21-5218

Antwort: Neues Wohnhaus der Jugendhilfe im Dröögsiet (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: / Norbert Frühauf, Uwe Böttjer, Detlef Ehlebracht

 

Das Hamburger Wochenblatt vom 25. April 2018 berichtete von dem Plan des Jugendamtes ein neues Wohnhaus im Dröögsiet zu errichten. Das Wohnhaus soll Kapazitäten für bis zu neun Kinder und Jugendliche haben. Die Bauarbeiten sollten im Mai dieses Jahres beginnen und im Juli 2020 soll das Haus bezugsfähig sein. Die Wohnfläche soll ca. 360 Quadratmeter umfassen und der Bau 1,3 Millionen Euro vereinnahmen. Der Betreiber ist der Jugendhilfeträger „family support“, der zum Paritätischen Wohlfahrtsverband gehört.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie viele Wohneinrichtungen für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche gibt es im Bezirk Hamburg-Mitte und wer ist der jeweils verantwortliche Betreiber?

(Bitte eine Auflistung mit den Anschriften der Wohneinrichtungen anfügen)

 

Siehe Anlage. Aus Gründen des Sozialdatenschutzes erfolgt keine Nennung der Anschriften.

 

Wie viele Kinder können in den Einrichtungen maximal untergebracht werden und wie viele sind derzeit in den vorhandenen Einrichtungen untergebracht?

 

Angaben zu den Bewohnerinnen und Bewohnern kann die BASFI nicht machen, da die Belegung der einzelnen Angebote den Trägern obliegt und die Belegung auch aus anderen Bundesländern erfolgen kann.

 

Gibt es in Summe eine ausreichende Versorgung mit Plätzen oder eine Unterdeckung?

 

Um eine ausreichende wohnortnahe Versorgung sicherzustellen, ist ein Ausbau der Plätze entsprechend der Bedarfe erforderlich.

 

Wie erfolgt die Unterbringung der Kinder in den Einrichtungen?

 

Die Unterbringung erfolgt über die bezirklichen Jugendämter.

 

 

  1. Über wie viele Angestellte, bzw. ehrenamtliche Mitarbeiter und Betreuer soll das Wohnheim im Dröögsiet im Bestfall verfügen?

 

Das Wohnheim soll über 7,5 Stellen Betreuungskräfte und 0,7 Stellen hauswirtschaftliche Fachkräfte verfügen. Ehrenamtliche Angebote können die Arbeit der Einrichtung in Abhängigkeit vom Bedarf unterstützen.

 

  1. Werden Betreuer rund um die Uhr mit im Wohnheim leben oder wird es Zeiten geben, an denen die Kinder und Jugendlichen allein in der Einrichtung sein werden?

 

Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung wird sichergestellt.

 

  1. Wie groß werden die Zimmer der Bewohner des Wohnheims sein?

 

Die Größe der Zimmer liegt zwischen 10 und 15 qm.

 

  1. Wie viele Personen sollen in einem Zimmer untergebracht werden?

Es ist eine Einzelbelegung vorgesehen.

 

Es ist eine Einzelbelegung vorgesehen.

 

  1. Wird es eine Befristung der Unterbringung für die Kinder und Jugendlichen im Dröögsiet geben?

Wenn ja, woran ist diese gebunden?

 

Die Dauer der Unterbringung ist grundsätzlich an die jeweilige individuelle Hilfeplanung durch das für die Betreuten zuständige örtliche Jugendamt gebunden. Eine Befristung ist nicht vorgesehen.

 

  1. Wer zahlt die Baukosten für die Errichtung des Wohnhauses?

 

Die jeweiligen Kosten der Wohneinrichtungen sind durch Rahmenvereinbarungen der Hamburger Vertragskommission für Hilfen zur Erziehung für alle Träger verbindlich geregelt.

Siehe http://www.hamburg.de/fachanweisungen-globalrichtlinien/4422294/beschluesse-vertragskommission/