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Antwort: Neuenfelder Straße 19 (Anfrage der CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Ronald Dittmer, Roland Hoitz, Constance Manzke

 

Im Vorwege der Planungen der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), an der Neuenfelder Straße, hat der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel den neugeschaffenen Platz nach Gertrud von Thaden benannt. Ziel war es seinerzeit der BSU eine einzigartige Adresse zu geben: Gertrud-von-Thaden-Platz 1.

 

Die Fachbehörde hatte dies abgelehnt und wollte als Adresse die Neuenfelder Straße, hier mit der Hausnummer 19 versehen.

 

Nunmehr liegen die heutige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Behörde für Umwelt und Energie (BSW/BUE) an der nördlichen Seite der Neuenfelder Straße, welche im weiteren Verlauf östlich und westlich mit geraden Hausnummern nummeriert ist. Die südliche Seite der Neuenfelder Straße führt die ungeraden Hausnummern.

 

 

Vor diesem fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Wohnen und Stadtentwicklung (BSW) beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

  1. Wie konnte seinerzeit die Hausnummer „19“ auf der nördlichen Straßenseite vergeben werden?

 

Die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes HH-Mitte ist für die Hausnummernvergabe zuständig. Danach werden gemäß § 20 Absatz 2 Hamburgisches Wegegesetz für Gebäude an öffentlichen Wegen von der Wegeaufsichtsbehörde die Hausnummern festgesetzt. Die Zuständigkeit für die Festsetzung von Hausnummern wird dabei durch die Anordnung zur Durchführung des Ham-burgischen Wegegesetzes vom 16. Oktober 1973 (Amtlicher Anzeiger Seite1377) bestimmt.

Der verwaltungsmäßige Ablauf über die Nummernvergabe lässt sich im Nachhinein nicht mehr klären.

 

  1. Hat die Fachbehörde hier ebenfalls einen eigenen Weg eingeschlagen und die „falsche Hausnummer“ beantragt?

 

Nein, der Fachbehörde sind seinerzeit im Jahre 2012 lediglich die in der Anfrage aufgeführten Wahlmöglichkeiten durch den Bezirk angeboten worden.

 

 

 

  1. Ist beabsichtigt den Fehler noch zu korrigieren und die Hausnummer zu ändern?

Wenn ja, wann wird dies vorgenommen? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, der verwaltungsmäßige Aufwand im Zusammenhang mit einer neuen Adressierung wäre mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Dies entspräche nicht dem Gebot eines wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungshandelns.