab es in den Jahren 2016 und 2017 für den Abschnitt OWI-Management

 

Die Einsatzschwerpunkte bezogen sich in den Jahren 2016 und 2017 auf Verstöße:  

-          nach dem Hamburgische Wegegesetz

-          nach dem Kreislauf-Wirtschaftsgesetz

-          nach der Grün- u. Erholungsanlagenverordnung

-          nach dem Taubenfütterungsverbot

 

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die bisherigen Erfahrungen mit dem Zentralen Anliegenmanagement, dass beim BA Wandsbek angesiedelt ist?

 

Hierzu kann keine Aussage getätigt werden, da es hierzu keine Erfassung gibt.

 

 

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2016 und im Jahr 2017 vom Abschnitt OWI-Management im Bezirk Mitte verfolgt? (Bitte nach den Bereichen Sicherheit, Sauberkeit, Grün- und Erholungsanlagen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, sonstiges aufschlüsseln)

 

2016 wurden:

- 1145 Verstöße nach dem Hamburgischen Wegegesetz,

- 246 Verstöße nach dem Kreislauf-Wirtschaftsgesetz,

- 101 nach der Grün- und Erholungsanlagenverordnung,

- 8 Verstöße nach der Taubenfütterungsverordnung,

- 5 Verstöße wegen der Nichtbeseitigung von Schnee und Eis,

- 4 Verstöße in Bezug auf Lärm geahndet und 608 Schrottfahrräder entsorgt

 

2017 wurden:

-1148 Verstöße nach dem Hamburgischen Wegegesetz,

- 99 Verstöße nach der Grün- und Erholungsanlagenverordnung,

- 263 Verstöße nach dem Kreislauf-Wirtschaftsgesetz,

- 7 Verstöße nach der Taubenfütterungsverordnung geahndet und

- 622 Schrottfahrräder entsorgt

 

 

  1. In welcher Höhe wurden jeweils in den Jahren 2016 und 2017 in den Bereichen gem. Frage 6 jeweils Einnahmen aus Bußgeldern erzielt?

 

Hierzu können keine Angaben gemacht  werden, da keine Statistiken geführt  werden. In der zur Verfügung stehenden Zeit können die Angaben nicht händisch ermittelt werden.

 

 

  1. Welche Kosten (aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachkosten) sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 für den Abschnitt OWI-Management Hamburg-Mitte entstanden?

 

a) Personalkosten

 

2015: 462.713,70 €

2016: 517.240,17 €

2017: 561.795,06 €

 

b) Sachkosten (Büroarbeitsplatzpauschale)

 

2015: 111.952,50 €

2016: 111.952,50 €

2017: 107.085,00 €

 

 

  1. Welchen Krankenstand gab es prozentual in den Jahren 2016 und 2017 jeweils beim OWI-Management in Hamburg-Mitte?

 

Der Krankenstand betrug

2016 = 11,8%

2017 = 16,7%